Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
Nunja, der Anscheinsparagraph ist doch aber schon immer aktiv oder? Das ist ja nichts neues. Das ich Airsoft nur auf eigenem Gelände oder mit Ausdrücklicher Erlaubnis des Besitzers zocken darf und nicht irgendwo im Wald um die Ecke ist schon klar.
Aber Die Ersetzung vo "0,08J" durch "<0,5J" bedeutet doch eigentlich das sich für uns soweit nichts ändert, oder hab ich da jetzt was nicht mitbekommen???
Was ich noch nicht so ganz begriffen habe, was sind denn BB´s für Projektile? Starr oder flexibel???
Achja, ich hab mich mit dem >0,5J Bereich nie auseinander gesetzt. War es dort schon immer so das die Geräte nur Semi haben? Dies wird ja eigentlich mit dem F-Stempel zwingend oder?
Ist FA für uns nur möglich weil <0,5 als Spielzeug deklariert ist?
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
Ich werde einfach kurz und knackig antworten und net deinen Post zerpflücken.
Ob > 0,5 schon immer SEMI ist, weiß ich nicht aber seit der letzten Änderung 2003 ja.
Für uns ändert sich sehr wohl was. Bis dato kann man noch im Stadtwald und auf offener Straße spielen ohne dafür belangt zu werden.
Andererseits wird der BKA Bescheid jetzt ins Gesetz aufgenommen und wir haben RECHTSSICHERHEIT!
BB`s sind starre Geschosse, wenns Plastik/Alu/Keramik/Metall BB`s sind. Flexibel heißt ja die Dinger dehnen sich quasi im Prinzip beim Aufschlag oder bei Druckausübung aus. BB`s platzen höchstens.
Für uns heißt das mit 0,5 genau wie du sagst FA Modus.
____________________ Die Weisheit verfolgt mich... doch ich bin schneller.
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
[quote:Utah]Ich werde einfach kurz und knackig antworten und net deinen Post zerpflücken.
Ich finde die gestellten Fragen eigentlich sehr wichtig...weiß nicht warum man da was zerpflücken sollte.
Leider ist die Anhebung auf 0,5 ja noch nicht durch, deshalb müssen wir weiter hoffen. Im Stadtwald oder auf der Strasse dürfte man nach Gesetzestext nur mit 0,08 spielen! Die 0,5er sind ja bloß gestützt auf den BKA Festellungsbescheid als Spielzeuge in den Verkehr gekommen. Wie das OLG Karlsruhe festgestellt hat, ist dieses Spielzeug ohne die für Spielzeug notwendige CE Kennzeichnung nicht als solches anerkannt und darf auch nicht an Minderjährige verkauft werden. Die Unwissenheit der Polizei ist eigentlich der einzige Grund, warum vieles durchgegangen ist.
Das mit starren und flexiblen Geschossen war eine Spitzfindigkeit, die ich aus dem Link oben im langen Post entnommen habe, weil grundsätzlich die < 0,5er auch geeignet wären, elastische Geschosse abzuschießen und das im Spielzeugrecht der EU erlaubt ist. Wenn es eine Anhebung auf 0,5 gibt, ist da auch nicht mehr relevant, aber die Idee sollte in Richtung eines rechtlichen Schlupflochs gehen.
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
Ah ok. Vielen Dank, das klärt einiges
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
[quote:Louisiana]
Zitat: Utah
Ich werde einfach kurz und knackig antworten und net deinen Post zerpflücken.
Ich finde die gestellten Fragen eigentlich sehr wichtig...weiß nicht warum man da was zerpflücken sollte.
Meinte zerpflücken im Sinne von Zitaten rausreißen und dann so beantworten ;-)
____________________ Die Weisheit verfolgt mich... doch ich bin schneller.
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
Also nochmal für ganz langsame :)
Ist es richtig wenn ich das so zusammenfasse? Ob in zukunft <0,08J oder <0,5J spielzeug ist, ist noch ungewiss.
Und eine frage: Wenn ich eine Gun habe die von ihrer Joulestärke her ein Spielzeug ist, aber wie eine echte Waffe aussieht was ist sie dann? Waffe oder Spielzeug?
Wie wäre es wenn es Krieg gäbe, aber keiner geht hin?
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
Beim Führen werden klare Grenzen gesetzt, bzw. das Führen von Anscheinswaffen ist verboten. Dazu zählt auch eine AEG unter 0,5 Joule ( auch 0,08),besonders wenn sie in einer Situation bedrohlich wirkt. Ehemals musste eine Waffe nach ihrem aüßeren und inneren Erscheinungsbild einer echten Waffe nachempfunden sein, um als Anscheinsweaffe zu gelten. Mit dem neuen Gesetz ist nur noch der Gesamteindruck entscheidend. Die Situation, in der die Anscheinswaffe auftaucht, ist aber auch wichtig. Wenn ein paar 8 jährige, als Cowboys verkleidet einen Revolver in der Hand haben, wird man sich darüber nicht viele Gedanken machen. Wenn aber, wie dieser eine Spinner, der Leute an der Schule bedroht hat, jemand einen gefährlichen Eindruck macht, spielt es auch keine Rolle, ob es sich um eine 0,08 J Pistole handelt.
