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Scheidung - wie wird das geregelt mit den Betreuungskosten für das Kind?

Scheidung - wie wird das geregelt mit den Betreuungskosten für das Kind?

Hallo zusammen

Ich werde voraussichtlich dieses Jahr noch geschieden und möchte nun von euch Erfahrungsberichte hören bzw. lesen wie das mit den Fremd-Betreuungskosten für das Kind aussieht wenn Mutter arbeitet. (keine familiären Betreuung möglich). Wie wurde das bei euch bei der Scheidung geregelt? Oder gehen diese alleine zu Lasten der Mutter? Auf was muss ich in der Konvention achten?

Lieber Gruss

Tania





Re: Scheidung - wie wird das geregelt mit den Betreuungskosten für das Kind?

"allein zu Lasten der Mutter?" - sorry, muggeli-tania - da ist wohl eine erweiterung des blickwinkels fällig:

grundsätzlich teilen sich die eltern den unterhalt für das kind/die kinder. der klassiker, obwohl gar nicht so alt, im gemeinsamen haushalt und verheiratet ist wohl jener, bei welchem der vater einer erwerbstätigkeit nachgeht und das geld liefert, während sich die mutter (brav?) zu hause um die kinderchen kümmert. beide seiten liefern ihren teil.

mit einer trennung/scheidung verabschiedet sich zwar die familien-idylle, doch bleibt die pflicht - nämlich gemensam für den nachwuchs zu sorgen und aufzukommen, dieselbe. da dies nun aber administrativ anders geregelt werden muss, kommen beträge ins spiel, die jedoch individuell betrachtet und angepasst werden müssen. einen wenn auch nicht immer und überall verbindlichen eindruck dazu vermittelt die bildungsdirektion kanton zürich in ihrer tabelle "durchschnittlicher unterhaltsbedarf". (achtung: diese zahlen begründen keinerlei anspruch). darin aufgeführt sind anteile für
- ernährung
- bekleidung
- unterkunft
- weitere kosten (z.B. krankenkasse, versicherungsanteile, steueranteile etc.)
- pflege und erziehung

bei getrennten oder geschiedenen eltern verteilen sich die lasten nach ihren möglichkeiten, wobei die obhut für das kind/die kinder die wichtige rolle spielt: in der regel liefert der nicht-obhutsberechtigte, der gewisse "naturalleistungen" ja nicht erbringen kann, seinen anteil in finanzieller form. dabei spielt es übrigens grundsätzlich keine rolle, ob der nicht-obhutsberechtigte elternteil weiblein oder männlein ist.

nehmen wir nun mal der einfachheit halber ein beispiel eines einzelkindes, welches pro monat in der stadt zürich (auf dem land ists anders) monatliche kosten von 2'010.00 mit sich bringt. diese teilen sich in ernährung 310.00, bekleidung 85.00, unterkunft 365.00, weitere kosten 535.00 und pflege und erziehung 715.00 auf.
von diesen kosten hätte jeder elternteil die hälfte zu tragen, wobei z.b. das zimmer für das wochenende beim nicht-obhutsberechtigten elternteil noch nirgends steht.
theoretisch könnten nun also beide elternteile je 1005.00 in einen topf geben, aus welchem die kosten bezahlt werden. der obhutsberechtigte ist für die erledigung der zahlungen zuständig.

nun sind in dem betrag ja 715.00 für pflege und erziehung enthalten. somit zahlt automatisch der nicht unterhaltsberechtigte für diesen posten seine 50 % mit.

also keine rede davon, dass dies "alleine zu lasten der mutter" geht...

entscheidet sich die obhutsberechtigte person für fremdbetreuung, ist es primär ihre sache, dies mit der betreuenden person/institution zu regeln. solange sie ihre pflichten hinsichtlich pflege und erziehung erfüllt, sonst gibt's andere probleme...

und übrigens... unterhalt für ein kind ist auch tatsächlich, wie auch allfällige kinderzulagen, für das kind und nicht für andere zwecke einzusetzen...