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Haftstrafe nach Betrug mit CO2-Zertifikaten. WZ vom 19.0.2014

Haftstrafe nach Betrug mit CO2-Zertifikaten. WZ vom 19.0.2014

Haftstrafe nach Betrug mit CO2-Zertifikaten

Hamburg/lno

Wegen betrügerischen Umsatzsteuer-Kettengeschäften beim Handel mit CO2-Zertifikaten
hat das Hamburger Landgericht den Hauptangeklagten zu sechs Jahren und
zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Dem Staat entstand nach Ansicht der
Richter ein Steuerschaden von etwa zehn Millionen Euro. Der 41-Jährige
sei „ein Manager des kriminellen Treibens“ gewesen, sagte der
Vorsitzende Richter am Hamburger Landgericht gestern – dem 29.
Verhandlungstag – in seiner Urteilsbegründung. Einen mitangeklagten
Energiehändler verurteilte das Gericht zu drei Jahren und zwei Monaten
Haft. Zwei Steuerberater erhielten Geldstrafen wegen Beihilfe zur
Steuerhinterziehung. Beim Online-Handel mit
Verschmutzungsrechten für den Klimaschutz hatten der Hauptbeschuldigte
und der Energiehändler über Scheinfirmen mehr als fünf Millionen Tonnen
Verschmutzungsrechte in einer Kette „durchgehandelt“ – und zwar je
innerhalb weniger Minuten. Für die Einzelgeschäfte kassierten sie zu
Unrecht Vorsteuer von den Finanzämtern. „Wir haben es mit einem
Umsatzsteuer-Kettenbetrug in einer wirklich
hochkriminellen Form zu tun“, erklärte der Richter – mit dem Ziel
maximaler Profite auf Kosten der Allgemeinheit. Er betonte jedoch, mit
dem Zertifikatehandel sei „ein wunderbarer Nährboden für
Steuerhinterziehung geschaffen“ worden.