nach langem Hin und Her steht für unser Projekt Wohldhuus der Standort Bulgarien an erster Stelle. Wir suchen dort ein geeignetes Grundstück zwecks Ankauf. Da wir doch einiges über dieses Land zusammengetragen haben, dachte ich, es könnte auch noch hier im Forum interessant sein:
2. Zusammenfassung der Linkseiten 2.1. Kriminalität/Sicherheit Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, dürfte nicht wesentlich größer sein als in anderen europäischen Ländern. Generell sollte auf das offene Tragen von Wertsachen und Schmuck verzichtet werden. Das Auswärtige Amt rät vom Geldumtausch in Wechselstuben ab, da Touristen einerseits aufgrund der häufig nur in bulgarischer Sprache ausgehängten Geschäftsbedingungen und andererseits aufgrund von unlauteren Praktiken in manchen Wechselstuben häufig erheblich weniger Geld erhalten, als sie erwarten. Auch ist es in diesem Zusammenhang in Einzelfällen zu Gewaltanwendungen seitens der Wechselstubenbetreiber gegen sich beschwerende Touristen gekommen. Daher rät das Auswärtige Amt zum Geldtausch in Geschäftsbanken. 1,-- EURO entspricht ca. 2,-- Lewa. Kfz-Diebstähle kommen häufig vor. Hochwertige Pkw aus westeuropäischer Produktion und mit ausländischem Zulassungskennzeichen sind bevorzugte Ziele von Diebstählen. In diesem Zusammenhang und wegen der schlechten Straßenverhältnisse wird von Fahrten bei Dunkelheit nachdrücklich abgeraten. Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass bewachte Parkplätze zwar als solche ausgewiesen sind, jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernehmen. Generell sollte auf „wildes“ Camping oder Zelten, sowie auf Übernachten am Straßenrand im Auto verzichtet werden. Bei der Durchreise durch Bulgarien ist bezüglich der Zahlung von Geldstrafen folgendes zu beachten: Nach Auskunft des bulgarischen Innenministeriums sind Verkehrspolizisten verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen; Geldstrafen, die wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt werden, sind grundsätzlich nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten zu zahlen. Sollten Sie dennoch zur Zahlung aufgefordert werden, notieren Sie sich die Kenn-Nr. des Polizisten an der Uniform sowie dessen Namen. Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet
2.2. Einreisebestimmungen Zur Einreise nach Bulgarien benötigen Deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum ist für sie unter keinen Umständen mehr erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer. Diese benötigen auch für Kurzaufenthalte ein Visum. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur mit Kinderausweis mit Lichtbild oder mit Reisepass einreisen; die Eintragung der Kinder in den Pass der Eltern ist nicht ausreichend. Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise mit Lichtbild sollten bei der Einreise noch drei Monate gültig sein, nach Auskunft der zuständigen bulgarischen Behörden mindestens jedoch für die geplante Reisedauer. Die Einreise mit einem gültigen Vorläufigen Reisepass ist ebenfalls möglich. Der Inhaber/die Inhaberin ist verpflichtet, Bulgarien vor dem Ablauf des Reisedokumentes zu verlassen. Die Einreise mit anderen Personaldokumenten ist nicht möglich. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigen Sie eine Daueraufenthaltserlaubnis von der zuständigen bulgarischen Ausländerbehörde. EU-Bürger sind von der seit 01.01.2006 für Ausländer bestehenden Pflicht, bereits bei der Einreise ihren Aufenthaltsort in Bulgarien schriftlich anzugeben, befreit. Seit dem 01.01.2005 ist die Einreise- und Transitgebühr entfallen. Dafür besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Die Vignetten können an allen bulgarischen Grenzübergängen gekauft werden. Für Pkw, Pkw mit Campinganhänger und Kleinbussen mit bis zu 8 Sitzplätzen kostet eine Jahresvignette 34,00 Euro, eine Monatsvignette (gültig vom Tag des Kaufes bis zum gleichen Tag des folgenden Monats) 13,00 Euro und eine Wochenvignette (7 Tage einschließlich des Kauftages gültig) 5,00 Euro. Für Kleinbusse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen beträgt die Gebühr entsprechend 256,00 Euro, 87,00 Euro und 33,00 Euro. Eine Tagesvignette kostet 10,00 Euro. Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden. Zwischen dem 01. November und dem 01. März eines jeden Jahres ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
