ABIMEISTER - Abitur 2003 Gymnasium Neureut - Off-Topic-Area

Axels Mieter-Tagebuch

Re: Axels Mieter-Tagebuch

darf ich kritisch nachfragen wieso du das bild nicht löschst wenn du ihm sagst du würdest es tun?
außerdem wär vorsichtig die sachen hier zu veröffentlichen, ich weiß nämlich nicht sicher inwieweit die suchmaschinen-bots dieses forum hier durchkämmen.

Re: Axels Mieter-Tagebuch

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. W.,

in Ihrem Schreiben vom 21.12.2004 forderten Sie mich auf, das Bild meiner Mietswohnung, das ich auf der Internetseite wg-gesucht.de veröffentlicht hatte zu entfernen.
Es ist richtig, dass Ihr Mandant, Herrn M., mich in einem Telefongespräch am 17.12.2004 aufgefordert hatte das Bild zu entfernen. Allerdings wies ich darauf hin, dass ich mich bis zum Abend des 19.12.2004 in Konstanz aufhalten werde, wo ich keinen Zugang zum Internet haben werde. Ich erklärte mich bereit, seiner Forderung nach meiner Rückkehr nach Heidelberg nachzukommen.
Da ich jedoch erst nach 23 Uhr in meiner Wohnung ankam und sich der Internetanschluss vor den Türen meiner Mitbewohnerinnen befindet hielt ich es für eine unverhältnismäßige Geräuschbelästigung, dies um diese Uhrzeit noch zu tun. Ich erledigte dies also am nächsten Morgen gegen 10 Uhr.
Da Ihr Schreiben auf den 21.12.1004 datiert ist, möchte ich darauf hinweisen, dass ich bereits einen Tag vor diesem Datum den Forderungen Ihres Mandanten vollumfänglich nachgekommen bin, und somit die Konsultation eines Anwalts völlig unnötig war. Ich weise deshalb jede mögliche Kostenerstattungsforderung seitens Ihres Mandanten vollumfänglich zurück.

Mit Schrecken entnahm ich Ihrem Schreiben, dass am Zimmer, das ich von Ihrem Mandanten gemietet habe, „ein ungesicherter Zugang zum Gebäude“ besteht. Als ich das Zimmer jedoch mietete, war ich mir dessen nicht bewusst, und ich wurde auch nicht von Ihrem Mandanten darauf hingewiesen. Soweit mir bekannt ist, ist es jedoch üblich, dass man als Mieter davon ausgehen kann, dass ein gemieteter Wohnbereich einbruchssicher ist. Da sich in meinem Zimmer Wertgegenstände befinden, fordere ich Ihren Mandanten hiermit auf, diesen Mangel unverzüglich zu beheben.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Malsch

Re: Axels Mieter-Tagebuch

Und Herr Prof. Dr. W. is nich einfach nur Anwalt, das wär dem Herrn M.M. ja nich exklusiv genug. Nein, Herr Prof. Dr. W. is Dozent für Internetrecht an der FH D.!!!

Re: Axels Mieter-Tagebuch

A.M.: Hallo Herr M., ich hätte jetzt einen Nachmieter.

M.M.: Sie meinen jemanden, der daran interessiert wäre, Íhr Zimmer zu übernehmen!!!



Das Leben, was ist das?
Ist es was oder ist es nix?

Re: Axels Mieter-Tagebuch

Herr M. hat dem Typ dann Donnerstag gesagt, dass er in ner Woche mal kommen soll, zum Kennenlernen, weil er vorher keine Zeit hat.
Er war dann zwar merkwürdigerweise samstags und sonntags da, aber...
Der Typ hat mir dann mittwochs gesagt, dass ihm des zu lang gedauert hat, und dass er schon woanders unterschrieben hat.
Ich hatte dann aber noch ne andre Interessentin, die Herr M. dann heute getroffen hat und der hat er gesagt, er überlegt sich, ob er sie nimmt...bis zum 25.!!!!!!!!!
Hm....10 Tage zum Überlegen.....da überlegt wohl jmd. ziemlich langsam.



