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befreundeter Rechtsanwalt?

befreundeter Rechtsanwalt?

Hallo zäme!

Angelface, du weisst es sicher, darf ein befreundeter Rechtsanwalt, der gleichzeitig noch dein Vermieter ist, ein Mandat von dir annehmen? Oder ist das bereits ein Interessenkonflikt?

Danke für Eure Infos, Vanessa





Re: befreundeter Rechtsanwalt?

ob ein interessenskonflikt besteht hängt im wesentlichen von der sache ab, in welcher der anwalt eine mandantin oder einen mandanten vertreten soll. grundsätzlich stellt es kein problem dar, wenn anwalt und mandant bzw. mandantin befreundet sind oder ein anderes vertragsverhältnis, wie z.b. vermieter/mieter besteht.

interessenkonflikte bestehen, wenn der anwalt bereits ein mandat der gegenpartei in anderer sache hatte oder in der jetzt atuellen auseinandersetzung ein mandat hat. ebenfalls bestünde ein interessenkonflikt, wenn der anwalt im anstehenden verfahren irgend eine rolle, z.b. die eines zeugen spielen würde.
er selbst hat, bevor er ein mandat annimmt, zu prüfen, ob ein interessenkonflikt besteht und er deshalb die vertretung ablehnen muss. er hat aber auch die möglichkeit, das mandat aus anderen - z.b. persönlichen gründen, weil es die freundschaft belasten könnte, wenn er das gewünschte ziel nicht erreicht - abzulehnen. auch sind mir z.b. anwälte bekannt, die sich grundsätzlich nicht an verfahren beteiligen, welche personen aus der gemeinde, in welcher sie wohnen, annehmen, um mögliche unschöne szenen am nächsten dorffest zu vermeiden.
eine pflicht des anwalts zur annahme eines mandates besteht grundsätzlich ebenfalls nicht.

insofern hoffe ich, dass dir diese auskunft weiterhilft, bitte dich aber, auch folgendes zu bedenken:
- eine freundschaft mit einem anwalt heisst nicht, dass er in der sache eine "höhere qualität" oder ein besseres ergebnis abliefert. es bedeutet auch nicht, dass deshalb seine rechnungen "günstiger" ausfallen.
- wie ihr miteinander umgeht, wenn er im verfahren nicht das gewünschte ziel erreicht, wäre zudem eine überlegung wert. im nachhinein zu differenzieren fällt nicht allen gleich leicht.
- indem in deinem beispiel der vermieter, so befreundet man sein mag, die vertretung in einem rechtsstreit übernimmt, bekommt er einen anderen, zusätzlichen einblick in persönliche verhältnisse. wie dies die entwicklung des verhältnisses vermieter/mieter weiter beeinflusst, ist schwer abzuschätzen.

in diesem sinne wünsche ich dir, dass den für dich richtigen entscheid triffst...





Re: befreundeter Rechtsanwalt?

Hi Angelface

Danke für Deine Infos. Es ist nicht mein Anwalt, sondern "seiner".... er wohnt bei ihm nebenan, hat ihm die Wohnung vermietet und vertritt ihn nun bei der Klage wegen dem Unterhaltsvertrag.

Ich, resp. mein Sohn wird von der Rechtsanwältin des Jugendamtes vertreten,die von Amtes wegen eingesetzt wurde. Mein Sohn ist jetzt 1 Jahr alt, und er hat noch keinen Rappen bezahlt. Nun hat er die Klage erhalten und sein Anwalt hat bei "meiner" RA meinen letzten Lohnausweis und weitere Unterlagen verlangt. Sie hat mich zuerst angefragt, ob sie das darf. Er hat seine Unterlagen ihr bis jetzt auch nicht geschickt, trotz Aufforderung, und mir stinkt es wenn er mit seinem Nachbarn-Vermieter-Freund-Anwalt dann irgendwo in der Beiz meine Lohnausweise durchgehen und diskutieren, wie er möglichst günstig davonkommen kann....  Klar, darf er das nicht (der Anwalt) aber man weiss ja nie... kann ich nicht verlangen, dass er einen anderen Anwalt nehmen muss?

Grüsschen





Re: befreundeter Rechtsanwalt?

Um die Antwort gleich vorweg zu nehmen: Nein, Du kannst nicht verlangen, dass die Gegenpartei einen anderen Anwalt nehmen muss. Jede Seite ist grundsätzlich frei in der Wahl der Rechtsvertretung.

