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Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

Hallo Forum
Ich habe vor, ab März 2011 in Uruguay zu studieren und vorher ein Praktikum (ca. 3-6 Monate, evtl. bezahlt, falls ich sowas finde, ist aber doch seehr unwahrscheinlich) dort zu machen.
Nun weiß ich, dass man als residente permanente oder residente temporario arbeiten darf. Im Einwanderungsgesetz las ich, dass die Kategorie residente temporario für Studenten und Praktikanten gilt.
Als ich im Konsulat in FFM angerufen hab, um mich nach den Bedingungen für Visum und jobben neben dem Studium zu erkundigen (Botschaft in Berlin hatte mich dorthin verwiesen), meinte man, dass Arbeiten für Ausländer nicht verboten ist...und desweiteren muss man das Studentenvisum VOR der Ausreise aus Deutschland beantragen.
Mein Problem besteht darin, dass man das Studentenvisum anscheinend nur mit bestätigtem Studienplatz bekommt. Und den Studienplatz werde ich sicherlich nicht im September(ab dann würde ich gerne das Praktikum machen und wäre dann ja schon in Uruguay) bestätigt bekommen.
Soweit ich weiß, darf man ja theoretisch mit nur dem Touristen-90-Tage-Visum dort studieren, dann aber eben nicht arbeiten.
Ich muss aber nebenher arbeiten, denn Kindergeld und der Zuschuss meiner Eltern reichen nicht unbedingt.

Nun ist also die Frage, ob ich das Studentenvisum auch von dort aus beantragen kann? Weiß jemand darüber etwas?

Im Konsulat hatte ich nämlich eine seehr unfreundliche und patzige Dame am Telefon
Sie meinte nämlich wortwörtlich, dass ich ja mit nem Nebenjob eh keine Chance hätte und nein, es gäbe keine Arbeitserlaubnis in Uruguay, es sei für Ausländer nicht verboten dort zu arbeiten.

Und dann noch eine Frage zur Cedula...die Cedula ist ja ein Personalausweis und für Ausländer ja Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis in einem.
Und ich habe jetzt natürlich keine 500 US$ Einkommen(wg der Beantragung der Cedula), aber ich habe mal gelesen, dass das für Studenten nicht gilt...ist das richtig? Ich nehme deshalb an, dass ich durch das Studentenvisum eine cedula bekommen werde.

Entschuldigt bitte den langen Text, ich bin nur wirklich etwas verwirrt, obwohl ich mich damit (Einwanderung bzw eher Studium und Aufenthaltsgenehmigung) schon seit fast 2 Jahren beschäftige und nun auch von Seiten des Konsulats sehr verwirrt bin.

Muchas gracias

Pia

Re: Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

Hallo Pia,

eine der Vorschriften im Einwanderamt ist, dass man eine Aufenthaltsgenehmigung erst beantragen darf, wenn man vorhat über 6 Monate im Land zu bleiben. Wenn dies nicht sein sollte, verlier im Einwanderamt keine Zeit.

Ausserdem ist für Dich sicherlich in der Zwischenzeit auch noch eine Reise nach Buenos Aires über ein verlängertes Wochenende geplant, was dann sowieso einen Antrag als unnötig erweist.

Bei der Einreise bekommst Du ein Visum auf 3 Monate, welches Du dann kurz vor Ablauf auf weitere 3 Monate verlängern kannst. Deshalb die erwähnte Vorschrift im ersten Paragraph. Natürlich ist dies ja auch relativ, wenn Du über ein Wochenende nach Buenos Aires reist, denn dann hast Du ja auch ein neues Visum bei der wiedereinrfeise.

In Deinem Fall ist es nicht notwendig einen Antrag im Einwanderamt zu stellen. Jedoch wird es natürlich ohne Cédula etwas schwierig werden einen Praktikantenjob zu finden. Die meisten, um nicht zu sagen fast alle, Betriebe in Uruguay, wissen nicht, dass man ohne Cédula kurzfristig einen Job ausüben kann und stellen nur Leute mit Cédula ein.

Nur einen Ratschlag muss man Dir geben. Ohne Cédula bist Du in Uruguay nicht 100% Krankenversichert wenn Du hier arbeitest, also wäre es ratsam eine Krankenversicherung in Deutschland zu haben, welche für die ungedeckten Notwendigkeiten aufkommen sollte.