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Re: Axels Mieter-Tagebuch

Brief der Kanzlei H. & W. vom 12.1.05:

M. / Malsch

Sehr geehrter Herr Malsch,

in oben bezeichneter Angelegenheit weisen wir darauf hin, dass nicht der Tag des Zugangs unseres Schreibens an Sie entscheidend für die Frage ist, ob Sie kostenerstattungspflichtig sind, sondern ob Sie in Verzug mit einer Forderung unseres Mandanten befanden. Nach Ablauf des 19.12.2004 befanden Sie sich mit der zugesagten Entfernung des Bildes in Verzug, so dass unser Mandant berechtigt ist, die durch unsere Einschaltung am 20.12.04 entstandenen Kosten von Ihnen zu verlangen. Wir sehen der Überweisung gemäß beigefügter Kostennote bis spätestens

24.01.2005

entgegen.

Durch Ihren Hinweis zum "ungesicherten Zugang zum Gebäude" haben Sie bewiesen, dass Sie über Humor verfügen. Wir gratulieren Ihnen dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. T.W.
Rechtsanwalt

Re: Axels Mieter-Tagebuch

Eine "Kostennote" war übrigens nicht beigefügt.



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Re: Axels Mieter-Tagebuch

HAHAHAHAHHAHA der letzte satz, nein, unglaublich :D



stay true

Re: Axels Mieter-Tagebuch

Einschreiben an die Kanzlei H. & W. vom 25.1.05:

Betreff: Ihr Brief vom 12.01.2005

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. W.,

in Ihrem Brief vom 12.01.2005 schrieben Sie mir, dass ich mich mit der Forderung Ihres Mandanten, Herrn M., am 20.12.04 in Verzug befunden habe. Es ist richtig, dass ich Ihrem Mandanten in unserem Telefongespräch am 17.12.2004 zusicherte, das Bild zu entfernen, sobald es mir möglich sei, und ihm sagte, dass dies vermutlich am Abend des 19.12.2004 der Fall sein würde. Aus den in meinem letzten Brief an Sie aufgeführten Gründen war es mir jedoch nicht möglich, dies noch an diesem Tag zu tun. Meiner Ansicht nach traf ich also mit Ihrem Mandanten keine genaue Terminabsprache für die Entfernung des Bildes, dementsprechend kann ich mich mit der Forderung am 19.12.2004 überhaupt nicht in Verzug befunden haben.
Im übrigen habe ich mich in meinem Brief an Sie nicht auf das Datum, an dem Ihr Brief bei mir einging, bezogen, sondern auf das Datum, dass Sie selbst auf dem Brief angegeben hatten. Dies war der 21.12.2004, an dem die Forderung Ihres Mandanten schon voll erfüllt war.

Aus den oben genannten Gründen bleibe ich dabei, jegliche Kostenrückerstattungsforderung zurückzuweisen.

Selbst wenn ich bereit gewesen wäre, die Kosten zu übernehmen wäre mir dies aus 2 Gründen nicht möglich gewesen:
1. Ihnen – oder zumindest Ihrem Mandanten – ist bekannt, dass ich seit dem 01.01.2005 nicht mehr in der Wohnung Ihres Mandanten wohne. Ihr erstes Schreiben schickten Sie – wohl aus diesem Grund - auch an meine Anschrift in Linkenheim-Hochstetten. Ich bekam Ihr zweites Schreiben deswegen erst durch Zufall am 25.01.2005.
2. Ihrem Schreiben war weder eine Kontonummer, noch ein zu überweisender Betrag beigefügt.

Ich möchte Sie also darauf hinweisen, dass evtl. anfallende zukünftige Post nur noch an meine im Briefkopf genannte Adresse zu senden ist.

Sollten Sie mit Ihrer Bemerkung über meinen Humor gemeint haben, dass an dem Zimmer gar kein „ungesicherter Zugang zum Gebäude“ besteht ist mir unverständlich, warum Ihr Mandant überhaupt auf die Entfernung des Bildes bestand, da ja dann keine Gefahr eines Einbruchs bestehen würde.

Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Treppenabsatz, an dem von mir gemieteten Zimmer, in keinster Weise ausreichend gesichert ist. Hiermit fordere ich Ihren Mandanten auf diesen umgehend durch ein Geländer oder ähnliches zu sichern. Sollte ich oder einer meiner Gäste oder Mitbewohner durch die dort fehlenden Sicherheitsvorkehrungen während meiner Mietzeit zu Schaden kommen werde ich Ihren Mandanten dafür haftbar machen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Malsch



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Re: Axels Mieter-Tagebuch

Einschreiben an M.M. vom 25.1.05:

Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses M.str. 12, 69126 Heidelberg

Sehr geehrte Frau M.,

hiermit kündige ich formal – wie schon Mitte Dezember telefonisch vereinbart – den Mietvertrag bezüglich des Zimmers in der M.str. 12 in 69126 Heidelberg zum 31.01.2005.