So der Zivilstand in deinem Profil korrekt ist, muten mich Deine weiteren Ausführungen doch etwas seltsam an:
Ich interpretiere mal frei: Die Vaterschaft als solche wurde anerkannt und steht nicht mehr zur Diskussion. Offen wäre damit die Frage des Unterhalts für das Kind, in Anbetracht des Zivilstandes aber nicht jener der Mutter. Die Vormundschaftsbehörde hat seit einem Jahr den Job, den Unterhaltsbeitrag des Vaters für das Kind festzulegen.
Nun würde sich die Frage stellen, ob die Vormundschaftsbehörde den zu Unterhaltszahlungen zu verpflichtenden aufgefordert hat, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen - oder aber ob die Vormundschaftsbehörde diese trotz Aufforderung nicht bekommen hat und tatsächlich eine Klage vor Gericht eingericht hat. Das wären zwei verschiedene Dinge.
In beiden Fällen erstaunt mich die Forderung auf Zustellung Deiner Steuerunterlagen (sowie wahrscheinlich Mietvertrag, KK-Policen etc.) etwas, zumal es entweder Aufgabe der VB oder des Gerichtes wäre, die Berechnung vorzunehmen. So wie ich es aus Deinem Beitrag einschätze, seid ihr kaum in der Situation, der VB eine gemeinsame, aussergerichtliche Vereinbarung über die Unterhaltszahlungen vorzulegen.

Kurz und bündig: Aus Deinen Äusserungen habe ich den Eindruck, dass es dringend an der Zeit wäre, den ganzen Papierstapel zu packen und damit zu einer neutralen Beratungsstelle zu gehen um das Ganze hinsichtlich der bisherigen Vorgehensweise und dem weiteren Vorgehen prüfen zu lassen. Selbst wenn die Vaterschaft nämlich ungeklärt wäre, könnte vorsorglich dem Kind eine Unterhaltszahlung zugesprochen werden und es sollte aus meiner persönlichen sicht nicht sein, dass ein Kind "finanziell im Regen steht".





Re: befreundeter Rechtsanwalt?

ja, es ist so. ich bin ledig, er hat nach dem Vaterschaftstest unseren Sohn anerkannt. Allein, bis die Testresultate kamen, vergingen 2 Monate. Anschliessend hat er ihn anerkannt. Danach waren wir bei der von der Vormundschaftsbehörde vorgeschriebene Familienberatung um den Unterhaltsvertrag abzuschliessen. Dort musste ich meine Einkünfte und Ausgaben vorlegen. Er sagte, dass, weil er sich selbstständig gemacht hatte, nicht wisse wieviel Einkommen er habe und bei seiner letzten Arbeitsstelle waren es ca. 1500.-- weniger als ich verdiene. Somit berechnete die Beraterin ca. 700.-- bis 800.-- und ob er damit einverstanden sei. Er sagte natürlich nein, weil er sich vorstellt, mir höchstens 300.-- zahlen zu wollen. Damit wurde der Auftrag der Familienberatung an die Vormundschaftsbehörde zurückgegeben mit der Antwort: keine Einigung. Die Vormundschaftsbehörde setzte eine Anwältin vom Jugendsekretariat, die seit letzten September nun den Unterhaltsvertrag zustandebringen sollte. Ihr gab ich meine Lohnausweise, Mietvertrag, KK-Prämien, etc.  Nun hat die gute Dame bis Ende Januar gewartet, dass sie von der Gegenseite ebenfalls die Unterlagen erhält und hat nichts bekommen. Er ist anscheinend immer noch selbstständig oder hat sich bei einem Kolleg anstellen lassen zu einem kleinen Lohn. Da ich 90 % arbeite, und damit für die Behörden nicht am Hungertuch nage, wurde vermutlich auch nicht schneller gearbeitet. Ausserdem ist die eingesetzte Anwältin jeweils nur Montags im Büro und hat nicht soviel Zeit um meinen Unterhaltsvertrag, weil  ich ja nicht vom Sozialamt lebe. Ich finde es eine Schweinerei, nur weil ich angeblich mehr verdiene als er, kommt er nun davon. Aber einen Anwalt leisten kann er sich... wenn das nicht widersprüchlich ist.

Wo findet man eine neutrale Beratungsstelle?





Re: befreundeter Rechtsanwalt?

Noch was. Die Anwältin ist als Beistand von meinem Sohn angestellt worden und vertritt die Interessen meines Sohnes. Und da findet sie anscheinend, dass Mami genug verdient, so dass sie sich Zeit lassen kann...





Re: befreundeter Rechtsanwalt?

Wo Du eine neutrale Beratungsstelle findest, ist vom Wohnort abhängig. Ja nach persönlicher und finanzieller Situation findet sich in der regel eine kostenlose Rechtsberatung - und das wäre hier wohl angesagt - im Ort.

Vielleicht lohnt es sich auch, die Rechtsanwältin, welche als Beistand Dein Kind vertritt, mal zu fragen, welche Strategie sie verfolgt, welche Schritte sie nun plant und bis wann diese realisiert werden.