Re: Deutsches Girokonto bei Wohnsitz im Ausland
Ich vermute, diese Frage kann nur per Privatmail beantwortet werden oder ?
technikus
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DIE MENSCHHEIT IST EIN IRRTUM
Ich vermute, diese Frage kann nur per Privatmail beantwortet werden oder ?
technikus
@arnego
So wie ich gawesa verstanden habe, hat er ja sein erspartes Geld im Ausland und nicht in D. Er kann das Geld einfach dort belassen wo er will. Würde er in Veneuzela leben, dann würde das DBA mit D in diesem nur den Besteuerungsanspruch einer deutschen Pension regeln, nicht aber die Kapitalerträge. Wie die Kapitalerträge dann besteuert werden würden, könnte man erst wissen wenn uns gawesa verraten würde, in welchem Land sein Geld liegt.
@36510
Was mir spontan eingefallen ist: Belize
Ich habe es aber noch von anderen Ländern gelesen. Dann gibt es auch einige Länder, die besteuern Einkünfte aus Kapitalerträgen überhaupt nicht (egal wo diese liegen). Meinen Wohnsitz habe ich beispielsweise in einem solchen Land. Auch gibt es an meinen Wohnsitz keine Hinzurechnungsbesteuerung. Somit sind thesaurierte Gewinne in off-shore Unternehmen nicht steuerpflichtig, ausgeschüttete Gewinne werden nur mit 13% besteuert. Viele Länder haben wesentlich niedrige Steuern als D. Meist sind diese Länder allerdings nicht so "entwickelt". Man darf also nicht nur auf die Steuern schauen, sondern muss auch die Kriminialität, das Gesundheitssystem, etc. anschauen. Da muss jeder die Gewichtung selbst setzen.
@technikus
Warum nur per PN? Ist doch kein Geheimnis! Es macht nur ein wenig Arbeit sich da selbst durchzukämpfen. Ein guter Startpunkt ist beispielsweise:
https://www.carookee.com/forum/Auswanderer-Forum/1/10826063#10826063
Gruß
Siggi
Hallo Siggi_Siggi_Siggi
Zur BEsteuerung in Venezuela:
... Würde er in Venezuela leben, dann würde das DBA mit D in diesem nur den Besteuerungsanspruch einer deutschen Pension regeln, nicht aber die Kapitalerträge. ... |
Hallo Arnego,
ist schon klar! Das ist der Vorteil, wenn man auswandert! Wenn ich auswandere und zuvor mein Geld in Land A verdient habe, das Geld in Land C auf der Bank habe jetzt aber in Land B lebe, wie soll die Finanzverwaltung von Land B von der Existenz meines Geldes etwas in Erfahrung bringen, wenn ich die Gelder nicht in Land B transferiere oder ich es freiwillig angebe? Höchstens auf eine der folgenden Weisen:
@siggi_siggi_siggi
ich hatte vergessen, daß Du in einer autonomen Republik bist. Ich weiß nicht so Recht, ob ein so offenes Posting, hier bei uns im westlichen Teil von Europa evtl. zum Verhängnis werden kann. Die IP-Adresse wäre rückverfolgbar und schon hat man eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung am Hals. Ich traue unseren westlichen Staaten/Behörden alles zu, was diese Thematik anbelangt. Big brother ist überall. Die Forenbetreiber werden auch immer direkter zur Verantwortung gezogen. Da hat es schon üble Gerichtsurteile gegeben.
Ich hatte durchaus schon gegoogelt und weiß, daß das Arbeit macht, aber man kommt nicht so einfach direkt an die richtigen URL´s.
Dein Beitrag wurde fremdeditiert ? evtl. PM an mich ?
Gruß technikus
...Dein Beitrag wurde fremdeditiert ? evtl. PM an mich ?... |
@schoolar
danke, ein Blitz Re, ich habe verstanden
technikus
Hallo Technikus,
das Editieren war schon ok. Meine Links wurden in das Forum übernommen. Diese sind keine Geheimnisse und das Resultat von 2 Minuten Eingabe von Suchbegriffen wie tax + Belize in google.
Ich begehe doch keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn ich bitte schön mitteile, welche Steuerbedingungen in welchem Land existieren. Wenn man einen Wohnsitz in diesem Land nimmt ist dies ja (noch!?) völlig legale internationale Steueroptimierung. Daher hätte ich keine Bedenken den Beitrag auch von D aus zu schreiben.
Außerdem weiß ich noch von meinem deutschen Steuerberater: "Wenn man xyz (ausführliche Schilderung) macht, dann wird es für das FA sehr schwer diese Einkünfte nachzuweisen. Aber natürlich bedeutet dies nicht, dass D kein Besteuerungsrecht hat. Man muss diese Einkünfte trotzdem angeben, sonst hinterzieht man Steuern". Damit hat er eine genaue Anleitung zur Steuerhinterziehung gegeben, aber sich davon distanziert. Das reicht, kein Straftatbestand erfüllt! Beihilfe ist es erst, wenn ich meine Dienstleistung anbiete, anderer Leute Schwarzgeld über die Grenze zu bringen.
Ansonsten würde ich mir gern anschauen, wie jemand in D einen Beschluß auf Zuordnung der IP Adresse zu einem Account in UA erreicht. Und selbst wenn er es schafft: Dann hat er einen Account. Toll! Das ist kein Beweis welche Person wirklich den Beitrag geschrieben hat. Sippenhaft gibt es ja wohl in D noch nicht wieder oder?
Gruß
Siggi
@hallo siggi_siggi_siggi
"Ich begehe doch keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung"
Habe ich das behauptet ? Ich hatte es lediglich als eine Möglichkeit der Interpretation in Erwägung gezogen. Durch Deinen expliziten Hinweis, daß es sich aber trotzdem um Steuerhinterziehung handelt, ist die Sachlage natürlich total entkräftet.
Sorry, da habe ich mal nicht aufgepasst
Zu letztem Absatz: Es würde ja schon unerfreulich sein, wenn man zu einem engeren Kreis (Sippe ) der Observierten gehören würde, auch oh. evtl. rechtliche Folgen. War von mir etwas provokativ überspitzt ausgedrückt.
Die Technik aber betreffend, sollte man sich da keinen Illusionen hingeben, von wegen Sicherheit bzw. Nichtmachbarkeit, geschweige denn was den Datenschutz anbelangt. Das wäre eh ein eigenes Thema.
Ein abhörsicherer Bunker mit meterdicken Wänden ist immer noch das Beste und natürlich ohne IT-Technik, aber nach vorheriger elektronischer Leibesvisitation und dem Ausschluß von Undercoveragenten (Der BND läßt grüßen- aktueller Fall in D)
Gruß technikus
Sippenhaft gibt es ja wohl in D noch nicht wieder oder? |