Auswandern - Kanada

Polizeiliches füruhngszeugnis

Polizeiliches füruhngszeugnis

Halo Leute.Ich und meine Frau wolen auch in neksten paar jahren nach Kanda gehen ,ich habe aber ein problem Polzeilichesfürungszeugnis.Der ist bei mir nicht so tadellos wie bei meiner Frau. Der letzter Eintrag ist älter als 6 jahre und ich weis das die Einträge werden gelöscht nach einer bestimter Zeit.Das bei Canadischen Behörden ein Polizeilichesfürungszeugnis vor gelegt werden muß das ist schon klar die frage ist nur wird da alles drin stehen auch da s was gelöscht wurde.Ich bin sehr dankbar für jeder Info

Re: Polizeiliches füruhngszeugnis

Vielleicht hilft Dir das ja weiter. Wie es im o.g. Text schon steht sind die Fristen für eine Löschung abhängig von der Straftat bzw. vom Urteil.

Re: Polizeiliches füruhngszeugnis

Danke Sveni das war aus fürlich genug,ich denke nach paar jahren vorbereitung wird da nichts mehr stehen, allerdinks habe ich noch eine Frage welche Art von Fürungszeugnisen verlangt CanadischeBehörde ?

Re: Polizeiliches füruhngszeugnis

Ich hab' mir neulich auch so ein Führungszeugnis bestellt und angegeben, daß es für eine Auswanderung sein soll - damit müßten die dort im Amt dann was anfangen können und Dir das passende zustellen.

Gruß,

Thomas



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Carpe diem...

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Carpe diem

Re: Polizeiliches füruhngszeugnis

Mit den Behörden ist das so eine Sache.
Ich habe mir in meiner Stadt auf dem Bürgeramt einen Reisepass bestellt...natürlich gegen Vorkasse. Das Foto war leider beschissen. Die haben aber nichts gesagt. (erstmal 26€ eingestrichen)
Als ich den Pass abholen ging sagte mir die Tussi das ich mit dem Pass aber nicht fliegen könnte da das Bild nicht gut genug wäre und ich auf dem Flughafen Schwierigkeiten bekäme. (und das drei Tage vor dem Flug). Also neues Foto gemacht und einen vorläufigen Reisepass erstellen lassen (1 Jahr Gültigkeit) und natürlich noch mal bezahlen!!!


Sveni

Re: Polizeiliches füruhngszeugnis

Hi Leutz.
Das "Private" Führungszeugnis kann man im Rathaus seiner Stadt beantragen, kostet 15€ und wird per Post zugestellt. Es ist lediglich ein DIN A4 Bogen mit Dienstsiegel und einer Unterschrift.
In der Mitte sollte dann, vorzugsweise, nichts stehen, also kein Eintrag vorhanden sein.
Das behördliche FZ gilt meines Wissens nach, nur in Deutschland und auch nur wenn man sich bei einer Behörde bewirbt wird es zu Rate gezogen.

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Re: Polizeiliches füruhngszeugnis

Wenn das Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll (z.B. zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis), so muss es in D legalisiert werden. Dies sollte man gleich bei der Beantragung angeben und auch das Land, wo es verwendet werden soll, denn die Legalisierungsvorschriften sind länderabhängig. Ohne Legalisierung ist das Führungszeugnis im Ausland nur ein nettes Blatt Papier, denn kein Behörde kann im anderen Staat ja prüfen, ob dieses selbst hergestellt oder ein offizielles Dokument ist.

Ich musste für meine Aufenthaltsgenehmigung hier ein deutsches und ein ukrainisches Führungszeugnis vorlegen. Wenn nur in einem der beiden nur ein Eintrag vorhanden gewesen wäre, dann hätte ich keine AE bekommen. Das deutsche Führungszeugnis musste beglaubigt werden, dann bei der ukrainischen Botschaft in Bonn legalisiert werden und dann von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und die Übersetzung wiederum notariell beglaubigt werden. Diese Aktion hatte ich auch für Geburts- und Heiratsurkunde durchzuführen. (Bei der Heiratsurkunde war es noch komplizierter, da wir in Dänemarkt geheiratet hatten: Gemeinde in Dänemark, Innenministerium in Dänemark, Außenministerium in Dänemark, ukrainische Botschaft in Kopenhagen, übersetzen, geglaubigen der Übersetzung.) Wenn das Zielland die Apostille akzeptiert, dann vereinfacht dies den Papierkrieg.

Gruß
Siggi

Re: Polizeiliches füruhngszeugnis

das hingegen bezweifle ich sehr stark. ich bin selber sogar in die USA gegangen vor einigen jahren (NACH 9/11!!) und hatte 2 eintraege, einen wegen drohung und einen anderen wegen rufschaedigung. man hat mir zwar gesagt ich solle artig sein aber mir wurde einlass gewaehrt.

ausgesperrt wirst du mir bei schweren kapitalverbrechen wie z.b. Raub, vergewaltigung, mord, schwerer diebstahl CLASS A etc....
aber nicht wegen kleineren vergehen.