Ihr Sohn – der dabei offensichtlich in Ihrem Namen sprach – versicherte mir im Beisein meiner Eltern bei Vertragsabschluss am 9.10.2003, dass eine Kündigung vor Ablauf des Vertrags möglich wäre, unter der Voraussetzung, dass ein Nachmieter gefunden sei. In unserem Telefonat Mitte Dezember 2004 trafen wir dann eine diesbezügliche Vereinbarung.

Zwischen Mitte Dezember 2004 und Mitte Januar 2005 fand ich mehrere Personen, die die feste Absicht hatten das Zimmer zu übernehmen und gab Ihnen telefonisch deren Personalien und Telefonnummern. Sie lehnten die Interessenten jedoch gleich ab oder verzögerten ein Treffen bzw. Ihre Entscheidung so lange, bis die Interessenten eine andere Wohnung gefunden hatten.
Folgende 6 Personen hatten fest vor, das Zimmer zu übernehmen:

Katrin S.
B.str.6
76534 Baden-Baden

Timo T.
An der H. 2a
76829 Landau

Julia K.
O.gasse 51
69488 Birkenau

Sandra E.
M.Str.8
59192 Bergkamen

Michael B.
B.str. 34b
69221 Dossenheim

Albert S.
M.str.195
69123 Heidelberg

Ich habe somit meinen Teil der Abmachung erfüllt und fühle mich deshalb nicht mehr an den Mietvertrag gebunden. Ich möchte Sie bitten mir die Kaution von €500 inkl. Zinsen von 2% (ergibt €510,83) bis zum 8.2.2005 auf mein Konto (Kontonummer: 200297208, BLZ: 66051326, Sparkasse Karlsruhe) zu überweisen.

Für einen Termin für die Wohnungsübergabe wenden Sie sich bitte telefonisch an mich unter der Telefonnummer 06221/168174.

Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine fristlose Kündigung meinerseits schon zu mehreren Zeitpunkten, aus folgenden Gründen möglich gewesen wäre:

1. Mängel an der Mietsache

1.1 Lärmbelästigung
Wie Ihnen sicher bekannt ist, befindet sich hinter dem Kleiderschrank in dem von Ihnen vermieteten Zimmer eine Tür zur Nachbarwohnung. Es entsteht daher nicht nur eine enorme Lärmbelästigung durch den Küchenschrank des Nachbarn, der sich offensichtlich auf der anderen Seite dieser Tür befindet, es geht sogar so weit, dass ich zeitweise jedes Wort, das in der Nachbarwohnung gesprochen wird verstehen kann. Auf diesen – doch sehr erheblichen – Mangel wurde ich von Ihnen vor Vertragsabschluss nicht hingewiesen.

1.2 Fehlende Einbruchssicherheit
Wie mir Ihr Anwalt, Herr Prof. Dr. T. W., in seinem Schreiben vom 21.12.2004 mitteilte besteht an dem Zimmer, das ich von Ihnen gemietet habe, ein „ungesicherter Zugang zum Gebäude“. In meinem Antwortschreiben forderte ich Sie dazu auf, „diesen Mangel unverzüglich zu beheben“. Nach meiner Kenntnis ist jedoch diesbezüglich bisher nichts erfolgt.

2. Persönliche Beleidigung
In Ihrem Einschreiben vom 2.6.2004 wählten Sie einige Formulierungen, die offensichtlich darauf ausgelegt waren, mich persönlich zu beleidigen.
Sie schrieben damals unter anderem:

„…, dass Sie sich dieser Stellung als WG-mitbewohner offenbar nicht klar sind und „Mein“ und „Dein“ nicht unterscheiden können.“

„Es ist nicht meine Aufgabe, anscheinend unterbliebene Erziehung evtl. nachzuholen,…“

Außerdem beleidigten Sie persönliche Freunde von mir, indem Sie sie als „Partyleichen“ bezeichneten.
Ich bemängelte diese Entgleisungen Ihrerseits damals nicht, da ich die Hoffnung hatte ein normales Verhältnis zu Ihnen beibehalten zu können.

