Re: Trennung VzFbE und BATT 2012
hall "ha... ...rr"
jetzt bekommt das Ganze von Deiner Seite her SEHR abstruse Züge!
WAS willst Du eigentlich erreichen? Klaus und dem VzFbE etwas an´s Zeug
flicken? Da bist Du schon auf dem falschen Dampfer - Klaus ist da zu
erfahren und zu korrekt!
Ich kann nur Klaus beipflichten: Warten wir mal ganz entspannt ab, was da
von der staatlichen kompetenten Seite her noch kommt. ;-))
Caio Peter
Am 31. Oktober 2013 09:56 schrieb harr <
@carookee.com>:
> (Thema: https://www.carookee.de/forum/AG-TR-Dialog/1/29931496)
>
> Hallo Klaus,
>
> Zitat:
> 1. nochmal: es stimmt nicht, ich habe keine Strafanzeige gestellt.
>
> Deinen Vorwurf gegen die Büdinger hast du hier in der Diskussion unter
> anderem so beschrieben: "Veruntreuung ist kein Kavaliersdelikt, (
)" "Hier
> geht es um einen justiziablen Vorgang. Zweckentfremdung von
> Teilnehmerbeiträgen ist noch eine milde Umschreibung."
>
> Du hast die Staatsanwaltschaft "um Hilfe gebeten", dieser Sache
> nachzugehen.
>
> Zitat:
> 2. Unwahr ist auch, dass die Staatsanwaltschaft Anzeigen nachgeht,
> wenn sie aus der Luft gegriffen sind.
>
> §160 Strafprozessordnung: "Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine
> Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis
> erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu
> erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen."
>
> Zitat:
> In solchen Fällen wird das Verfahren sehr schnell eingestellt.
>
> "Schnell" heißt bei Sommerferien und unterbesetzten Amtsstuben einige
> Monate. Meines Wissens läuft das so ab. Die Staatsanwaltschaft bekommt
> einen wirren Brief mit undurchschaubaren Verdächtigungen, an denen was dran
> sein könnte oder auch nicht. Sie leitet den Vorgang an die Polizei weiter.
> Die fängt an zu forschen, versteht aber auch nicht, was das Ganze soll. Sie
> schreibt den Beschuldigten einen hochoffiziellen Brief. Die Beschuldigten
> suchen sich einen Anwalt. Der Anwalt beantragt Akteneinsicht. Warten. Der
> Anwalt erhält die Akten, prüft die Vorwürfe und klärt mit seinen Mandaten
> die Sachlage. Der Anwalt verfasst eine schriftliche Stellungnahme und
> schickt sie an die Staatsanwaltschaft. Warten. Die Staatsanwaltschaft prüft
> die Stellungnahme und entscheidet, ob es weiter geht - oder ob das
> Verfahren an dieser Stelle eingestellt wird.
>
> Wenn du gegenüber der Staatsanwaltschaft genauso wirr argumentierst, wie
> hier im Forum, brauchen sich die Büdinger keine Sorgen zu machen. Ich
> vermute, dass es nicht zur öffentlichen Klage kommt. Ich vermute, dass die
> Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt, weil sie schon beim
> Erforschen des Sachverhaltes feststellt, dass deine Anschuldigungen
> keinerlei Sinn ergeben.
>
> Zitat:
> 4. Warum zunächst eine gemeinsame Abrechnung erstellt wurde, ist
> längst beanwortet. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
>
> Was verstehst du eigentlich unter "gemeinsame Abrechnung" und
> "Gesamtabrechnung"? Alles in einen Topf werfen und "VzFbE" darüber
> schreiben?
>
> Zitat:
> 3. es ist eine hübsche Rechnung, die Du hier aufmachst.
>
> Freut mich, dass sie dir gefällt. :-)
>
> Zitat:
> Nur macht es keinen Sinn, eine Vorläufige Abrechnung die ausdrücklich
> unter Vorbehalt veröffentlicht wurde und zudem nicht prüffähige Belege
> enthielt, mit dem endgültigen Jahresabschluss zu vermischen.
>
> Den Sinn erkläre ich dir gerne:
>
> a) Bei den "nicht prüffähigen Belegen" handelt es sich wohl um die
> Barbelege der Büdinger. Du erklärst also den Unterscheid zwischen
> vorläufiger und endgültiger Abrechnung von jeweils über 1000 Euro bei
> Teilnehmerbeiträgen und Veranstaltungskosten mit diesen Barbelegen. Das
> heißt, der VzFbE hat in der vorläufigen EÜR tatsächlich alles in einen Topf
> geworfen und "VzFbE" drüber geschrieben.
>
> b) Die Abweichung beim Inklusionsworkshop hingegen wirst du kaum mit
> "nicht prüffähigen Belegen" erklären können. Der VzFbE hat die Rechnung
> selbst gestellt. Hier erscheint mir die alte Zahl plausibler. Ist keine
> Wissenschaft, sondern einfach nur ein gewisses Gefühl für Zahlen.
>
> Ich vermute, dass sich die 401,61 Euro Einnahmen aus "Beiträge Workshops,
> Seminar" aus mehreren Positionen zusammen setzen und dass du dich im
> Tätigkeitsbericht vertippt hast.
>
> c) Und was die Summe der Teilnehmerbeiträge betrifft
Tja, das ist die
> große Frage. Welche Zahl stimmt? Als du bei den Büdingern vergleichbare
> Zweifel hattest, hast du die Staatsanwaltschaft "um Hilfe gebeten". Man
> kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen
>
> Unsere Diskussion hier über die Jahresberichte des VzFbE finde ich zwar
> ganz aufschlussreich, weil sich mehr Ungereimtheiten zeigen, als ich für
> möglich gehalten hätte. Aber eigentlich interessiert mich aus dem Eintopf,
> den der VzFbE gerührt hat, nur die Fleischeinlage. Also die Frage, wie
> viele unbare Teilnehmerbeiträge und Spenden des BATT 2012 tatsächlich beim
> VzFbE eingegangen sind und wie der VzFbE diese Mittel verwendet hat.
>
> Eine transparente Abrechnung des BATT 2012 sollte meines Erachtens mit den
> größten Beträgen anfangen. Das waren meines Wissens die unbaren
> Teilnehmerbeiträge und die Jugendherbergsrechnung. Die Höhe der
> Jugendherbergsrechnung kann ich bei den Büdingern erfragen. Es war ihr
> Vertrag. Aber die unbaren Zahlungen sind über das Bankkonto des VzFbE
> gelaufen. Deine bisherigen Aussagen fand ich ziemlich widersprüchlich.
>
> Ich hätte einen einfachen Vorschlag, wie wir die Kuh vom Eis kriegen
> könnten. Was hältst du davon, einem unabhängigen Prüfer Einblick in die
> Kontoauszüge des VzFbE zu gewähren?
>
> Beste Grüße,
>
> Harald
>
>
> **
>
>
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