ALBANIA - Der Koran

Versicherungen

Re: Versicherungen

Echt, die dürften streng genommen keine Versicherung haben, also so eine aus der sie einen Gewinn erzielen mh, tja meine Kids haben beide eine u nd mein Ex auch, und ich glaub an so etwas denken auch wirklich nur die streng Gläubigen,oder?! Na, mal wieder etwas dazugelernt








Re: Versicherungen

Ganz ehrlich, auch wenn ich mich damit mal wieder unbeliebt mache, so finde ich das mal wieder sehr seltsam und ergibt für mich überhaupt keinen Sinn, wenn ich doch die Möglichkeit dazu besitze. Aber gut, das ist nur meine bescheidene Meinung zu dem Thema.

Welche Versicherungen fallen denn noch unter diese Regelung?
Und was geschieht, wenn jemand nun z.B. einen Arbeitsunfall erleidet und arbeitsunfähig wird? Wer kommt dann in Zukunft für ihn auf? Sozialamt?



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Next time the devil tells you "You're stupid" say "No, you're stupid - ...I'm going to heaven, you ain't getting in".
~Joyce Meyer~

Re: Versicherungen

Also da warte ich mal auf eine ntwort von Nani Fatima denn so wie ich es weiss ist es nicht verboten sein eigenes Geld Zinsbringend anzulegen sondern es ist "Haram" wenn du als Moslem jemandenm z.B. Gld leihst und dafür Zinsen nimmst. Solche sachen halt. Was sollte auch daran "Haram" sein das was du dir erarbeitet hast legal zu vermehren ???

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Re: Versicherungen

Da mußt du auf niemanden warten, denn ein wenig "googeln" hilft oftmals schnell weiter. Selbst Wiki weiß bescheid https://de.wikipedia.org/wiki/Zinsverbot

Re: Versicherungen

Im Islam gibt es einige "Rechtskniffe" um die Shariá-bestimmungen zu umgehen...

Allein dieser Satz reicht mir schon !!! Das klingt wie von einem "ich wär so gene ein guter Moslem"...die  belügen sich doch dann selbst.



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Re: Versicherungen

Seit wann gibts denn das Gebot mit der Versicherung?

Denn viele Länder, grad auch Kosovo kennen ja noch nicht mal eine Versicherung.





Re: Versicherungen

Welches Gebot? Es ist ja nicht expliziet auf Versicherungen gemünzt, sondern darauf, daß man nichts abschließen sollte, was Zinsen erwirtschaftet. 

Re: Versicherungen

Ach so. Ich dachte das es da auch extra was im Bezug auf eben Versicherungen gibt wie sie hier angesprochen wurden.



Re: Versicherungen

Da muß ich shpirti-jem recht geben, der gleiche Gedanke kam mir auch. Das ist doch Heuchlerei!

Wenn dieser Satz „Ihr Gläubigen! Nehmt nicht Zins, indem ihr in mehrfachen Beträgen
wiedernehmt, was ihr ausgeliehen habt!“ bedeutet, dass "somit sowohl festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen und Renten, als auch
die Einnahme von Zinsen aus Girokonten und ähnlichen Bankprodukten ausgeschlossen sind", dann wundere ich mich doch schwer darüber, dass so viele Muslime in D arbeiten und mit ihrer Rente dann in die Heimat zurückgehen.  Oder habe ich da was mißverstanden?

Ist es nicht vielleicht mal wieder Auslegungssache? Für mich tönt dieser Satz auf Deutsch zumindest so, wie shpirti-jem es schrieb, dass man auf kein verliehenes Geld Zinsen erhebt. Ich könnte mir eher vorstellen, dass dies hauptsächlich auf private Dinge bezogen war und nicht auf eine "Unfallversicherung" Aber das wird uns vielleicht NaniFatima genauer erklären können.






Jetzt habe ich beim weiteren Recherchieren lesen können, dass es wohl keine islamische Heuchlerei wäre, da...(Wikipedia sagt:)

"Für das Bankgeschäft ist das Zinsverbot (Sure 2, Vers 278 u.a.; ‏رباriba, in engerer Auslegung „Wucher“) von besonderer Wichtigkeit, was schon früh zu Umgehungsgeschäften
geführt hat: Statt dem Käufer einen Kredit zu gewähren, kauft die Bank
die Ware direkt beim Verkäufer und verkauft sie zu einem höheren Preis
an den Käufer, der seinen Kaufpreis in Raten abbezahlt. Da die Ware
letztlich den Besitz nicht gewechselt hat (aber Eigentumsverhältnisse),
jedoch Geld ausgezahlt wurde, ist das Resultat ökonomisch vergleichbar
mit einem verzinsten Kredit. Die Bank nimmt hier lediglich die gleichen
Rechte wie Händler wahr, zu kaufen und wieder zu verkaufen. Der Zins
eines Kreditgeschäftes wird hier nach islamischer Rechtsauffassung zur
Gewinnmarge. Da Handel im Islam ausdrücklich erlaubt und erwünscht,
Zins jedoch verboten ist, ist die Transaktion legitim. Rechtskniffe (‏حيلةhīla; pl. ‏حيلhiyal)
dieser Art finden sich in der islamischen Rechtspraxis häufig; sie sind
eines der inhärenten Mittel der Schari'a, sich Gegebenheiten legitim
anzupassen.
" <-- so steht es hier. 


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~Joyce Meyer~

Re: Versicherungen

Ist für mich trotzdem alles komisch......denn du sollst deine Familie absichern gut für sie sorgen ABER du darfst keine Unfallversicherung abschließen da die Geld für deinen Tod bringt !????? Wie ist denn dann deine Familie abgesichert wenn dir was passiert ???

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