2.3. Aufenthaltserlaubnis EU-Bürger, die in Bulgarien arbeiten, studieren oder leben wollen, müssen einen Antrag für einen langfristigen Aufenthalt vor Ort in Bulgarien bei der Polizeibehörde innerhalb 3 Monate nach der ersten Einreise stellen. Mann soll dabei beachten, dass das Verfahren mehr als einen Monat dauert und man muss in Bulgarien bleiben, bis das Aufenthalt- Erlaubnis erteilt ist. Ansonsten ist einen neuen Antrag zustellen. In Bulgarien sind verschiedene Belege für den Aufenthaltszweck vor der Migrationbehörde vorzulegen, unter anderem: - Für Arbeitnehmer – Arbeitsvertrag oder Arbeitserlaubnis von der Bulgarischen Beschäftigungsagentur;
Für Studierende – Bescheinigung von der Universität
Krankenversicherung und Belege über die finanziellen Mittel zur Bestreitung des
Lebensunterhalts und zur Sicherung der Unterkunft und Kopien 2.4. Grunstückserwerb Unterschieden wird zwischen dem Erwerb von Wohnungen und dem Erwerb von Grund und Boden. Der Erwerb von Wohnungen oder Appartements in Bulgarien ist Ausländern als natürlichen Personen erlaubt. Sie kaufen – wie in Deutschland – auf Ihren Namen. Grund und Boden dagegen dürfen Ausländer nur über eine juristische Person erwerben. Sie gründen deshalb eine bulgarische Gesellschaft, welche dann die Immobilie kauft. Diese juristische Person ist eine reine Besitzgesellschaft, die nur die Immobilie hält und sonst nicht geschäftlich aktiv ist.
2.5. Medizinische Hinweise Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut. In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer- Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen. Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden. Seit dem 01.01.2007, können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern direkt über die Versicherung abgerechnet werden, es erfolgt dann keine Barzahlung mehr. Hierzu muss die Europäische Versicherungskarte, erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland, vorgelegt werden.
nach langem Hin und Her steht für unser Projekt Wohldhuus der Standort Bulgarien an erster Stelle. Wir suchen dort ein geeignetes Grundstück zwecks Ankauf. Da wir doch einiges über dieses Land zusammengetragen haben, dachte ich, es könnte auch noch hier im Forum interessant sein:
2. Zusammenfassung der Linkseiten 2.1. Kriminalität/Sicherheit Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, dürfte nicht wesentlich größer sein als in anderen europäischen Ländern. Generell sollte auf das offene Tragen von Wertsachen und Schmuck verzichtet werden. Das Auswärtige Amt rät vom Geldumtausch in Wechselstuben ab, da Touristen einerseits aufgrund der häufig nur in bulgarischer Sprache ausgehängten Geschäftsbedingungen und andererseits aufgrund von unlauteren Praktiken in manchen Wechselstuben häufig erheblich weniger Geld erhalten, als sie erwarten. Auch ist es in diesem Zusammenhang in Einzelfällen zu Gewaltanwendungen seitens der Wechselstubenbetreiber gegen sich beschwerende Touristen gekommen. Daher rät das Auswärtige Amt zum Geldtausch in Geschäftsbanken. 1,-- EURO entspricht ca. 2,-- Lewa. Kfz-Diebstähle kommen häufig vor. Hochwertige Pkw aus westeuropäischer Produktion und mit ausländischem Zulassungskennzeichen sind bevorzugte Ziele von Diebstählen. In diesem Zusammenhang und wegen der schlechten Straßenverhältnisse wird von Fahrten bei Dunkelheit nachdrücklich abgeraten. Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass bewachte Parkplätze zwar als solche ausgewiesen sind, jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernehmen. Generell sollte auf wildes Camping oder Zelten, sowie auf Übernachten am Straßenrand im Auto verzichtet werden. Bei der Durchreise durch Bulgarien ist bezüglich der Zahlung von Geldstrafen folgendes zu beachten: Nach Auskunft des bulgarischen Innenministeriums sind Verkehrspolizisten verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen; Geldstrafen, die wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt werden, sind grundsätzlich nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten zu zahlen. Sollten Sie dennoch zur Zahlung aufgefordert werden, notieren Sie sich die Kenn-Nr. des Polizisten an der Uniform sowie dessen Namen. Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet
