Re: Wohnsitz DE abmelden und doch in DE versichert bleiben?
Hallo Werner,
- Zitat:
Aus dem Ausland zurück Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren und keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung haben, können sich ebenfalls unter den o. g. Voraussetzungen bei ihrer Rückkehr entweder bei der gesetzlichen oder bei der privaten Krankenversicherung versichern. Hier soll sich- insbesondere im Rentenalter- die Zuordnung nach der zuletzt im Ausland ausgeübten Berufstätigkeit richten. |
So wie ich das verstehe, ist also wichtig, ob ein abhängiges oder selbständiges Beschäftigungsverhältnis im Ausland bestand.
Beispiel: Kehrt ein 40 Jähriger zurück und nimmt in DE eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, so übernimmt natürlich GKV die Versicherung. Die letzte Tätigkeit im Ausland ist daher wohl meist nur bei älteren Rückkehrern wichtig.
Gruß
Siggi