Grüsse,


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Peter Stross
Uruguayan Relocation Services
Tel.: (00598 2) 709 9869
Skype: PeterStross

Re: Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

Hallo Peter,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich hoffe, dass ich einen Praktikumsplatz bekomme, habe aber auch ein paar "Connections" dort, also denke ich positiv.
Ich plane aber, mein komplettes Studium dort zu machen, also müsste ich doch zum Einwanderungsamt, da ich ja plane, deutlich länger als 6 Monate zu bleiben??
Denn ich muss/will dort neben dem Studium jobben und das ist ja doch über die Jahre hinweg nicht möglich.

Zumindest kann ich aber bis ich im März das Studium anfange ohne Cedula arebiten, sofern ich einen bezahlten Praktikumsplatz habe, oder etwa nicht?
Ja, ich denke BsAs ist sicherlich drinnen, vllt einmal ;), das müsste ja für 6
Monate dann hinkommen, 1x Visumsverlängerung...
Nur weiß ich nicht, ob ich das Studentenvisum dann auch von dort aus beantragen kann, denn seitens des Konsulates muss ich es ja vorher machen.

Entschuldigung, falls ich etwas falsch verstanden haben sollte.

Re: Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

Hallo Pia,

Deine Antwort ist etwas vermischt, also hab ich es so eingeordnet, dass man es deutlich beantworten kann.

Viel Glück mit der Suche. Du kannst ohne Cédula 6 Monate lang arbeiten, jedoch wie ich schon vorhin erwähnte, musst Du Dich wegen einr Krankenversicherung kümmern.

Nun jetzt zu diesem Thema, welches nun der Ausschlaggebende ist. Wenn Du hier ein Studium absolvieren möchtest (ich weiss noch nicht was für eines) musst Du Dich in einem Lehrinstitut einschreiben. Je nachdem, was für ein Studium es ist (und damit meine ich wenn es nach hiesigem Lehrprogramm geht und gewertet wird), brauchst Du unmittelbar dafür eine Cédula.

Dies würde bedeuten, dass Du Dich auch gleich während des Praktikums darum kümmern musst den Einwanderungsantrag zu stellen. Auch musst Du überlegen, je nach Berufsausbildung, was hier für Vorkenntnisse und Zeugnisse verlangt werden. Denn wenn etwas dieser Art notwendig ist, muss dies alles vom Konsuilat beglaubigt werden. Und dann sind es nicht die Zeugnisse allein, sondern Bestätigungen von allen erlerntyen Fächern mit Einzelheiten was in jedem Fach studiert wurde.

Dann musst Du all diesen Haufen geschrieben Papiere hier übersetzen lassen von einem staatlich geprüften Dolmetscher.

Und bis jetzt habe ich den Einkommensnachweis noch nicht erwähnt. Der kommt auch dazu. Es könnte in Deinem Fall verschiedene Lösungen geben, doch Du solltest zuerst Dich darum kümmern was Du brauchst um hier Dein Studium zu absolvieren.

Grüsse,


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Peter Stross
Uruguayan Relocation Services
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Skype: PeterStross

Re: Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung


Ja, das war leider etwas vermischt, vermischt, jetzt ist mir klar, worauf sich deine Antwort bezog
Vielen Dank für den Hinweis zur Krankenversicherung, ich denke, dass ich noch über meine Eltern (privat verischert) mitversichert bin, meine Mutter muss das nochmal prüfen, aber das ist m.E. das kleinste Problem.

Ich möchte an der Universidad de la República in der Facultad de Economía (Licenciada en Economía) studieren, ich habe bereits mit Professoren persönlich geredet und so wie es scheint, reicht mein Abitur aus, um mich einzuschreiben und das Einschreiben als Ausländer sei wohl auch nicht das Problem.
Für diesen Studiengang darf man ja ein bachillerato diversificado oder jegliche andere orientación haben.
Aber das muss ich sicherlich mit der Uni klären, aber jetzt wird wohl niemand da sein, ich werde meine Freundinnen bitten, sich da mal schlau zu machen und ich werde auch noch eine E-Mail an die Uni schicken.

Ja, der Einkommensnachweis - wie gesagt, hatte ich gelesen, dass dieser wohl für Studenten entfällt, die die Einwanderung zum Studium beantragen bzw. darf ich ja - laut Konsulat - mit diesem Studentenvisum auch arbeiten.
Ich werde einfach mal eine E-Mail an die Botschaft schreiben, und nach den erforderlichen Schritten/Dokumenten usw bezüglich eines Vollstudiums fragen

Pero igual muchísimas gracias ... espero estar en mi querido Uruguay lo más pronto posible.

saludos desde alemania

Pia

Re: Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

So nun sind wir ganz im Thema angekommen. Um Dich eintragen zu können brauchst Du eine Cédula, da kommst Du nicht drum rum. Ausserdem wirst Du Dein komplettes Studienprogramm des Abiturs brauchen, beglaubigt und übesetzt zusammen mit den Abschlussnoten. Da kann ich Dir gleich sagen, dass es weit über 50 Seiten sein werden, denn jedes Fach muss einzeln detailliert werden was unterrichtet wurde.