Ach so, wenn die Grenze für Spielzeug bei 0,5 J gesteckt wird, zählt sie zu Spielzeug...mal schauen, ob das mit dem CE Kennzeichen dann noch wichtig wird Eventuell wird auch nochmal zwischen Spielzeug für Minderjährige (o,08 ) und Spielzeug für Erwachsene (0,5) unterschieden.
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
Im Beschluss des Bundesrats taucht leider keine Bestätigung zur 0,5 J Grenze auf. Das ist zwar erst mit der Verabschiedung des Gesetzes vom Bundestag sicher, aber momentan sieht es nicht so gut aus. Das Plenarprotokoll zur 840. Sitzung Unterpunkt 20 ( Änderung des Waffenrechts) kann man in den nächsten Tagen hier nachlesen. Der Beschluss zum Ende der Debatte am Donnerstag kann man unter Top 20 838/07(B) nachlesen. https://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8338/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/840-sitzung/to-node.html?__nnn=true
Ich habe alle Beschussämter angeschrieben, aber bisher erst von einigen Antwort erhalten. Die positivste Antwort kam bisher von dem in Köln. Einer Prüfung und Markierung mit einem F steht dort momentan nicht's im Weg, weil der Verantwortliche momentan noch den Standpunkt des Festellungsbescheids vertritt. Sehr geehrter Herr Grau,
nach Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 zum Waffengesetz sind Schusswaffen…., die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus Ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird… vom Gesetz ausgenommen, das heißt sie sind frei verkäuflich auch an Kinder und gelten als Spielzeug, wie Sie richtig festgestellt haben. Mit Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes wurde diese Grenze auf 0,5 Joule angehoben, da das Waffenrecht einer EU-Spielzeugrichtlinie widersprach, in der dieser Grenzwert auf 0,5 Joule festgelegt wurde. Da diese Gegenstände vom Gesetz ausgenommen sind, tragen sie auch nicht das Prüfzeichen nach Anlage II Nr. 10 der Allgemeinen Verordnung zum Beschussgesetz (F im Fünfeck). Grundsätzlich können Sie als Privatperson die Überprüfung einer Softairwaffe/eines Spielgerätes beantragen. Die Kosten dafür betragen ca. 100,00 ¤. Das Prüfzeichen nach Anlage II Nr. 10 der BeschVO (F im Fünfeck) wird nur auf Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 zum Waffengesetz aufgebracht, wenn deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird.
Scheinbar kostet die Prüfung an allen Beschussämtern um 100 Euro. Ich werde mich nach den Feiertagen mal wegen Einzelheiten informieren, also ob die Personalien, Kaufvertrag/Rechnung nötig sind; wie man denen die AS zukommen lassen kann, usw. Falls sich nicht durch eine Alternative bei Büchsenmachern eine preiswertere Alternative ergibt, werde ich das mit meinem Neuerwerb <0,5 wohl machen lassen.
Hier ein Link zu Büchsenmachern in ganz Deutschland...es sind einige...einen, den ich bisher noch nicht angerufen hatte gibt es sogar in Frankfurt, aber z.B. die AS einschicken, wäre ja auch eine Option. https://www.german-business.de/html/Business/Buechsenmachereien
Solang alles noch confused ist, wäre ein BüMa ja vielleicht doch bereit. Beim rechtlich vorgeschriebenen Erst-F-en haben die Gesetzgeber wohl auch eher an richtige Schusswaffen gedacht und nicht an an unsere PVC Spritzen. Wenn sich jemand auch mal erkundigt, können wir das schneller abklären.
Bei den Händlern sollte auch mal verschärft nachgefragt werden, denn die können ja nach Vorlage eines repräsentativen Modells die ASs selber F-en (wenn sie dazu die Berechtigung haben)
Vorausgesetzt 0,5 kommt nicht durch, muss man natürlich auch abwarten, wie mit dem Altbestand verfahren werden soll. Für viele < 0,5er lohnt sich das F-en natürlich gar nicht, aber für die teureren Lieblingsstücke ist es doch ganz gut in der Richtung schon mal vorbeereitet zu sein. Ich glaub bei vielen Rechtsschutzversicherungen beträgt die Frist, bis man sie in Anspruch nehmen kann 3 Monate. Der Zeitpunkt wäre gar nicht so verkehrt.
Update: Der Bundesrat hat die Anhebung auf 0,5 abgelehnt (Plenarprotokoll 840. Sitzung) Da die Bundesregierung in ihrem Gesetzesvorschlag auch 0,08 schreibt, bleibt im weiteren Gesetzgebungsweg nur noch die sehr kleine Chance, dass sich der Ausschuss (Anhebung auf 0,5) in den folgenden 2 Sitzungen des Bundestags bis zur Änderung durchsetzt.
Ich habe die Liste der BüMa oben alle angeschrieben und nur Absagen erhalten. Das F-en ist dem Beschussamt, den Herstellern und Importeuren vorbehalten.
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
Re: Aktuelle Informationen zur kommende Gesetzesänderung des Waffengesetzes
Hey da sind ja richtige lustige Sachen drin...
"Sie [Die Softairs] bestehen meist aus Kunststoff und sind so verarbeitet, dass in aller Regel jeder Umbauversuch, z.B. zur Steigerung der Bewegungsenergie der Geschosse, zur Zerstörung führt.