Bürgerinitiative Politik21

Gewaltenteilung

Gewaltenteilung

Das Thema Gewaltenteilung wird derzeit in Deutschland fast überhaupt nicht
diskutiert.

Der Generalbundesanwalt und die nachgeordneten Bundesanwälte sowie die
Generalstaatsanwälte der Länder sind weisungsabhängige politische Beamte und
werden nicht vom Volk gewählt sondern vom Justizministerium „vorgeschlagen“ und
vom Bundespräsidenten ernannt. Ebenso ist kein Richter, kein Staatsanwalt
gewählt und alle lassen sich von der Regierung beeinflussen. Unsere Justiz muss
unbedingt absolut weisungsunabhängig sein! Deutschland hat keine politisch
unabhängige Justiz! Wir brauchen eine politisch unabhängige Selbstverwaltung
der Justiz.

Hierzu wäre eine Diskussion der Mitglieder interessant. Sollen wir dieses Ziel
weiterhin verfolgen oder seid Ihr der Meinung, alles könne so bleiben, wie es
ist?





Herzliche Grüße
Harald Müller

Re: Gewaltenteilung

Lieber Harald,

dieses Thema ist, denke ich, ein besonders beachtenswertes Thema!
Nicht nur die Forderung der wahrhaftigen Gewaltenteilung, sondern auch die Prüfung, ob die Judikative in ihrem öffentlich sichtbaren Auftritt tatsächlich rechtlich handelt, bleibt für mich gegenwärtig und zukünftig eine Aufgabe, an der ich aktiv arbeiten werde.
Eine persönliche Erfahrung (s. Volksverhetzung_Seehofer) und entsprechende Literatur, ist dafür ausschlaggebend.

Zu diesem Thema und auch zu den anderen Themen am Wochenende mehr vor mir.

Beste Grüße
Hans-Joachim


Re: Gewaltenteilung

Es gab in der Vergangenheit jede Menge Beispiele von Einflussnahme der Politik auf die Justiz. Gerade wenn es um führende Politiker selbst geht, registrieren wir immer öfter, dass sich die Justiz sehr zurückhaltend verhält. Wir sollten uns eventuell das französische System zum Vorbild nehmen. Dort haben Staatsanwälte und Richter keinerlei Scheu, sich auch hohe Politiker vorzunehmen. Sie sind eben nicht weisungsgebunden und man kann ihnen auch nicht die Posten wegnehmen. Sie werden gewählt und nicht ernannt. Eine solche oder ähnliche Selbstverwaltung brauchen wir ganz dringend.

Ich hoffe sehr, dass sich mehr Mitglieder dazu durchringen können, zu den einzelnen Themenkreise ihre Meinung zu schreiben und ihre Ideen einzubringen.




Herzliche Grüße
Harald Müller

Re: Gewaltenteilung

Vorab stelle ich schon mal zwei beachtenswerte Themenbereiche zur Gewaltenteilung ins Forum:


Keine Koalitionsverträge mehr zur Sicherung einer
absoluten Parlamentsmehrheit.



Regierung und die
sie tragenden Mehrheitsfraktionen bilden eine Handlungseinheit.



Dadurch wird die
Kontrollfunktion nur durch die Opposition ausgeübt.  Die Kontrollfunktion ist daher stark
eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben (aktuell: 18. Wahlperiode Deutscher
Bundestag).


Regierungsmitglieder haben keinen Sitz und keine
Stimme mehr im Parlament.



Die Gewaltenteilung
wird in der Praxis entwertet, da die Spitzen der Exekutive, die Minister und
Parlamentarischen Staatssekretäre, ja selbst die Regierungschefs, in
Deutschland regelmäßig auch Sitz und Stimme im Parlament haben, also quasi sich
selbst kontrollieren müssten. Diese Doppelrolle erhöht zwar ihr Einkommen macht
die Kontrolle der Regierung aber vollends zur Farce.


Weitere folgen noch.


Beste Grüße

Hans-Joachim Krüger



Re: Gewaltenteilung

Ein weiteres Argument eine tatsächliche Gewaltenteilung einzufordern:


Staatsanwälte aller Ebenen sind vom Volk zu wählen.
Dies kann mit den Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen verbunden
werden. Auch werden sie nicht auf Lebenszeit gewählt sondern haben sich, z.B.
alle 4 bis 6 Jahre, zur Wahl zu stellen.



Der frühere
Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier formuliert für politisch
stromlinienförmige Staatsanwälte folgende Grundregeln:



"Die Bestechung
der oben interessiert mich nicht,



die Weisung des
Vorgesetzten stört mich nicht,



die Einflussnahme
von oben irritiert mich nicht,



der Ladendiebstahl
ist strafbar - nicht?"



Quelle: Die
Deutschlandakte, Hans Herbert von Arnim, 2008, C. Bertelsmann Verlag, München



 Diese
Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft lässt sich heutzutage nicht mehr
rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft ist keine Verwaltungsbehörde und kein
politisches Instrument. Sie ist Teil der Justiz und ist auch einer Objektivität
in ihren Ermittlungsverfahren verpflichtet. Somit sind auch
Ermittlungsverfahren gegen sogenannte politische Promis und politische
Funktionäre gewährleistet, wenn durch sie Straftaten begangen oder veranlasst
werden. 



Re: Gewaltenteilung

Lieber Hans-Joachim,

vielen Dank für Deine Beiträge und Entschuldigung für die
verzögerte Beantwortung.

Zu Deinem von Samstag 17.56 Uhr ist zu bemerken, dass das
Thema Koalitionsverträge und Parlamentsmehrheiten wohl nicht zum Thema Gewaltenteilung
gehört und an anderer Stelle noch zu behandeln ist. Du schreibst u.a. „Die
Gewaltenteilung wird in der Praxis entwertet, da die Spitzen der Exekutive, die
Minister und Parlamentarischen Staatssekretäre, ja selbst die Regierungschefs,
in Deutschland regelmäßig auch Sitz und Stimme im Parlament haben…“. Nur zur Verdeutlichung:
Die gesetzgebende Gewalt ist nicht die Exekutive, sondern die Legislative. Ich
erwähne es nur, damit Irritationen vermieden werden.

Deinem Beitrag von Samstag 18.34 Uhr kann ich nur
zustimmen, ist es doch auch die Forderung der Bürgerinitiative, dass Richter
und Staatsanwälte vom Volk auf Zeit gewählt werden müssen und sich einer
Selbstverwaltung unterwerfen müssen.





Herzliche Grüße
Harald Müller