Für Studenten gibts es ein Einkommensnachweis. Wer Dir gesagt hat, dass Du keinen brauchst, hat nicht die Wahrheit gesagt. Das Einwanderamt würde sofort fragen wovon Du leben möchtest. Ein Einkommensnachweis als Student ist aber zu umgehen, wenn jemand in Uruguay Deine Verpflegung übernimmt und sich dafür Verantwortlich macht. Er muss natürlich im Einwanderamt dies persönlich bestätigen und unterschreiben.

Des weiteren hat für Dich ein Studentevisum keinen Sinn wenn Du auch danach in Uruguay bleiben möchtest. Ein Studentenvisum wird auf 2 Jahre vergeben und man kann diesen durch einen neuen Antrag um weitere 2 Jahre verlängern. Wenn Du aber hier bleiben möchtest, wäre es gleich gescheiter sich für die ständige Aufenthaltsgenehmigung zu bewerben. Die Bedingungen sind die selben (nur wirst Du einen Einkommensnachweis brauchen) und die Kosten sind auch die selben. Bei einem Studentevisum hast Du einmal Auslagen beim 1. Antrag, dann wieder Auslagen bei der Verlängerung und wenn Du dann hier bleiben möchtest, wieder Auslagen für die ständige Aufenthaltsgenehmigung. Im ganzen 3 Anträge.

Und vergiss nicht, ohne Cédula - keine Universidad de la República. Frag auch wirklich richtig nach was Du alles an Studiennachweise mitbringen musst. Diese werden erst nach der übersetzung durchgecheckt um angenommen zu werden. Das nimmt auch Zeit ein.

Grüsse,


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Peter Stross
Uruguayan Relocation Services
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Re: Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

Vielen Dank für die Informationen, haben mir sehr geholfen.

Ich brauche also die Cédula.
Und jemanden, der meine Pflege übernimmt etc wenn ich den Einkommensnachweis vermeiden will.
Ich denke, dass das evtl. eine meiner 2 Gastfamilien machen würde, nur was genau heißt das für mich und sie???
Und falls ich niemanden habe, dann sieht das wohl schlecht aus, den Einkommensnachweis zu legal zu umgehen?

Ok, dann kann ich mich ja schonmal darauf einrichten, dass der Studiennachweis TEUER wird. Mindestens 50 Seiten...naja, ich hoffe so, dass es klappt. Wäre ein Traum.
Deshalb plane ich ja das Praktikum, damit ich vorher mal sehe, wie das Leben dort ist, denn Urlaub und Austauschjahr ist ja etwas komplett anderes.
Und dann wollte ich wenigstens die Universität dort anfangen, und falls es mir nicht gefällt und ich merke: "Naja, ist doch nichts für mich", kann ich ja im Juni doch wieder nach Deutschland kommen und hier studieren mit Auslandssemestern.

Re: Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

Der Antrag ohne Einkommensnachweis ist nur für Studenten gültig, dies heisst, dass Du nur eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung auf 2 Jahre bekommst, welche Du mit einem neuen Antrag auf die selbe Weise um weitere 2 Jahre verlängern kannst. Das war es dann. Danach solltest entweder Du das Land verlassen oder einen neuen Antrag stellen auf ständige Aufenthaltsgenehmigung mit Einkommensnachweis.

Grüsse,


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Peter Stross
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Re: Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

Für Dich heisst es gar nichts, aber für die Gastgeberfamilie ja, denn Sie sind dann für Deinen Unterhalt 100% verantwortlich (wenn man die legale Seite betrachtet).

Ansonsten musst Du einen brauchbaren Einkommensnachweis vorlegen, Dies ist unumgänglich.


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Peter Stross
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Skype: PeterStross

Re: Studentenvisum/Arbeitserlaubnis - Verwirrung

bevor man einen in diesem Forum hoch gelobten EWH engagiert, sollte man unbedingt folgende Threads lesen, besonders das Ende


https://www.sociedadsouthron.net/forums/viewtopic.php?f=19&t=919&start=30#p39849

https://www.sociedadsouthron.net/forums/viewtopic.php?f=19&t=3569&start=0

das könnte bei der Meinungsbildung helfen. Eine Stellungnahme dieses EWH zu den Vorwürfen hat es nie gegeben.
Bestimmte Leute hier meinten natürlich, es aus der Ferne besser beurteilen zu können