Nun ist sie also doch beantragt. Jahrelang habe ich mich darum gedrückt, habe Mittel und Wege gefunden ohne sie auszukomen und vor allem die Kriterien für den Erwerb kritisch hinterfragt und Optionen entdeckt, von denen ich im Vorfeld nie gehört hatte.
Wenn man wie ich deutschsprachige Foren nutzt, dann bekommt man folgende Information: Für den Erwerb der sogenannten Cedula benötigt man
Eine überbeglaubigte (Apostille) Geburtsurkunde, übersetzt ins spanisch
Ein überbeglaubigtes Führungszeugnis, auch übersetzt
Einen Nachweis, dass man mindestens 500 US Dollar monatlich an festen Bezügen (z.B. Rente) erhält, auch in spanisch
Für wen das zutrifft Heiratsurkunde o.a.
Bei drittens hörte es dann auf für mich, ich habe keine festen Einkünfte. Wenn man nun in Deutschland ist und in einer vergleichbaren Situation, dann ist für die meisten das nach Uruguay übersiedeln bereits beendet, denn das geht ja nicht, einfach ohne GENEHMIGUNG in ein fremdes Land und da bleiben. Man will ja in Frieden dort leben und nicht in Angst vor Ausweisung, Verhaftung, Enteignung. Zum Glück war ich schon im Lande und habe ich meine deutsche Denkweise bereits frühzeitig abgelegt.
Zunächst einmal habe ich die aktuellen Visumsbestimmungen für mich genutzt und die besagen, dass ich als Deutscher bei Einreise automatisch ein 3 monatiges Touristenvisum erhalte. Nach 3 Monaten muss man dann Uruguay wieder verlassen, kann aber gleich wieder einreisen und weitere 3 Monate bleiben. So habe ich die erste Zeit das Land genossen. Zwischendurch bin ich dann mal nach Braslien oder Argentinien, aber eben nur kurze Trips.
Dann habe ich bei einem Besuch der Migracion erfahren, dass ich gar nicht alle 3 Monate das Land verlassen muss, sondern auch das Visum im Büro in Maldonado, Chuy oder Montevideo einmal verlängern lassen kann. Das kostet zwar ca 25 US Dollar, ist damit aber billiger als eine Reise ins benachbarte Ausland.
Ab sofort begann der Rhythmus: Einreise - Verlängerung - Ausreise - Einreise - Verlängerung - Ausreise und das Thema Cedula war damit hinfällig. Zwischen Ausreise und Einreise müssen 24 Stunden liegen, in Chuy reichen auch 500 Pesos.
Dann habe ich eine Alternative zu Punkt 3 entdeckt. Ich konnte einfach nicht glauben, dass der Aufenthalt in Uruguay nur Rentnern vorbehalten sein soll, dafür gibt es hier zu viele arme Südamerikaner aus den Nachbarländern: Wer in Uruguay als Angestellter tätig ist oder selbständig sein Einkommen verdient und dabei mindestens 5000 Pesos verdient, erfüllt auch das Kriterium der festen Bezüge. Moment mal, 5000 Pesos das sind aber 250 Dollar (aktuell 160 Euro). Man muss sich zwar mit BPS (Sozialversicherung) und DGI (Steuern) beschäftigen, erwirbt aber Rentenansprüche und ist Krankenverichert. Notare (Escribanos) oder Anwälte übernehmen gegen geringe Gebühren (100-500 US Dollar) die Papierarbeit.
Ob Angestellt oder selbständig, man muss mit monatlichen Kosten für BPS und DGI rechnen, die zusammen 100 - 150 Dollar betragen. Damit war das Thema für mich erst einmal beendet, denn 1200 Euro pro Jahr wollte ich nicht hinlegen dafür. Wenn ich mal wieder arbeiten möchte kann ich mir das ja mal überlegen.
Uruguay ist nicht Deutschland. Zwar herrschen Recht und Ordnung hier, aber ein abgelaufenes Visum ist hier noch lange kein Grund für Gefängnisstrafen oder gar Ausweisung, die mir ein Botschaftsangestellter in Aussicht stellte.
Wenn man sein Visum überzieht, dann gibt es eine Geldstrafe. Diese beläuft sich aktuell auf unter 500 Pesos, ca 25 US Dollar oder 17 Euro. Die Strafe ist unabhängig davon, wie lange man das Visum überzogen hat. Ob einen Tag oder einen Monat oder ein Jahr zulange im Lande, es kostet immer das gleiche.
Da habe ich mich doch gefragt, wenn der Cedula-Erwerb für mich so schwierig ist und die Touristenvisumsverlängerung so aufwendig, warum nicht einfach fünfe gerade sein lassen und bei meiner nächsten Ausreise eben 25 Dollar zahlen?
So habe ich es tatsächlich dann auch gemacht. Die letzten 15 Monate habe ich hier mit einem abgelaufenen Visum verbracht und man glaubt es kaum, es interessiert keinen! Ich habe in der Zeit ein Haus gekauft, war in Verkehrskontrollen, habe selbst bei der Polizei Anzeigen aufgegeben, eine Tochter bekommen und anderes mehr und keiner hat in meinem Pass nach dem Visum geschaut.
Wie Anfangs erwähnt, habe ich aber nun doch die Aufenthaltsgenehmgung beantragt. Möglich wurde das durch eine Gesetzesänderung, nach der ein direkter Angehöriger eines Uruguayers sofort und ohne weitere Dokumente einzureichen die Cedula bekommt. In meinem Fall ist das meine Tochter. 30 Minuten in der Migracion und 758 Pesos später ist der Antrag ausgefüllt und eingereicht.
