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Kiffen bald straffrei?

 Kiffen bald straffrei?

Kiffen bald straffrei?

Berlin macht es vor! Am heutigen Donnerstag wird der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Lindner dem Berliner Senat einen Antrag auf Änderung der Betäubungsmittelgesetzbestimmungen vorlegen.

Demnach soll der Besitz von bis zu 15 Gramm Haschisch - die Grünen fordern sogar 30 Gramm - nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Lindner will mit diesem Schritt die Berliner Gerichte vor "Mini-Urteilen" bewahren, damit eine stärkere Gewichtung auf die Verfolgung schwerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gewährleistet werden kann. Außerdem soll so der Kontakt von Konsumenten leichter Drogen, mit Dealern harter Drogen eingeschränkt werden.

Und der FDP-Mann steht nicht alleine! Die Regierungskoalitionspartner aus SPD und PDS wollen dem Antrag zustimmen. Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner dazu: "Der Antrag stellt unsere Auffassung ziemlich genau dar. Wichtig sind Jugendschutz und Aufklärung darüber, dass Cannabis wie die legalen Drogen Nikotin und Alkohol ein Suchtpotenzial darstellt".

Die Grünen gehen sogar noch weiter und haben auch schon einen "Plan B" parat! Sollte nämlich der Bundesrat, wovon auszugehen ist, der Neuregelung des Betäubungsmittelgesetzes nicht zustimmen, dann will man in Berlin ein eigenes wissenschaftliches Forschungsprojekt starten. Demnach sollen nach dem holländischen Coffee-Shop-Prinzip lizenzierte Abgabestellen Cannabis-Produkte verkaufen dürfen.

Für alle die, die sich jetzt fragen: Und wo ist da die Forschung? Auch dafür gibt es eine Lösung: Man wolle mit diesem Feldversuch überprüfen wer Haschisch konsumiert, ob Haschisch mit anderen Drogen genommen wird, und natürlich die wichtige Frage klären: kann man Cannabis-Produkte versteuern?

Nur zur Info

Ganz wichtig: Berlin ändert mit dieser Neuregelung nicht das Betäubungsmittelgesetz - denn das können nur der Bundestag und der Bundesrat gemeinsam. Somit ist der Besitz und Handel von Cannabis weiterhin strafbar. Jedoch kann der Berliner Senat eigenmächtig seine Polizei und Justiz anweisen, keine Strafverfolgung bis zu einer bestimmten Menge einzuleiten.