3. Bruch von mündlichen Verträgen
Bei Vertragsabschluss traf ich im Beisein meiner Eltern mit Ihrem Sohn – der dabei in Ihrem Namen sprach – folgende mündliche Vereinbarungen:

a) Der Garten darf genutzt werden, insbesondere wurde dabei Grillen und Obst ernten erwähnt.
b) Die Besuchszeit bis 22.00 Uhr – die meiner Ansicht nach übrigens sittenwidrig ist – stehe nur deshalb im Vertrag, weil Sie vermeiden wollten, dass dritte Personen ohne Vertrag dauerhaft als Gäste einziehen, aber selbstverständlich dürften wir auch nach 22.00 Uhr und auch gelegentlich über Nacht Gäste haben.
c) Ihre Ansprüche an einen evtl. zu suchenden Nachmieter waren ausschließlich die Voraussetzungen, dass er/sie ein/e Deutsche/r und ein/e Student/in sein müsse.


a) Die Nutzung des Gartens verboten Sie in Ihrem Schreiben vom 29.5.2004 ganz.
b) Die Besuchszeit beschränkten Sie in demselben Schreiben auf die im schriftlichen Vertrag festgehaltene Regelung.
c) Ihre Ansprüche an einen Nachmieter erhöhten Sie, als ich diese Vereinbarung nutzen wollte. Sie forderten nachträglich auch noch, dass der/diejenige nicht nur beim Einzug, sondern über die komplette Vertragslaufzeit von 21 Monaten Student/in sein müsse, und dass er/sie dem Alter meiner derzeitigen Mitbewohnerinnen entsprechen müsse. Diesen ist das Alter des neuen Mitbewohners jedoch gleichgültig, wie sie mir in einem Gespräch versicherten. Nach meiner Kenntnis haben Sie sich nach den Interessen der Mitbewohnerinnen nicht informiert, sondern dies willkürlich festgelegt. Außerdem denke, ich nicht, dass es für eine 20jährige ein Problem darstellt mit einem 25jährigen zusammen zu wohnen. Weitere potentieller Nachmieter wurden aus diesem Grund von Ihnen abgelehnt. Als ich in die Wohnung einzog war ich selbst 19 Jahre alt und einer der damaligen Bewohner über 25.

Da diese mündlichen Verträge Teil des Mietvertrags waren besteht somit ein Bruch des Mietvertrags Ihrerseits.

4. Mangelnder Wille zur Kommunikation Ihrerseits
In meinem Antwortschreiben auf Ihr Einschreiben vom 2.6.2004 – in dem Sie mir immerhin die fristlose Kündigung androhten – versuchte ich einige Dinge zu erklären, die Sie mir vorgeworfen hatten um zur friedlichen Klärung unseres Konflikts bzgl. des Grillabends am 29.5.2004 beizutragen. Anstatt sich jedoch mit meinen Argumenten zu beschäftigen, war Ihre einzige Reaktion auf meinen einseitigen Brief der Satz „Ihrem Schreiben und den darin gemachten Ausführungen wird hiermit vollumfänglich widersprochen.“. Sie waren also offensichtlich nicht willens, zur Deeskalation des Konflikts und zur Klärung umstrittener Fragen beizutragen.
Außerdem haben Sie eine von mir gefundene Interessentin (Julia K.) abgelehnt – übrigens ohne Begründung - und einen Interessenten (Michael B.) nach meinem Wissen nicht einmal kontaktiert ohne mir dies mitzuteilen.
Auch dass für Bauarbeiten ein Gerüst auf dem von mit mitgemietetem Treppenabsatz, direkt vor der Tür zum Garten, aufgestellt würde, das diese unbenutzbar machen würde, teilten Sie mir nicht vorher mit.

Ich möchte Sie im übrigen darauf hinweisen, dass evtl. anfallende zukünftige Post nur noch an meine im Briefkopf genannte Adresse zu senden ist.
Außerdem bitte ich Sie zu Kenntnis zu nehmen, dass ich Ihnen alle Kosten, die mir durch eine weitere Verzögerung Ihrerseits entstehen könnten in Rechnung stellen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Malsch