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Alimente.........neu berechnen lassen?

Alimente.........neu berechnen lassen?

Als ich meinen ersten Sohn 1999 zur Welt brachte, ging alles übers Gericht mit dem Kindsvater. Damals stand einfach fest, dass er monatlich Fr. 700.- bezahlen muss. Allerdings wurde keine Aufstellung über das Einkommen und den Prozentsatz welchen man begleichen muss aufgestellt.

Mit dem Vater meines zweiten Sohnes war es schon ganz anders. Sein Lohn und mein Lohn wurden zusammengerechnet und dann ausgerechnet, wieviel Prozent sein lohn und wieviel mein Lohn des Gesamten ausmacht.

Die Betreuungskosten für das zweite Kind belaufen sich auf Fr. 1650.- abzüglich Fr. 170.- Kinderzulagen.

Er muss nun 930.- Franken bezahlen und ich ca. 500.- (so ist die Aufteilung)

Auf der Familienberatung wurde mir gesagt, dass das erste Kind immer teurer ist als das zweite, aber der Vater meines ersten Sohnes muss 180.- Franken weniger bezahlen, warum das?

Würde es nun gerne neu berechnen lassen, da er auch sonst nichts von seinem Kind wissen möchte, geschweige denn ihm einmal eine Geburtstagskarte zukommen zu lassen.

Aber auch bei der Alimentenhilfe, die mir monatlich die Alimente überweist (weiterleitet) ist nicht bekannt, in welcher Firma er arbeitet.

Kann ich die Höhe der Alimente neu überprüfen lassen? Und was ist, wenn er keinen Arbeitgeber bekannt gibt?





Re: Alimente.........neu berechnen lassen?

Einen Blumenstrauss mit einem Mixer beeinträchtigt das Ergebnis...

Ohne Deine Reihenfolge einzuhalten aber mit dem Versuch, wieder einen Blumenstrauss hinzubekommen, liesse sich das vielleicht so erklären:

Die Aussage, dass das erste kind teurer sei als das zweite, ist zwar weit verbreitet, muss aber von jemandem stammen, der mathematisch weniger begabt war und wird dazu noch weitergeplappert:
Wäre dem nämlich so, würde das Erstlingskind von Geburt bis Ende Ausbildung immer mehr kosten, als das zweite. Was nun aber, wenn das erste eine Lehre macht und diese mit 20 abschliesst, während das zweite Medizin studiert und irgendwann mit 26 oder 27 den Abschluss macht? Das wäre dann wohl das Ende der Mathematik.
Richtig wäre, dass bei gleichem Ausbildungsweg die Durchschnittskosten pro Kind bei zwei Kinder tiefer sind als wenn es sich um ein Einzelkind handelt. Und das trifft auch nur dann zu, wenn die Kinder beide gleich gesund sind, dieselben Hobbies pflegen usw.

Da Du nun offenbar zwei Kinder von zwei verschiedenen Vätern hast, welche mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch unterschiedliche Einkommen erzielen, sind das zwei verschiedene Geschichten, welche nicht gemixt werden dürfen:

Beim zweiten Kind wurde offenbar die Tabelle "Durchschnittlicher Unterhaltsbedarf" des Amt für Jugend und Berufsberatung des Kanton Zürich verwendet. Nun um es gleich vorweg festzuhalten: diese Tabelle ist keineswegs Gesetz sondern stellt ein Hilfsmittel dar, welches von verschiedenen Gerichten in besagtem Kanton verwendet werden. Dazu muss man sich aber auch bewusst sein, dass der Ansatz - sofern es die Differenz zwischen Einkommen und Existenzminium der unterhaltsverpflichteten Person überhaupt zulässt - in der Stadt ab und zu so zur Anwendung kommt. In ländlichen Gebieten desselben Kantons werden sie aber - auf dem Land lebt sichs angeblich billiger (weil man dem Bauern die Äpfel vom Baum klauen kann) - um bis zu 20 % reduziert.

Laut Tabelle per 1.1.2005 wird für eines von zwei im selben Haushalt lebenen Kindern von 1 - 6 Jahren mit Kosten von CHF 1660.00 gerechnet, welche sich aus CHF 260 für Ernähung, 75.00 für Bekleidung, 320.00 für Unterkunft, 440.00 für weitere Kosten und 565.00 für Pflege und Erziehung zusammensetzen. Die ersten 170.-- werden vom Kindergeld getragen, Deinen Anteil erbringst Du in Form der (oben gennanten) Pflege und Erziehung - den Rest liefert dieser Vater als Cash. Das aber auch nur, weil die Differenz zwischen seinem Einkommen und seinem Existenzminimum das zulässt. Ob dies auch dem "Berücksichtigen seines Lebensstandards" entspricht, ist nicht ersichtlich.
Ich für meinen Teil finde, bei dieser Berechnung, die eben aus besagter Tabelle stammt, ist jemand einen sehr bequemen Weg gegangen und hat verschiedene Komponeten ausser Acht gelassen. Aber anscheinend können alle beteiligten mit dem Ergebnis leben - also ist das gut so.

