Forum - Alleinerziehend - RECHTLICHES

GmbH - Überschuss und Investitionen bei Scheidung

GmbH - Überschuss und Investitionen bei Scheidung

Hallo

Da ich beim letzten Mal auch gute Tipps bekommen habe, wende ich mich wieder an euch ;-). Vielleicht hat ja jemand schon das Gleiche erlebt/durchgemacht....

Mein Mann hat während unserer Ehe eine GmbH gegründet mit einem Kollegen. Im Laufe der letzten 4 Jahre haben sie den Lohn relativ tief gehalten und haben Gewinn und Überschuss in die Firma investiert. Habe ich bei einer Scheidung auch einen Anspruch darauf? Immerhin hat(te) mein Mann dadurch bedeutend weniger Lohn...... oder bin ich nun die "Dumme" ?
Ich bin nicht geldgeil, aber nach den ersten Aufstellungen bewegen wir uns beide beim Existenzminimum und die Firma glänzt mit toller Ausstattung, allen technischen Raffinessen und grosszügigen Spesenabrechnungen......

Wir haben eine gemeinsame Mediation, um die Konvention aufzustellen und hoffen eigentlich, damit auszukommen. Klar, ich könnte diese Juristin fragen, aber ich möchte mich zuerst einmal umhören, wie es anderen ergangen ist. Im www habe ich nichts gefunden, bin also auch für Links dankbar.

Danke und Gruss
surprise13


Re: GmbH - Überschuss und Investitionen bei Scheidung

im prinzip ist da nichts anderes abgelaufen, als dass ein teil des vermögens in dem unternenehmen verblieben ist, welches dadurch eine wertsteigerung erzielt hat. in kombination mit einzelunternehmen bzw. personengesellschaften wie der gmbh wird nun gerne auch ein ehevertrag abgeschlossen. sollte ein solcher bestehen, müsste dessen inhalt mitberücksichtigt werden.

ist keiner vorhanden und besteht errungeschaftsbeteiligung, spielt es grundsätzich keine rolle, in welcher fom die errrungeschaft vorhanden ist. diese kann auf einem bankkonto liegen, in aktien oder obligationen, in einer lebensversicherung, einem vorsorgekonto der dritten säule etc. etc. oder eben auch in form eines eigentumsanteils an einer personengesellschaft vorhanden sein.

da also errungeschaft in der firma steckt, steht dir grundsätzlich der entsprechende anteil zu.

zwar ist es etwa schwieriger, den effektiven wert des unternehmens zu ermitteln, doch ist es nicht unmöglich. dabei ist einerseits zu prüfen, woher das ursprünglich eingebrachte kapital stammte und wem dies im welchem umfang zuzurechnen ist. ebenalls ist der aktuelle wert des unternehmens und daraus der anteil der partner zu ermitteln und in der folge an sich aufzuteilen. spannend ist dabei die frage der bewertung z.b. von inventar und warenlagern, bei der ich persönlch der meinung bin, dass die zum effektiven wert ohne den für die steuerbewertung zulässigen abschreibungssatz einzusetzen wären.
problempunkt könnte je nach liquidität und zustand der firma die auszahlung werden. dafür müsste eine für alle beteiligten akzeptable lösung gefunden werden, welche eine ausreichende sicherheit bietet.





Re: GmbH - Überschuss und Investitionen bei Scheidung

angelface gilt dieser Ansatz nur wenn man nur getrennt lebend ist oder auch bereits mit gerichtsbeschluss getrennt?



Jede Brücke die Du überquerst ist ein Neuanfang.

Re: GmbH - Überschuss und Investitionen bei Scheidung

altea

sorry, verstehe momentan nicht, von welchem "ansatz" du sprichst.

im übrigen: zwar können die parteien im rahmen einer trennung von sich aus eine vermögensteilung (ganz oder teilweise) mit ausnahme ahv und bvg bereinbaren, doch wird "normalerweise" das vermögen erst mit der scheidung und dann vollständig aufgeteilt.





Re: GmbH - Überschuss und Investitionen bei Scheidung

hat sich erledigt.



Jede Brücke die Du überquerst ist ein Neuanfang.