Bürgerinitiative Politik21

Fraktionszwang

Fraktionszwang

Ich halte dieses Thema für ein sehr wichtiges Thema. Persönlich sehe ich mich durch den Fraktionszwang in keiner Weise mehr vertreten. Ich würde mich freuen, wenn meine nachfolgenden Ausführungen, zu einer regen Diskussion mit vielen Mitgliedern führt:

Der Fraktionszwang ist kein demokratisches Mittel. Es ist
ein Mittel der Diktatur. />



Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz (GG) vom 23.05.1949: />



Die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge
und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
/>



 



Keine Parteivorständler,
keine Fraktionsvorsitzenden haben ein Recht ihre Parteigenossen, die im Bund
oder in den Ländern als Abgeordnete tätig sind, zu einem Abstimmungsverhalten
zu zwingen. „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes“; d.h. das Abgeordnete in einer
hohen Verantwortung stehen, die über Parteiprogramm und -ausrichtung weit
hinausgeht. />



Somit sind auch die
sogenannten Probeabstimmungen, die im Vorfeld von Abstimmungen durchgeführt
werden, Maßnahmen, die nicht vom Grundgesetz gedeckt sind. />



 



Der Präsident des
Bundestages, z.Zt. Dr. Norbert Lammert, ist aufzufordern, für die Wiederherstellung
der demokratischen Ordnung im Bundestag zu sorgen und dem Fraktionszwang, mit
allen Mitteln der Demokratie, Einhalt zu gebieten. />



 



Re: Fraktionszwang

Lieber Hans-Joachim, />



vielen Dank für Deine Anregung. Eine unserer Forderungen
ist die konsequente Durchsetzung des Fraktionszwangsverbotes. Natürlich ist
nach Artikel 38(1) GG der Fraktionszwang verboten. Dieses Thema ist trotzdem äußerst
brisant. Kein Fraktionsvorstand wird zugeben, ein spezielles Abstimmverhalten
der Abgeordneten vorzuschreiben. Die Praxis sieht aber in der Tat ganz anders
aus. Vor wichtigen Abstimmungen wird intern in den Fraktionen abgestimmt. An diese
Ergebnisse wird sich im Allgemeinen auch gehalten. Woran liegt das? Jedem Abgeordneten
ist klar, was eine Abweichung von der Parteilinie bedeuten kann. Er wird ganz
einfach innerhalb seiner Partei keine Karriere mehr machen und für die Besetzung
der wichtigen Ausschüsse nicht mehr nominiert. Ein Abgeordnetendasein in der
hintersten Reihe ist praktisch vorprogrammiert. Kurz gesagt: Die politische
Karriere ist beendet. Und das alles ohne Konsequenzen für die
Fraktionsvorstände. Sie haben sich ja nicht direkt strafbar gemacht. />



Es ist fast unmöglich, in diesem Zusammenhang eine
strafbare Handlung nachzuweisen. Unser Problem als Bürgerinitiative ist es, die
Abschaffung eines Zwanges zu fordern, den es offiziell gar nicht gibt. Wenn wir
strafbares Verhalten ohne stichhaltige Beweise vorwerfen geraten wir in Gefahr,
uns selbst strafbar zu machen. Aus diesem Grund halten wir uns in dieser Sache
derzeit noch sehr bedeckt. Wenn ich nur einen einzigen beweisbaren Vorgang
hätte, wäre ich der Erste, der das öffentlich machen und einen entsprechenden
Strafantrag stellen würde. />





Herzliche Grüße
Harald Müller

Re: Fraktionszwang

Lieber Harald,

vielen Dank für Deine Einschätzung. 
Sicherlich bedarf es tatsächlich einer anderen Vorgehensweise und nicht alleine so, wie ich sie beschrieben habe. 
Wenn auch aufgrund Deiner Ausführungen nicht aktuell reagiert werden kann, unterstütze ich die Bürgerinitiative gerne auch hierin, erstmal Ruhe zu bewahren, weiter beobachten und aus zukünftigem offensichtlichen Fehlverhalten eine wirkungsvolle öffentliche Aktion zu starten.

Beste Grüße
und geruhsame Osterfeiertage
Hans-Joachim Krüger


Re: Fraktionszwang

Lieber Hans-Joachim,


vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Verständnis. Wir werden das Thema natürlich im Auge behalten und zu gegebener Zeit dann angemessen reagieren.

Dir auch ein schönes Osterfest.




Herzliche Grüße
Harald Müller