Beim ersten Kind hat das Gericht vom Kindesvater mit höchster Wahrscheinlichkeit ebenfalls die Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgeklärt. Womöglich hat das Gericht auch eine sehr ähnliche Tabelle mit Berechnung des Einkommens, des Existenzminimum etc. erstellt und ist - bezogen auf diesen Vater zum Ergebnis mit den 700.00 gekommen. Nur weil Du diese Berechnung nicht gesehen hast, heisst das noch nicht, dass das Gericht diese nicht gemacht hat - wobei ganz klar zu berücksichtigen ist, dass es schlicht keinen "Prozentsatz, welchem man begleichen muss" gibt. Bei der prozentualen Berechnung - auch ein Hilfsmittel auf dem "Markt der Unterhaltsberechnungen" - wird übrigens genau so das Einkommen und das Existenzminimum berücksichtigt.
Für mich ist dabei übrigens immer wieder interessant, wie nahe die Ergebnisse der beiden Berechnungsmethoden beisammen liegen.

Verdient also Vater 1 weniger als Vater 2 und haben dasselbe Existenzminimum, was wenig wahrscheinlich ist, ergibt dies in der folge logischerweise zwei unterschiedlich hohe Unterhaltsbeiträge.

Eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge ist theoretisch über eine Abänderungsklage möglich. Um damit erfolgt zu haben, müsste sich aber das Einkommen des beklagten Unterhaltsverpflichteten dauerhaft und erheblich verändert haben. Heisst, diese Person müsste nach aktueller Rechtsprechung ihr Einkommen dauerhaft um mindestens 20 % erhöht haben, wobei in der Relation die in der Regel durch die Teuerungsklausel beim Unterhalt erfolgte Erhöhung auch berücksichtigt wird. Mit der Begründung, dass Vater 2 für sein Kind 180.00 mehr bezahlt, ist da garantiert kein Durchkommen.
Der Unterhaltsverpflichtete muss Dir, so dies nicht zuvor in einer Konvention oder einem Urteil festgehalten ist, auch keine Auskunft über seinen Arbeitgeber oder seinen aktuellen Lohn geben. Er wäre allenfalls - je nach Situation - im Falle einer Klage verpflichtet, die Daten dem Gericht oder der zuständigen Vormundschaftsbehörde abzuliefern.

Zu bedenken wäre zudem, dass wenn Du Klage auf höheren Unterhalt einreichst, Du aber das Verfahren verlierst, möglicherweise noch die Verfahrenskosten und, wenn's ganz dumm läuft, Parteikosten der Gegenpartei übernehmen musst.
Kommt hinzu, dass sich sein Existenzminimum z.B. durch zwischenzeitliche Heirat zu seinen Gunsten verschoben haben könnte, wenn seine Frau kein eigenes Erwerbseinkommen erzielt. Das könnte, im Zuge einer Widerklage sogar eine Senkung des Unterhalts nach sich ziehen.

Du siehst - das mit dem Mixer im Blumenstrauss ist ziemlich sinnlos und könnte sogar "nach hinten" losgehen. Dein Vergleich von Unterhalt Kind 1 mit Unterhalt Kind 2 hält so schlicht nicht stand.
Eine spätere, womöglich gar regelmässige Überprüfung, wie Du es schreibst, gibt es in diesem Sinne nicht. Es gäbe ledlich entweder den Weg über die zuständigen Gerichte oder Behörden oder - was ich persönlich meist bevorzuge - den Versuch, aussergerichtlich einen Weg zu finden. Du könntest also Vater 1 mal fragen, ob er Dir eine Kopie seiner Steuererklärung zustellen würde, um eine solche Prüfung zu ermöglichen...





Re: Alimente.........neu berechnen lassen?

Danke vielmal für die Infos!

Ich wollte die neue Abklärung auch nicht wegen mir machen, aber der Vater des zweiten Kindes fand es ungerecht sich gegenüber, wenn er mehr bezahlen muss als der vater des ersten Kindes. Und machte mir den Vorwurf, ich müsse das klären, da er mit mir zusammen sei und es meine Pflicht sei dies neu zu überprüfen.

Nun es hat sich erledigt. Er hat uns verlassen





Re: Alimente.........neu berechnen lassen?

ich wünsch dir viel kraft und ein grosses trööööööööst dir schick...
lg und einen schönen sonntag abend
admina




Wende Dich stets der Sonne zu,
dann fallen die Schatten hinter Dich.

Re: Alimente.........neu berechnen lassen?

danke dir, das kann ich brauchen !