2.2. Einreisebestimmungen Zur Einreise nach Bulgarien benötigen Deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum ist für sie unter keinen Umständen mehr erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer. Diese benötigen auch für Kurzaufenthalte ein Visum. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur mit Kinderausweis mit Lichtbild oder mit Reisepass einreisen; die Eintragung der Kinder in den Pass der Eltern ist nicht ausreichend. Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise mit Lichtbild sollten bei der Einreise noch drei Monate gültig sein, nach Auskunft der zuständigen bulgarischen Behörden mindestens jedoch für die geplante Reisedauer. Die Einreise mit einem gültigen Vorläufigen Reisepass ist ebenfalls möglich. Der Inhaber/die Inhaberin ist verpflichtet, Bulgarien vor dem Ablauf des Reisedokumentes zu verlassen. Die Einreise mit anderen Personaldokumenten ist nicht möglich. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigen Sie eine Daueraufenthaltserlaubnis von der zuständigen bulgarischen Ausländerbehörde. EU-Bürger sind von der seit 01.01.2006 für Ausländer bestehenden Pflicht, bereits bei der Einreise ihren Aufenthaltsort in Bulgarien schriftlich anzugeben, befreit. Seit dem 01.01.2005 ist die Einreise- und Transitgebühr entfallen. Dafür besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Die Vignetten können an allen bulgarischen Grenzübergängen gekauft werden. Für Pkw, Pkw mit Campinganhänger und Kleinbussen mit bis zu 8 Sitzplätzen kostet eine Jahresvignette 34,00 Euro, eine Monatsvignette (gültig vom Tag des Kaufes bis zum gleichen Tag des folgenden Monats) 13,00 Euro und eine Wochenvignette (7 Tage einschließlich des Kauftages gültig) 5,00 Euro. Für Kleinbusse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen beträgt die Gebühr entsprechend 256,00 Euro, 87,00 Euro und 33,00 Euro. Eine Tagesvignette kostet 10,00 Euro. Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden. Zwischen dem 01. November und dem 01. März eines jeden Jahres ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
2.3. Aufenthaltserlaubnis EU-Bürger, die in Bulgarien arbeiten, studieren oder leben wollen, müssen einen Antrag für einen langfristigen Aufenthalt vor Ort in Bulgarien bei der Polizeibehörde innerhalb 3 Monate nach der ersten Einreise stellen. Mann soll dabei beachten, dass das Verfahren mehr als einen Monat dauert und man muss in Bulgarien bleiben, bis das Aufenthalt- Erlaubnis erteilt ist. Ansonsten ist einen neuen Antrag zustellen. In Bulgarien sind verschiedene Belege für den Aufenthaltszweck vor der Migrationbehörde vorzulegen, unter anderem: - Für Arbeitnehmer Arbeitsvertrag oder Arbeitserlaubnis von der Bulgarischen Beschäftigungsagentur;
Für Studierende Bescheinigung von der Universität
Krankenversicherung und Belege über die finanziellen Mittel zur Bestreitung des
Lebensunterhalts und zur Sicherung der Unterkunft und Kopien 2.4. Grunstückserwerb Unterschieden wird zwischen dem Erwerb von Wohnungen und dem Erwerb von Grund und Boden. Der Erwerb von Wohnungen oder Appartements in Bulgarien ist Ausländern als natürlichen Personen erlaubt. Sie kaufen wie in Deutschland auf Ihren Namen. Grund und Boden dagegen dürfen Ausländer nur über eine juristische Person erwerben. Sie gründen deshalb eine bulgarische Gesellschaft, welche dann die Immobilie kauft. Diese juristische Person ist eine reine Besitzgesellschaft, die nur die Immobilie hält und sonst nicht geschäftlich aktiv ist.
2.5. Medizinische Hinweise Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut. In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer- Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen. Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden. Seit dem 01.01.2007, können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern direkt über die Versicherung abgerechnet werden, es erfolgt dann keine Barzahlung mehr. Hierzu muss die Europäische Versicherungskarte, erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland, vorgelegt werden.
Besten Gruß Martin projekt-wohldhuus.de[/quote]Betreff Bulgarien... es ist ja alles veraltet bzw. keine aktuellen Einträge ...was ist los??
Wer kennt sich mit Bulgarien aus bzw. an WEN kann man sich vertrauensvoll wenden...?