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BIAB verklagt Landesamt. WZ vom 23.05.2013

BIAB verklagt Landesamt. WZ vom 23.05.2013

Untätig ? BIAB verklagt Landesamt

Seit acht Monaten keine Bewegung im Holcim-Streit

Lägerdorf /vm

Bei den Mitglieder der BIAB ist jetzt der Geduldsfaden gerissen. Im
Kampf um bessere Emissionswerte bei der Zementproduktion im Lägerdorfer
Holcim-Werk hat die Bürgerinitiative zur
Verhinderung gesundheitsgefährdender Abfallbeseitigung jetzt eine
Untätigkeitsklage gegen das im Genehmigungsverfahren zuständige
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
eingereicht.


In einer Pressemitteilung wird daran erinnert, dass seit dem 17.
Dezember die letztinstanzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Schleswig vorliege, mit der ein Eilantrag der BIAB gegen die sofortige
Vollziehung der Genehmigung abgelehnt wurde. In dem gerichtlichen
Verfahren habe das LLUR nur einige „magere Äußerungen“ von sich gegeben
und sich im Übrigen auf die erteilte Genehmigung selber und den Vortrag
der Holcim AG berufen.


Seitdem seien nun acht Monate vergangen. Auch wenn für die BIAB
anders als für einen Anlagenbetreiber keine Sonderrechte für das
Rechtsinstrument „Untätigkeitsklage“ gelten, so sehe doch das allgemeine
Prozessrecht für Fälle einer derart eklatanten Untätigkeit einer
Behörde diese Möglichkeit vor. Gestritten wird um die Frage, ob das LLUR
als unparteiische Institution ein faires Genehmigungsverfahren
durchgeführt hat. Es geht vor allem darum, ob die Ausnahmen bei den
Emissionen von Schadstoffen der Holcim AG nach wie vor zu Recht
zugestanden werden. Bei einigen Schadstoffen, insbesondere Quecksilber,
lägen die erlaubten Grenzwerte seit Jahren wesentlich höher als der
tatsächliche Ausstoß.


Die Gerichte hätten trotz ihrer Abweisung des Eilantrages der BIAB
viele Fragen offen gelassen. Die BIAB hofft nun auf eine Entscheidung in
ihrem Sinne.


Dies würde nicht nur zu einer Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der Holcim-Anlage führen, sondern könnte auch Auswirkungen auf die Genehmigung von Zementwerken in ganz Deutschland haben.


Einen Erfolg könne die BIAB schon verbuchen: dass um die Anerkennung als
klagefähigem Umweltverband nicht mehr gestritten werden wird. Die Klage
der Holcim AG gegen diese Anerkennung wurde am 28. März auf Druck des
Verwaltungsgerichts zurück genommen.