Forum - Alleinerziehend - RECHTLICHES

Hätte eine Frage

Hätte eine Frage

Mein Ex erhält Betreuungsgeld für 2 Kinder für alle 14 Tage Besuchsrecht. Er nimmt nur 1 Kind und das in diesem Jahr gerade mal 3 Wochenende. Nun macht er Zoff, weil ich der Kleinen keine Zahnbürste und keine Spielsachen eingepackt habe. Was genau beinhaltet das Betreuungsgeld? Wäre da nicht er zuständig für solche Dinge selber zu schauen? Habe bis jetzt auch immer alles mitgegeben, habe einfach keine Ahnung für was das Betreuungsgeld eigentlich genau ist! Vielen Dank!



Re: Hätte eine Frage

hi welle

deine frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da ihr anscheinend hinsichtlich kinderbetreuung und unterhalt eine spezielle regelung zu haben scheint. es stellt sich also erst mal die frage, wie diese regelung genau aussieht und wie sie entstanden bzw. begründet ist.





Re: Hätte eine Frage

Es ist so. Wir sind seit August getrennt. Vor Gericht wurde entschieden, dass er beide Kinder jedes 2. Wochenende haben kann. Dafür erhält er 100.- Betreuungsgeld. Er hat die Kinder jedoch ein Jahr lang nicht genommen und sich auch sonst nicht bei ihnen gemeldet. Nun stehen wir kurz vor der Scheidung und er hielt es wohl für nötig, sich nun doch mal zu melden. Die ältere will nicht mehr gehen und die Kleinere war heute zum 3. Mal bei ihm. Nun hat er Zoff gemacht, weil ich ihr keine Zahnbürste eingepackt habe und keine Spielsachen. Dies sei meine Aufgabe. Nun nähme es mich einfach mal wunder, ob solche Dinge nicht in den Betreuungskosten sind. Ich weiss, eigentlich lächerlich, aber seit über einem Jahr schaue ich alleine auf meine 3 Kinder, 3 Katzen und einen Hund, er erhält Betreuungskosten für 2 Kinder, 4 Tage im Monat obschon er sich nie um sie gekümmert hat und macht nun Zoff wegen einer Zahnbürste. Ich möchte gerne wissen, was das Betreuungsgeld alles beinhaltet. Vielen Dank für Eure Antworten.

Re: Hätte eine Frage

Deine Frage, wofür das Betreuungsgeld sein soll und was darin enthalten ist, kann Dir wohl nur jener Richter erklären, der dies beschlossen oder genehmigt hat.

Regelfall ist, dass der nicht obhutsberechtigte Elternteil für eigene Kinder Unterhalt zahlt und für die Kosten während Besuchszeiten, -wochenden und Ferien vollständig selbst aufzukommen hat.
Ein "Betreuungsgeld", nicht verrechenbar mit Unterhaltszahlungen für Kinder, ist mir nur in extrem wenigen Fällen als Ausnahme bekannt. Dann nämlich, wenn der nicht obhutsberechtigte Elternteil neben seinem eigenen Kind/seinen eigenen Kindern z.b. auch ein Kind aus früherer Ehe der Expartnerin oder des Expartners gleichzeitig zu Besuch nimmt, weil diese Kinde aus irgendwelchen individuellen Gründen auch für diese kurze Zeit nicht getrennt werden sollen.
Dabei geht es darum, die Kosten, die dieses Kind aus früherer Partnerschaft durch Verpflegung etc. mit sich bringt, zu decken.

Aus meiner Sicht ist, wenn ein Betreuungsgeld für eigene Kinder festgelegt wird, etwas ziemlich seltsam. Ausnahme könnte allenfalls sein, wenn die obhutsberechtigte Person über mehr als ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt und der besuchsberechtigte, jedoch nicht obhutsberechtigte Elternteil unter dem Existenzminimum liegt. Dies ist mir jedoch bis heute noch nie in der Praxis begegnet.

Wäre interessant, gelegentlich zu erfahren, wie und in welcher Gegend auf welchem Weg ein solches Urteil zu Stande kommt bzw. gekommen ist.





