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Auswandern trotz Verschuldung???

Re: Auswandern trotz Verschuldung???

Das stimmt!
Wie weit die Vernetzung mit Informationen (und der Zugang zu den entsprechenden Technologien) schon voran geschritten ist, kann ebenso erstaunlich wie beängstigend sein.
Das hab ich auch oft in Ghana feststellen müssen, wo ich es eigentlich am wenigsten erwartet habe.
Und noch interessanter war es zu sehen, wie unterschiedlich die Entwicklung dort statt fand.
Ich habe dort in einer Stadt mit ca. 80 000 Einwohnern gelebt. Es gab in der gesamten Stadt keinen Haushalt mit fließendem Wasser, der Strom ist ständig ausgefallen und jeder hat dort über offenem Feuer gekocht, weil das Gas viel zu teuer gewesen wäre und Elektroherde dort auch nicht wirklich Sinn gemacht hätten. Auf der anderen Seite hatte aber fast jeder ein Handy und es gab 5 große Internetcafes, von denen 3 schon DSL hatten.

Re: Auswandern trotz Verschuldung???

Das nach "kleinkriminellen" im aussereuropäischen Ausland gesucht wird glaub ich nicht da kommt schon der Zufall zu Hilfe.

Ein Deutscher hier geht zur Botschaft weil er nen neuen Pass braucht und weiss nicht (eig.Angabe) das in Deutschland ein Haftbefehl läuft wegen Unterhaltszahlung.
Die Botschaft bittet die Thaibehörde um Amtshilfe und Ruckzuck war er in Auslieferungshaft.
Und das alles auch ohne grosse Abkommen.

Gruss

Yuii



Re: Auswandern trotz Verschuldung???

ich hab ja auch nicht geschrieben das nach ihnen direkt gesucht wird,
das wäre auch viel zu aufwendig. ne, man wartet ganz einfach ab, wo er mit behörden oder banken wieder in kontakt kommt und das wird unweigerlich irgendwann der fall sein. auch wenn das jahre dauert, irgendwann steht einer vor der tür der ihn einsammelt und dann
wirds erst richtig teuer.

ob er von seinem haftbefehl weiss oder nicht spielt dabei überhaupt keine rolle, man kann sogar in einigen ländern in abwesenheit verurteilt werden.



Die Welt ist ein Spiegel deiner Seele,
um sie zu ändern muss man täglich neu bei sich anfangen.

Re: Auswandern trotz Verschuldung???

Sry. wollte Dir nicht wiedersprechen, aber das hört sich an wie hintergrundarbeit der behörte.
Richtig ist das :
bei "kleineren" vergehen
Da sind wir einer meinung
meine Antwort bezog sich auf:
und das seh ich nicht als "Verbrechen" wo die Bundesrepublik grössere Suchaktionen startet.

Gruss

Yuii



Re: Auswandern trotz Verschuldung???

Was hierbei interessant zu wissen wäre ob man den oder die Gläubiger bezüglich des neuen Wohnsitzes informieren sollte bzw. müsste. Des Weiteren sollte man vielleicht differenzieren zwischen verschuldet und überschuldet (evtl. sogar Privatinsolvenz). Aber eines steht generell fest Überschuldung an sich ist in Deutschland kein Straftatbestand. Alle genannten Strafsachen sind unabhängig von einer Ver- oder Überschuldung. Es ist sogar so, das der betroffene in Thailand erst straffällig geworden ist weil er nicht Zahlungsunfähig sondern Zahlungsunwillig war.

Ob Behörden im Ausland PR-Visa in Abhängigkeit von der deutschen Schufa geben kann ich nicht beurteilen. Allerdings mag ich’s mir auch nicht richtig Vorstellen.

Denn
1. ) hat man im Ausland sowieso keine Kredit History da gilt "nur Bares ist Wahres"
und
2. ) was ist mit Ländern die keine Schufa haben. Da gibt’s bestimmt viele.
und
3. ) Um nachzuweisen ob man für die erste Zeit über genügend Kapital verfügt ist die Schufa völlig ungeignet. Da gilt nähmlich wieder folgendes "nur Bares ist Wahres"


Um zum Ursprungsbeitrag was zu sagen. Hier ging es ja nicht primär um die Schulden die das Problem ausmachen, sondern um das ungeschickte in den Sand setzen einer Firma(ob aus Dummheit oder zu langes Hoffen auf bessere Zeiten sei mal dahingestellt). Fakt ist Insolvenzverschleppung gilt als Straftatbestand und steht bei einer entsprechenden Verurteilung im Polizeilichen Führungszeugnis.

