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gerichtlich getrennt! - was passiert während dieser Zeit mit der PK + AHV?

gerichtlich getrennt! - was passiert während dieser Zeit mit der PK + AHV?

Hallo zusammen

Bin etwas aus dem Häuschen, denn gestern erst habe ich per Zufall erfahren, dass ich wahrscheinlich damals unserem gemeinsamen Anwalt zu blind vertraut hatte....

Folgendes:

Ich wurde im Nov. 07 von meinem damaligen Mann gerichtlich getrennt. Unser Anwalt meinte, es wäre besser so da dann bei einer Scheidung nicht noch wegen finanziellen Zuwachses nach einer Ehe-Trennung vor Gericht gestritten werden müsse und falls mal etwas sein sollte mit den Alimenten, ich sofort ein Ehe-Schutz-Begehren einleiten könne und das passiere nur wenn man gerichtlich getrennt wäre. Soweit, so gut. Gerichtlich getrennt heisst natürlich dann auch Gütertrennung.

Nun, gestern habe ich einen Juristen kennengelernt (er arbeitet aber nicht auf seinem Beruf) und wir haben so miteinander geredet und dann meinte der dann...ja, moment mal, wenn ihn nicht alles täusche, sei es so, dass mit der gerichtlichen Trennung nun auch mein Anspruch auf die AHV + PK meines Mannes automatisch erloschen ist, d.h., ich nun bei der Scheidung die wohl nach Ablauf der zwei Trennnungs-Jahre eingeleitet wird gar keinen Anspruch anteilsmässig mehr hätte.

Stimmt das? Denn das hatte uns damals der gemeinsame Anwalt NICHT gesagt!

Ich nahm an, dass die AHV + PK auch bei einer gerichtlichen Trennung anteilsmässig weiterläuft bis zur def. Scheidung und man bei der Scheidung dann schaut, wie das def. geregelt wird...????

Was nun? Wenn das stimmt, wäre es dann sinnvoller meinen zukünftigen Ex sofort zu bitten die Scheidung einzureichen damit das alles vernünftig geregelt wird oder spielt es keine Rolle auf ein Jahr mehr oder weniger?

Oder müsste ich bei der AHV jetzt sofort beantragen, damit kein Beitragsloch entsteht, dass ich eine Mindest-Einzahlung machen kann?

Danke für einen Feedback.

Lieber Gruss

Tania alias Muggeli





Re: gerichtlich getrennt! - was passiert während dieser Zeit mit der PK + AHV?

zum glück arbeitert der "herr jurist" nicht auf seinem beruf...

eine trennung, faktisch oder gerichtlich, bedeutet, dass damit gütertrennung eintritt. dabei geht es jedoch primär um forderungen, welche die beiden parteien nach einer solchen trennung "produzieren".

trennung hat keinen einfluss auf ahv oder bvg. die ahv wird er erst berechnet, wenn eine der beiden parteien die bezugsberechtigung erreicht. die aufteilung erfolgt dort per scheidungstermin und nicht per trennungstermin. die weisung über die aufteilung des bvg erfolgt ebenfalls mit dem scheidungsurteil zum scheidungstermin und nicht rückwirkend auf einen trennungstermin.

also - abregen...





Re: gerichtlich getrennt! - was passiert während dieser Zeit mit der PK + AHV?

Hallo liebe Angelface

Vielen tausend Dank!  jetzt ist mir echt ein Stein vom Herzen gefallen!

Ich dachte schon, ich spinn! Denn unser damaliger Anwalt war ne Niete wie es im Buche steht. Ich komme ja rechtlich echt nicht draus, aber bei der Konvention hatte es Pagagen drin da habe ich schon weitem gerochen, dass das alles sehr zu Gunsten meines Mannes läuft, obwohl er ja die Trennung/Scheidung wollte wegen einer neuen Liebe etc. Und ich musste mich damals schon wehren dass man gewisse Pagagen abändert damit ich nicht komplett unter die Räder komme in Zukunft. Und sowas nennt sich neutraler, gemeinsamer Anwalt. Naja...der kommt mir nicht mehr in die Nähe. Daher dachte ich gestern Abend, oh weia, da hat er mich doch noch über den Tisch gezogen ohne dass ich es gemerkt habe.

Nochmals tausend Dank, jetzt kann ich wieder schlafen. Habe mir schon die ganze Nacht Gedanken gemacht und war schon drauf und dran, meinem zukünftigen Ex-Mann, mit dem ich ein sehr gutes Einvernehmen habe, den Kopf zu waschen und ihm Beinchen zu machen.

ganz lieber Gruss

Tania