durchgestrichene Hakenkreuze, etc.
Verkäufer von Anti-Nazi-Symbolen vor Gericht
Der Wahnsinn nimmt in Deutschland, das Thema betreffend, kein Ende
Ansonsten, ohne Kommentar.
Gruß technikus
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DIE MENSCHHEIT IST EIN IRRTUM
Verkäufer von Anti-Nazi-Symbolen vor Gericht
Der Wahnsinn nimmt in Deutschland, das Thema betreffend, kein Ende
Ansonsten, ohne Kommentar.
Gruß technikus
Wieder liefert der Staat seinen "Schäflein" einen guten Grund, hier das Weite zu suchen!
Kann man nur hoffen, daß die letztendliche Entscheidung in dieser Sache noch wenigstens ansatzweise mit gesundem Menschenverstand zu tun hat...
Thomas
P.S.: Das ist seit laaanger Zeit die erste gute Tat, die von deutschen Politikern zu berichten ist, wenn ich nicht irre.
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Carpe diem
Und hier das vorerst eklatante Urteil
Gruß technikus
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DIE MENSCHHEIT IST EIN IRRTUM
Wieso ist doch lustig und außerdem rechtmäßig ?
Wieso ist doch lustig und außerdem rechtmäßig ? |
...hast Du Deine politische Gesinnung geändert?... |
Thomas |
Schon sehr seltsam, diese Sache. Auch die Urteilsbegründung.
Vielleicht sollte ich mal versuchen, das Hakenkreuz in Paraguay weltweit schützen zu lassen.
Im Ernst jetzt:
Was wäre, wenn ich der Rechtsinhaber dieses Symbols wäre und andere würden es nun durchgestrichen verkaufen? Ginge das oder ginge das nicht? Denn so gesehen, ist das Hakenkreuz ja auch kein frei verwendbares Symbol in Deutschland (obwohl es einen mythologischen Ursprung hat. Erst durch Hitler kriegte das seinen faden Beigeschmack. Es ist ja an sich ein poitives Lebenssymbol - deswegen nahm es ja der abergläubische Adolf für seine Fahnen. )
Ganz unrecht hat der Richter also vielleicht nicht. Ich denke, der Mann hatte nur Pech, weil er den Fall auf den Tisch bekam. Meiner Meinung nach kann man ein geschütztes oder verbotenes Zeichen halt nicht kommerziell verwenden - auch nicht, wenn man es durch einen Querbalken sinngemäß umwandelt. Lufthansa gewann einst einen Prozess, weil ein Grafiker ein lustiges Plakat gemacht hatte. Der stilisierte Condor mit einem anderen stilisierten (bumsenden) Condor Huckepack. Aufschrift "Bumshansa: Nur fliegen ist schöner..." (oder ähnlich) Der Grafiker hat den Prozess damals verloren.
Kurios ist es allemal, die Sache mit dem Hakenkreuz-Prozess. Aber schaut auch mal meine Gerichtsurteile aus den USA auf auswandern-aktuell.de an. Da geht's noch ärger zu...
@Walter,
tja, eine gute Frage. Wer hat die Markenrechte am Hakenkreuzzeichen ? Der Deutsche Staat ? Wäre was für einen Staatsrechtler.
Der Händler will ja in Berufung gehen. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Gruß technikus
Aus wikipedia.de vom 02.10.2006
Durchgestrichenes Hakenkreuz
Nach neuer Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften sind auch Darstellungen durchgestrichener oder durchbrochene Hakenkreuze verboten. Das Mannheimer Amtsgericht hat einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, da dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student allerdings freigesprochen. Das Lager des Winnender Punk-Versandhandels Nix-Gut wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, beschlagnahmt. Das Landgericht Stuttgart hat am Freitag 29.09.2006 diesen Versandhändler und bekennenden Antifaschisten zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.
Inzwischen liegt ein Urteil des Landgerichts Tübingen vor, nach dem Darstellungen von z.B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen objektiven Beobachter eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken. Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht. Die Staatsanwälte berufen sich auf den Paragrafen 86 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind diese erlaubt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar.
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DIE MENSCHHEIT IST EIN IRRTUM
Hier das offizielle Ergebnis. Sollte die Vernunft doch mal gesiegt haben ?
Anti-Hakenkreuze erlaubt
Gruß technikus
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