Benötigt habe ich 2 Passbilder, eine Fotokopie meines Reisepasses, der Cedula meiner Tochter, sowie ihrer Geburtsurkunde.
Du hast eine Tochter bekommen? Wie hast du das gemacht? Sind die in Uruguay schon so weit, dass Männer Kinder gebären können?
ok, Spass beiseite. Dein Bericht ist sehr interessant und auch durchaus nachvollziehbar. Allerdings inspiriert deine Vorgehensweise vielleicht doch nicht jeden zur Nachahmung. Man entledigt sich aller Probleme, indem man eine der mehr oder weniger hübschen Töchter des Landes schwängert? Eine Alternative, die im Laufe der Zeit auch recht teuer werden kann. Ich habe mir sagen lassen, dass der Staat Uruguay in Unterhaltsangelegenheiten nicht besonders viel Spass versteht. Aber spinnen wir den Faden weiter. Was macht eine alleinstehende deutsche Frau? Lässt sie sich von einem Uruguayo schwängern? Hat ihr Kind damit dann automatisch die uruguayische Staatsbürgerschaft und ist folglich die frischgebackene Mutter nun direkte Angehörige eines oder einer Uruguayer/in? Hat vielleicht sogar ein in Uruguay geborenes Kind automatisch die hiesige Staatsbürgerschaft, egal welcher Nationalität Vater oder Mutter sind? Dann könnte sich so eine Frau ja eigentlich schon vorsorglich in Deutschland schwängern lassen und erspart sich so die zeitraubende Männerjagd gleich nach der Einreise. Unter diesem Aspekt sollten eigentlich alle deutschen Frauen in Zukunft ihre Kinder im aussereuropäischen Ausland zur Welt bringen. Man weiss ja nie, wozu es mal gut ist. Ausserdem, Unterhaltsansprüche kann man ja auch als festes Einkommen angeben.
Nibeljunge, ich glaube, du hast jetzt ungewollt ein revolutionäres Umdenken angezettelt. Es eröffenen sich vollkommen neue Perspektiven und Marktlücken für Einwanderungshelfer.
Re: Aufenthaltsgenehmigung
gute Frage ....
Ich habe den neuen Gesetzestext noch nicht gelesen, ich glaube, dass die Info von Peter Stross in einem anderen Forum gepostet wurde. Vielleicht kann er ja weiterhelfen.
von Staatsbürgerschaft ist nicht die Rede, sondern von Aufenthaltsgenehmigung. Jeder Einwanderer der direkt mit einem Uruguayer verwandt ist, bekommt nachdem dies bewiesen ist die Aufenthaltsgenehmigung ziemlich schnell. Man muss nur die verschiedenen Geburtsurkunden im Standesamt eintragen, so wie auch Heiratsurkunde falls dies zutrifft. Danach lässt man sich vom Standesamt die lokalen Kopien geben und stellt damit den Antrag. Momentan braucht man kein Führungszeugnis dafür sowie auch keinen Einkommensnachweis, doch mir wurde schon im Einwanderamt gesagt, dass dies sich möglicherweise ändern wird.
Weißt du denn, ob ein Kind von deutschen Eltern, sofern es in Uruguay geboren wurde, automatisch die Uruguayische Staatsangehörigkeit bekommt? Dann würde es ja ausreichen, den Eltern / Geschwistern die Aufenthaltsgenehmigung zu ermöglichen.
wenn jemand in Uruguay geboren ist, dann bleibt er bis an sein Lebensende Uruguayer für Uruguay. Er kann noch so viele Staatsbürgerschaften annehmen, doch Uruguay erkennt das Geburstland.
Als Beispiel: Wie ich meinen deutschen Pass in der Botschaft in Montevideo beantragte, musste ich ein Brief unterschreiben in welchem ich auf die uruguayische Staatsbürgerschaft verzichtete. Ich las es durch und sagte dem Beamten in der Botschaft, dass dies nicht möglich sei, weil ich hier geboren bin. Er antwortete, dass er es wüsste, jedoch es wird vom Deutschen Staat verlangt. Also unterschrieb ich den Brief und habe heute die Möglichkeit beide Pässe zu beantragen. Wenn ich aber eine weitere Staatsbürgerschaft anneheme, verliere ich die Deutsche.
so sollen Informationen Vermutungen und Gedankenaustausche im Forum sein. Das ist eine andere Qualität, wie die in jüngster Vergangenheit!
ATA
*leben und leben lassen
Re: Aufenthaltsgenehmigung
Zitat: Ronaldo
Du hast eine Tochter bekommen? Wie hast du das gemacht? etc.
Naja, Ronaldo, das war jetzt doch ein bischen Flachwichserei, nich? Kein Wundern, dass sie dich nicht mehr als Lehrer haben wollen?!
Re: Aufenthaltsgenehmigung
Hallo, Nibeljunge
ich habe noch eine Frage zum Überziehen des Touristenvisums.
In manchen Ländern hat soein "Vergehen" zur Folge, dass man nicht wieder einreisen darf.
Ist das in Uruguay problemlos ? Oder gibt es dann igendwelche Schwierigkeiten ?
Gruß, kuschi
Re: Aufenthaltsgenehmigung
Meine eigenen Erfahrungen sind begrenzt. Als ich bei der Migracion nun meine Cedula beantragt habe, war mein Touristenvisum 14 Monate überzogen und es hat keinen gekümmert. Von anderen, die mich ja erst auf die Idee gebracht haben, habe ich gehört, dass lediglich die Strafe zu bezahlen ist und man bei Rückkehr nach Uruguay problemlos wieder sein Touristenvisum bekommt.
In Deutschland mag das undenkbar sein, hier ist das eben so.