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Konkubinengeld

Re: Konkubinengeld

[quote:Unmünner]Habe im Augenblick wenig Zeit, aber scheinbar doch etwas mehr als die von der Sonne verwöhnten Leute in Uruguay. Klar, wenn der Strand ruft ....

Soweit ich herausfinden konnte gibt es in der Tat ein Gesetz in Uruguay, das die Folgen eines Konkubinates regelt. Ich habe einmal ein paar Quellen angefügt, die aber leider sämtlich in Spanisch sind. Vielleicht macht sich ein lokaler Profi mal an die Analyse der Texte und schaut nach, ob die gestellte Frage hieraus beantwortet werden kann. Ich habe die Texte nur überflogen und gesehen, dass zumindest die Fragen der Gütergemeinschaft und der aus diesen Beziehungen stammenden Kinder geregelt werden.

www.diazrosas.com/index.php?option=com_content&task=view&id=7&Itemid=32
https://gaysprogresistasuruguayos.blogdiario.com/1196383620/
https://html.rincondelvago.com/concubinato-en-uruguay.html

irgendwie alles ungenau geregelt. Es bestehen zwar gewisse rechtliche Pflichten, aber welche genau, weiß wohl keiner.
Tja liebe Atlantikstrandbesucher, hilft alles nicht, die Experten hier im Forum finden für Berry einfach keine klare Zusage.
Ihr müßt doch wohl aus euren Sonnenliegen und klare Kante schreiben. Nicht das Uruguay für Berry in 3 Jahre sehr teuer wird.

ATA



*Prominenz schützt vor Strafe*
*Das deutsche Strafgesetzbuch ist ein Handelsgesetzbuch*
*Diese Zeilen sind ursächlich durch die normative Kraft des Faktischen geschrieben*

Re: Konkubinengeld

Hallo ATA !!!
Man kann ja nie wissen was da so alles kommt!!!??? Aber ich finde man sollte niemanden hier aus dem Forum in die Falle tappen lassen....!!!
Habe da einen tollen Tipp.....2 Jahre und 363 Tage....danach eine Trennung..
Und dann schaun mer mal...juchu...das Paradies winkt.
Euch allen ein schönes Wochenende!

MfG Berry....

P.S....Habe gerade erfahren das es doch noch ATA gibt....muss ich unbedingt kaufen!!!!



Keiner kann aus seiner Haut..............ausser die Schlange!

Re: Konkubinengeld

Aber vorher von einem Fachmann Rat über die Fristenberechnung einholen lassen. Beim Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist ist in D schon mancher gescheitert:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

In diesem Zusammenhang könnte auch ein Stichtag von Bedeutung sein.


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Re: Konkubinengeld

Nun möchte ich natürlich auch ein wenig zur Aufklärung des "Problems" beitragen..!!...In Paraguay hat man natürlich die Möglichkeit mit der Partnerin, oder dem Partner vor Ablauf der drei Jahre eine sogenannte Verzichtserklärung, die notariell beglaubigt sein muss, zu verfassen die dann auch Rechtsgültigkeit erlangt. Zu vergleichen mit dem Ehevertrag in Deutschland.....Da ergibt sich gleich die nächste Frage????
Gibt es in Uruguay die Möglichkeit eines rechtsgültigen Ehevertrages????

MfG Berry.... :Jump:...



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Re: Konkubinengeld




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Hasta la vista!

Re: Konkubinengeld

zitat
In diesem Zusammenhang könnte auch ein Stichtag von Bedeutung sein

................man kann es bei einem Konkubinat wohl kaum treffender formulieren

Re: Konkubinengeld

Der Strand ruft erst wenn die Roten gewonnen haben. Los geht´s ......


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Re: Konkubinengeld




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Re: Konkubinengeld

Immer diese 96er.....Im Moment sieht es ja nicht gut für sie aus...!! Aber der Vereinswimpel bleibt trotzdem in meinem Bürofenster...die 96er....der einzig wahre HSV...!!
MfG..Berry... ..



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