Bezüglich der Löschungsfristen habe ich hier bereits was geschrieben.

https://www.carookee.com/forum/Auswanderer-Forum/29/Polizeiliches_fueruhngszeugnis.11261254.0.01105.html
Sveni

Re: Auswandern trotz Verschuldung???

Es muss schon diverenziert werden zwischen "einfachen" Schulden und das nichtbezahlen von Unterhaltsverplflichtungen und Ordnungsgelder.

Der einfache Gläubiger hat wohl gelitten wenn man mit Schulden ins Ausland verschwindet(ausgenommen Betrug).
Bei Schulden die sich auf einem Gerichtsbeschluss, wie bei einer Unterhaltszahlung, stützen kann sehr wohl ein haftbefehl ausgestellt werden und die folgen...siehe weiter oben


Gruss

Yuii

Re: Auswandern trotz Verschuldung???

Ganz klar: NEIN! Die Abmeldung bei der Meldebehörde ist ausreichend, mehr muß hier niemand wissen.

Wo genau liegt denn hier der Unterschied...?!

Stimmt, gleiches gilt grundsätzlich für alle (Un-) Taten, für die man nicht rechtskräftig verurteilt ist...! Und in Abwesenheit kann man nicht verurteilt werden in D, und ohne bekannte (Melde-) Adresse im Ausland kann einem auch kein Haftbefehl o. ä. zugestellt werden. Klingt vielleicht drastisch oder nach 'krimineller Energie', ist aber nunmal Tatsache.

Stimmt so nicht ganz, jedenfalls nicht pauschal. In Südafrika bspw. kannst Du nur ein privates Konto eröffnen, wenn Du eine Bestätigung Deiner Deutschen Bank bringst, daß Deine Finanzen hier in Ordnung sind. Man kann da natürlich immer ein bißchen tricksen, aber generell achtet man dort schon auf "saubere Kundschaft". Ist ja grundsätzlich auch nix gegen einzuwenden...

Gruß,

Thomas

_________
Carpe diem

Re: Auswandern trotz Verschuldung???

Natürlich muss man zwischen Überschuldung ( oder Privatinsolvenz)
und (vorsätzlicher) Zahlungsunwilligkeit sehr genau unterscheiden.
Wer also ne Bank oder Vater Staat oder Telefon/Energienetzbetreiber zum Gläubiger hat ist echt
mies dran, weil die haben die besten mittel dich zu finden.
Und wenn der Betrag ausreichend hoch ist, das sich der Aufwand lohnt, wird der Gläubiger auch alle legalen Mittel nutzen, dich zu finden und dann wird vollstreckt (zzgl. aller angefallenen Aufwendungen).
Vor den Schulden Wegzulaufen ist keine Lösung.
Und warum entschuldet er sich nicht legal ?

Ansonsten:
As ist ziemlich mies Kinder in die Welt zu setzen und sich dann aus dem Staube zu machen.

Viele Länder wollen keine verschuldeten Einwanderer oder gar als rechtsfreie Niederlassung straffälliger Personen dienen.
Die checken also ihre Antragsteller routinemaessig durch und
holen sehr wohl ne schufa-auskunft und/oder ein polizeiliches Führungszeugnis bei deutschen Behörden ein. Dann lehnen sie den einwanderungsantrag ab (wenn du bereits schön bezahlt hast.;-).
Kapital lassen sie sich meisstens über einen Bankauszug nachweisen, das ist meisst nicht sehr kritisch.
Na klar hat nicht jedes Land ne schufa, reicht doch wenn
deutschland eine hat und die schufa macht nunmal geschäfte mit jedem, der die Gebühren bezahlt.

Das wird ja regelrecht verniedlicht. Zu langes Hoffen auf bessere Zeiten mag zwar verständlich sein, aber nicht wenn man dafür auch andere Existenzen mit in seinen Abgrund reisst. Das ist einfach nur rücksichtslos und wird völlig zu recht als Straftat gewertet.



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