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Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

@BOXENLUDER
Ich finde Hr.Schwarma ist ein Profisportler,und da darf sowas nicht passieren, und wenn dann sollte er die Strafe annehmen.Wenn seine Berufung durchgehen sollte,dann wurde den Sport wieder ein Bärendienst erwiesen.
Jan Ulrich hatte auch nur einmal einen Aussetzer in der Disko und er wurde sehr viel härter bestraft ohne jemanden zu schaden.
Abgesehen von diesen Fall,es geht glaube ich nur mit sehr hohen Geldstrafen anders bekommt man es nicht in den Griff.Es mus wehtuen!






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Es stimmt, daß Arbeit noch nie irgendjemanden umgebracht hat. Aber warum das Risiko eingehen?

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

@Pumpes rechte Hand
Es ging mir einzig und allein um den Vorwurf der Schieberei.Und die Strafe nimmt er auch an.Und wenn er in Berufung geht ,ist doch legitim.Und glauben Sie mir,5 Monate Fahrverbot kann einen schnell mal vom Fenster wegwehen.Und noch eins, Hr. Schwarma schmerzen auch 5€.

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

Was mich betroffen macht, ist die Unverhältnismässigkeit der Strafen im Sport.
Wenn schon denn schon, harte Strafen, dann bitte auch für Doper !
Ein Monat Fahrverbot und 500 Euro für einen "Erstdoper" sind lächerlich !

Die schädigen nämlich nicht nur das Ansehen des Sports und die Wetter wie Schieber, sondern zusätzlich noch die Kreatur Pferd !
Zusätzlich verfälschten Sie die Zuchtergebnisse über Jahrzehnte !

Konsequenz, sehr schön, aber dann bitte ohne wenn und aber !

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

Ja Karin ich gebe Dir mal wieder recht.

Aber bitte bitte bedenkt auch mal, das dies möglicherweise der Anfang sein kann und oder sollte. Schiebereien und Doping richten unseren TRS.
Deswegen laßt uns hoffen das dies der Anfang von der harten Welle ist.

Gruß Möhrenmann

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

@ Boxenluder

dann muß mann sich vorher überlegen,was mann macht.

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

Schieberei ist in der Auswirkung auf jeden Fall ein noch größeres übel für den Sport als Doping!

Aber trotzdem sollte man die Strafen anpassen und zwar so weit nach oben wie möglich, denn nur so ist es vielleicht nochmal möglich das Produkt sauber zu bekommen und anständig zu vermarkten!!!

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

Hallo miteinander, dolles thema mit einer sicherlich sehr großen grauzone. Wo das nicht wahrnehmen der siegchance anfängt ist sehr schwer zu definieren, passive fahrweise vom start, ein finish ohne sichtliche forderung des pferdes oder ein nicht herausnehmen wenn ein pferd außen aufrückt kann man unter umständen auch als „plumps“ machen beurteilen. Im fall j.h. schwarma sieht es wohl sehr eindeutig aus aber wenn man eine linie fährt muss diese auch bundesweit durchgesetzt werden, d.h. dummheit schützt vor strafe nicht aber immer „im zweifelsfall für den angeklagten“.

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

@kleines gespräch

Meinst du nicht auch das Doping und Wetten irgendwie zusammenhängt ?
Das Ziel eines Dopers ist zu Gewinnen . Und glaubst du nicht auch das
man da nicht das Geld liegen lässt ? 500 Euro Siegprämie oder 50 Euro
Prozente können im Zweifelsfall nicht den Wettgewinn auf ein gedoptes
Pferd aufwiegen oder ?
Wenn du deine Pferde gut trainiert hast , und dann kommt von außerhalb
irgendjemand daher dröhnt sein Pferd voll und deine Arbeit ist dahin ,wie
findest du das ,hast du dafür jeden morgen dein Pferd gearbeitet und
vorbereitet . Doping zerstört nicht nur deine tägliche Arbeit mit dem
Pferd ,nein es untergräbt auch das Vertrauen des Kunden
(Wetters) ,wenn der nämlich nicht mehr hingeht verliert der Sport die
Substanz nach und nach und somit ist deine Arbeit hinfällig . Dieselbe
Situation ist es wenn um Wettbetrug geht . Also ich kenne die Szene aus
Westdeutschland und weiß auch wie es dort abgeht . Aber alles ist im
Grunde nur dadurch entstanden weil die Gier regiert und nicht weiter
geschaut wird als bis nach dem Rennen(schnelles Geld) . Und das ist sehr
bedenklich für unseren Sport. Es ist einfacher bei kleinen Felder nicht
vorne zu sein als gegen Doper zu gewinnen,und nimmt der Mensch nicht
am liebsten den einfachen Weg ,das System zeigt ihm einen falschen
Weg,und daher ist das gesamte System im Rennsport auf den Prüfstand
zu stellen und zu reformieren . Deshalb muss rigoros gegen Doper und
Wettbetrüger vorgegangen werden . Auch dadurch kann unser Image
nach außen hin wieder aufpoliert werden.Ein Mosaikstein zum anderen
dann lohnt sich die Arbeit wieder und es wird höhere Rennpreise
geben ,denn nur wenn Besitzer /Züchter und Trainer zufrieden sind wird
der Kunde auch zufrieden sein .

