wie ist das geregelt mit holen und bringen? wir haben hier unnette diskussionen. in unserem vertrag steht - "die ausübung des besuchsrechts erfolgt auf eigene kosten" - der vater - der das minimale besuchsrecht wahrnimmt - finanziell sehr gut gestellt ist, noch 60% arbeitet, flippt aus....
danke für alle tipps - lg, picco
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Re: holen und bringen
grins... also wenn du wirklich eine abstimmung willst, solltest noch die entsprechende frage dazu stellen...
sollte die frage wirklich sein, was es bedeutet, wenn es in einem urteil heisst, dass das besuchsrecht auf "eigene kosten" wahrzunehmen ist, ist die antwort sehr einfach:
jene person, die das besuchsrecht wahrnimmt - in deinem fall also der vater - hat die daraus entstehenden kosten selbst aus eigener tasche zu begleichen. heisst, er bezahlt die wegkosten (auto/bahnbillet) für holen und bringen sowie die unterbringung und auch die verpflegung.
Re: holen und bringen
Vielleicht schon etwas spät, aber unter Umständen interessiert das später nochmal jemanden:
Bei uns im Vertrag steht, dass der Vater mindestens 3/4 der Weekends hin und zurück fahren muss. Da mein Sohn aber lieber möchte, dass ich ihn bringe, machen wir demnach halbe/halbe. Es war für ihn immer ein kleineres "Schöckli", als sein Vater plötzlich vor der Tür stand - trotz mehrmaliger Hinweise "Jetzt chunnt denn de Papi grad". Jetzt, wo ich ihn hinfahre, hat er Zeit, sich "vorzubereiten" und es geht tiptop.
Fahrzeit ist übrigens ca. 30min pro Weg.
Re: holen und bringen
Ich bringe sie am Samstag morgen zu ihm, er sie am Sonntag abend zurück
____________________ Das wichtigste ist nicht nie umzufallen, sondern immer wieder aufzustehen