Re: Erwachsene Kinder in der Ausbildung
Hallo Anna,
es gibt sehr wohl Kindergeld im Ausland, wenn man der unbeschränkten Steuerpflicht in D unterliegt. Z.B. ist das für Mitarbeiter des diplomatischen Dienstes der Fall oder auch solche Personen, die noch einen Wohnsitz in D zusätzlich haben. Stammen mehr als 90% der Einkünfte aus deutschen Quellen, so kann auch eine unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag gewährt werden. Ganz so einfach ist es also nicht. Die Gleichung "Wohnort im Ausland = Kein Kindergeld" stimmt also nicht immer. Ohne Details zu kennen, würde ich da nicht vorschnell urteilen.
Gruß
Siggi