freigestellt von der Arbeit, ah ja (sorry, habe ich mit Freistellung von der deutschen Lohnsteuer verwechselt)! Das macht ein Problem, d.h. die Tätigkeit wird nie im anderen Land ausgeübt! Das ist natürlich schwierig. Sorry, da traue ich mir keine Antwort zu, sieht für mich aber nach Besteuerung in D aus. Wenn es so wäre, das vom Februar bis September im anderen Land gearbeitet würde (kann man das zumindest nicht auf dem Papier hinbekommen?), ja dann wäre das DBA eindeutigt.
Die Steuerfreistellung könnte sofort beantragt werden. Ist dann ab Februar gültig, aber nur unter der Bedingung, dass die Tätigkeit auch im anderen Land ausgeführt wird dort mindestens 183 Tage Anwesenheit vorhanden sind.
Gruß Siggi
Re: Gehalt und Abfindung
Hallo Siggi,
oh, das sind keine guten Neuigkeiten .
Mir stellt sich die Frage, ob der "andere Vertragsstaat" unbedingt Serbien bedeutet? Auszug aus DBA: Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bedeuten die Ausdrücke ein Vertragsstaat" und der andere Vertragsstaat", je nach dem Zusammenhang, die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien oder die Bundesrepublik Deutschland .
Wenn man als "ein Vertragsstaat" Serbien nimmt und für den "anderen Vertragsstaat)" Deutschland, dann liest sich das für mich positiver:
Artikel 16 Unselbständige Arbeit (1)Vorbehaltlich der Artikel 17,13,19 und 20 können Gehalt, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat (Serbien)ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat (Serbien) besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat (Deutschland) ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat (Deutschland) besteuert werden. (2)Ungeachtet des Absatzes l können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat (Serbien) ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat (Deutschland) ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat (Serbien) besteuert werden, wenn a} der Empfänger sich im anderen Staat (Deutschland) insgesamt weniger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält und b) die Vergütungen von einer Person oder für eine Person gezahlt werden, die nicht im anderen Staat (Deutschland) ansässig ist, und c) die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, welche die Person im anderen Staat (Deutschland) hat.
Kann man doch machen aus der Sicht, wenn ich in Serbien wohne. (1) wäre dann unzutreffend (2) würde für mich zutreffen Was hältst Du davon?
Gruss, Doris
Re: Gehalt und Abfindung
Hallo Doris,
ja verrückte Situation, da die Arbeit ja in gar keinem Vertragsstaat ausgeübt wird. Die Frage, die sich als nächstes stellt: Wo bist Du ansässig. In 2007 besteht in beiden Staaten ein Wohnsitz. Somit entscheidet der Mittelpunkt der Lebensinteressen:
Zitat:
zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);
Was spricht dafür, dass dies Serbien ist? Und selbst wenn Du dort ansässig bist, dann ist immer noch die Frage, wo die Abfindung versteuert wird.
Insgesamt eine interessante Interpretation, aber die Diskussion mit mir bringt wenig, denn ich bin da kein Spezialist und das ist kein "Allerweltsfall". Wende Dich mal an einen Spezialisten. Wenn Du keinen kennst, kann ich Dir Adressen (aber leider nur in München) per PN zukommen lassen.
Gruß Siggi
Re: Gehalt und Abfindung
Hallo Siggi,
ja ne verzwickte Sache. Wäre nett, wenn Du mir eine PM zukommen lassen würdest. Vielen Dank. Gruß, Doris