Keine Macht dem Doping
denn Doping ist Betrug

Christian Schäfer

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

Ich glaube wirklich nicht das doping und wettbetrug in einem atemzug zu nennen sind.
Einer der sein pferd regelmäßig dopt um damit eine leistungssteigerung zu erzielen schädigt das pferd und seine gegner (opfer). Er verschleiert nicht die form für den wetter und kann selber auch nicht auf hohe quoten hoffen. Der sünder hat es auf die rennpreise abgesehen. Das strafbare ist hierbei das ein tier auf kosten der gesundheit ausgebeutet wird, glaube die meisten dopingsünder würden sich das selber nicht antun aber leider kann sich das tier nicht dagegen wehren.
Beim wettbetrug ist der wetter sofort geschädigt, die gesamte trabergemeinde jedoch langfristig. Hierbei gehe ich davon aus das ein pferd in keinster weise gesundheitlich darunter zu leiden hat im rennen eine „spazierfahrt“ zu absolvieren, im gegenteil könnte so etwas moralisch aufbauend wirken.

Fazit: Dopingsünder und wettbetrüger müssen gnadenlos zur rechenschaft gezogen werden aber vorsicht, wenn wir das machen dürfen wir keinen unschuldigen bestrafen. Man kann ein absolviertes fahrverbot nicht rückgängig machen.

Übrigens hatte ich in meinem stall vor ca. 8 jahren mal einen dopingfall, die substanz die gefunden wurde hatten wir nie in unserem stall und haben diese auch bis heute noch nicht verwendet (Isoxoprin oder ähnlich). Aus erfahrung sage ich eine strafe zu unrecht abzusitzen ist mit das schlimmste was einen passieren kann.

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

Auch ich bin dafür Dopingvergehen und Wettmanipulation härtestens zu bestrafen, ABER :
man sollte sich davor hüten bei jedem positiven Befund bzw. bei jeder, subjektiv undurchsichtigen Fuhre sofort Höchststrafen zu fordern und alle Beteiligten in die selbe Schublade zu stecken. Es gibt sehr wohl feine Unterschiede, die bei objektiver Betrachtung auch eine unterschiedliche Höhe des Strafmaßes nach sich ziehen müßten.
So denke ich z.B. ist es ungleich verwerflicher, ein Pferd mit leistungssteigernden Medikamenten oder Drogen "vollzupumpen" um sich dadurch einen immensen Vorteil gegenüber ehrlichen Kontrahenten zu verschaffen und mit diesem Wissen vielleicht auch noch Einfluß auf den Wettmarkt zu nehmen. Dieses Verhalten ist Tierquälerei und eindeutiger, vorsätzlicher Betrug und beides gehört nicht nur durch die Gremien des Trabrennsportes sondern auch durch ordentliche Gerichte bestraft .
Im Gegensatz dazu sehe ich einen positiven Befund, der durch eventuell zu spät abgesetzte Heilsalben an Schlagstellen etc. entstanden ist. Hier einen Vorsatz zu unterstellen dürfte schwer haltbar sein, so daß Fahrlässigkeit zu gute gehalten werden sollte. Und hier muss auch der Unterschied im Strafmaß liegen. Wie gesagt, beide Fälle sind zu bestafen, aber mit unterschiedlicher Höhe.
Genauso verschieden ist auch die Bewertung bei obskuren Fahrten. Nur hier dürfte die Beweislage ungleich schwerer zu erbringen sein.
Im Falle J.-H. Schwarma ist gewinnbringender Wettbetrug nur schwerlich nachzuvollziehen, denn das Rennen wurde mit drei Teilehmern neu gestartet ohne dass der Wettmarkt wieder eröffnet wurde. Also betrafen auf jeden Fall, aber Wettbetrug kann man hier im Zweifel für den Angeklagten nicht bestätigen.
Wenn allerdings gezielte Fuhren oder sog. Plumpsfahrten beobachtet wurden, müssen Totoanalysen und eventuell auch Ermittlungen bei Buchmachern erfolgen, um die Beweiskette zu vervollständigen und den Betrug zur Anklage zu bringen. Ist dieses geglückt - in der Vergangenheit eher eine Seltenheit - könnten auch z.B. Bahnverbote, die bei Aktiven auch mit Berufsverboten gleichzusetzen wären, ausgesprochen werden.
Abschließend ist festzustellen, dass jegliches Fehlverhalten zu ahnden ist, nur eben in Unterschiedlicher Höhe und Härte, denn auch im Strafgesetz gibt es unterschiedliche Bewertung bei fahrlässiger oder vorsätzlich begangener Tat.

In Hoffnung auf sauberen Sport



puppenjunge

Re: Abgabebeschluß gegen Jens Holger Schwarma

sag ich doch oder auf deutsch "man kennt doch seine pappenheimer"