Re: Hätte eine Frage

hallo angelface

auch bei mir ist bei der scheidung im kanton luzern dem vater 200.-- zu gesprochen worden. die begründung: er muss ja alle zwei wochen vier kindern essen vorsetzen. sie werden ja immer grösser und essen auch mehr. leider haben die kinder nichts von dem geld, da er nur immer pasta kocht. alles andere ist zu teuer. die kinder haben selber gemerkt, dass er das geld nicht für sie, sondern alles in seine süchte investiert. zb zum geburi und weihnachten gibts nur ein pack müesli.

er wurde ansonsten auf das existenzminimum gesetzt und mir blieb der rest. der reicht aber auch nicht, das sozialamt muss mir helfen.

jaj, so leben wir halt mit diesem wissen, ohne was dagegen machen zu können.

gruss träne





Toleranz !
Leben und leben lassen !

Re: Hätte eine Frage

Hoi Träne und Angelface

Bei mir wurde das ganze in Thun so beschlossen. Ich habe mich nun mit meiner Anwältin in Verbindung gesetzt. Sie meint, dass dieses Geld hauptsächlich für das Essen und die Ausflüge gedacht sei. Der Witz ist nur, dass er über ein Jahr keines der Mädchen hatte und seit 3 Monaten erst nur 1 Kind nimmt und auch das nur 1x pro Monat statt wie abgemacht alle 14 Tage. Ausflüge? Die Kleine wollte bereits am Sonntag morgen wieder zu mir nach Hause kommen, weil sie nichts gemacht haben und er nur vor seiner Playstadion sass. Und das wird auch noch mit 100.- belohnt. Nun habe ich seit anfangs August eine Stelle 30% und anstatt uns dieser Job etwas finanziell unterstützen würde, muss mein Ex nun auch noch weniger Alimente bezahlen. Und da sagt man immer, dass nach einer Scheidung der Mann finanziell am Ende sei. Er lebt mit seiner neuen Partnerin in einer 4 1/2 Zimmer Wohnung für Fr. 2000.- und ich sitze mit 3 Kindern in einer 4 Zimmer Wohnung für Fr. 1000.- und weiss oft nicht wie ich alles finanzieren soll. Vielen Dank für Eure Mitteilungen.





Re: Hätte eine Frage

Hoi Träne

Dass der Kanton Luzern einen gewissen Aufhol- bzw. Anpassungsbedarf in Relation zu den meisten Kantonen hat, war mir bekannt. Insofern vermag mich Deine Information nicht zu erschüttern.
Ob Dich dieser Betrag allenfalls von der Abhängigkeit von der Sozialhilfe wegbringen könnte, weisst Du sicher selbst abzuschätzen. Obwohl ich so langsam aber sicher an diversen Behörden in Eurer Gegend ernsthaft zweifle, könntest Dir ja mal überlegen, ob das mit dem Sozialamt diskutieren willst. Die hätten schliesslich alles Interesse, sich auf einem solchen Weg zu entlasten.

Hoi Welle

Dass ausgerechnet Thun eine solche Regelung getroffen haben soll, verblüfft wirklich. Gilt doch das Bezirksgericht Thun bzw. dessen Mitarbeiter als fundierter Kenner der Unterhaltsberechnungen.

Ein Konkubinat wirkt sich auf die Unterhaltsberechnung in verschiedenen Punkten aus. Sollte das Konkubinat zum Zeitpunk der Unterhaltsberechnung noch nicht bestanden haben, könnte sich eine Prüfung jetzt lohnen.

Insofern schlage ich vor, die Berechnung mit möglichst aktuellen Zahlen (nicht Vermutungen) von einer neutralen Stelle erstellen und prüfen zu lassen. Je nach Ergebnis hättest immer noch die Möglichkeit, eine aussergerichtliche Regelung zu troffen oder eine Klage auf Abänderung einzureichen. Wichtig wäre bei letzterem, die Chancen und Risiken gut abzuwägen.





Re: Hätte eine Frage

hallo angelface

nein, die 200.-- würden nicht reichen um vom sozialamt wegzukommen. auf der anderen seite würde es natürlich den betrag verkleinern. die rückzahlung bei einer erbschaft macht mir schon ein wenig bauchweh.

ich nehme an, es bräuchte eine abänderungklage meinerseits beim gericht, um die 200.-- meinen kids und mir zukommen zu lassen. hmm, keine angenehmen gedanken daran. mal schauen.

danke und gruss

träne





Toleranz !
Leben und leben lassen !