Österreich:zwei Dopingfälle in der Krieau !!
Betreff: Dopingangelegenheit "Hooker"
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Pietro Rizzi sowie den weiteren Mitglieder Otto Janacek, VetR. Dr. Otto Lamatsch, Karl Tordy und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "HOOKER" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
1. Das Pferd "HOOKER" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 0534, gelaufen in Wien-Krieau am 25.09.2004 hinsichtlich des dort errungenen 3. Platzes (EUR 210) disqualifiziert.
2. Das Pferd "HOOKER" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 14.11 bis einschließlich 12.12..2004 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
3. Trainer W. Loderer jun. erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 15.11.2004 bis einschließlich 22.11.2004 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
4. Besitzer Hubert Brandstätter sen. wird gemäß § 106 ÖTR mit einem Fahrverbot von 15.11.2004 bis einschließlich 9.1.2005 im gesamten UET-Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 1.250,-- (eintausend-zweihundertfünfzig) bestraft.
5. Berufsfahrer Hubert Brandstätter jun. wird gemäß § 106 ÖTR mit einem Fahrverbot von 15.11.2004 bis einschließlich 15.03.2005 im gesamten UET-Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 1.250,-- (eintausendzweihundertfünfzig) bestraft.
6. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im Horseracing Forensic Laboratory zu Newmarket / GB + Verfahrenkosten des WTV tragen Herr Wilhelm Loderer jun., Herr Hubert Brandstätter sen. und Herr Hubert Brandstätter jun. zur ungeteilten Hand.
7. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn Verein bei sonstiger Ausschließung zu bezahlen.
8. Das Pferd "HOOKER" wird darüber hinaus gemäß § 83 (16) ÖTR in folgenden Rennen disqualifiziert:
02.10.2004 - Wien Krieau - R. Nr. 0676 (1. Platz / EUR 850)
14.10.2004 - Magna Racino - R. Nr. M627 (3. Platz / EUR 350)
24.10.2004 - Magna Racino - R. Nr. M658 (unplaziert)
26.10.2004 - Wels - R.Nr. WE 04/117 (unplaziert)
Entsprechende Ehrengaben sind den Veranstaltern bzw. Organisatoren binnen 14 Tagen unaufgefordert zurückzustellen.
Betreff: Dopingangelegenheit "ROSTAGNO"
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Pietro Rizzi sowie den weiteren Mitgliedern Otto Janacek, VetR. Dr. Otto Lamatsch, Karl Tordy und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "ROSTAGNO" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende
BESCHLÜSSE
gefaßt:
1. Das Pferd "ROSTAGNO" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 0548, gelaufen in Wien-Krieau am 25.09.2004 hinsichtlich des dort errungenen 4. Platzes (EUR 120) disqualifiziert.
2. Das Pferd "ROSTAGNO" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 14.11 bis einschließlich 12.12.2004 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
3. Trainer W. Loderer jun. erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 23.11.2004 bis einschließlich 05.12.2004 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik - 1. Wiederholungsfall).
4. Besitzer Johannes Wenigwieser wird gemäß § 106 ÖTR mit einem Fahrverbot von 15.11.2004 bis einschließlich 9.1.2005 im gesamten UET-Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 1.250 (eintausend-zweihundertfünfzig) bestraft.
5. Berufsfahrer Hubert Brandstätter jun. wird gemäß § 106 ÖTR mit einem Fahrverbot von 16.03.2005 bis einschließlich 16.11.2005 im gesamten UET-Raum (2. Wiederholungsfall) sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 1.250 (eintausend-zweihundertfünfzig) bestraft.
6. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im Horseracing Forensic Laboratory zu Newemarket / GB + Verfahrenskosten des WTV tragen Herr Wilhelm Loderer jun., Herr Johannes Wenigwieser und Herr Hubert Brandstätter jun. zur ungeteilten Hand. Die Auswertung der B-Probe durch die Sporthochschule Köln tragen Herr Hubert Brandstätter jun. und Herr Johannes Wenigwieser zur ungeteilten Hand.
7. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener-Trabrennverein bei sonstiger Ausschließung zu bezahlen.
8. Das Pferd "ROSTAGNO" wird darüber hinaus in folgenden Rennen disqualifiziert:
30.09.2004 - Magna Racino - R. Nr. M545 (1. Platz / EUR 1.400)
03.10.2004 - Magna Racino - R. Nr. M554 (2. Platz / EUR 700)
09.10.2004 - Wien Krieau - R. Nr. 0559 (unplaziert)
21.10.2004 - Magna Racino - R.Nr. M657 (3. Platz / EUR 300)
Entsprechende Ehrengaben sind den Veranstaltern bzw. Organisatoren binnen 14 Tagen unaufgefordert zurückzustellen.
Gruss HC