Einspruch: Kollmar will Windenergie. WZ vom 11.07.2012
Die Entscheidung der Landesbehörden, auf dem Gemeindegebiet Kollmars
keine Flächen für die Windenergienutzung zuzulassen, wird von der
Gemeindevertretung so nicht hingenommen. Während der Sitzung des
Gemeinderats am Mittwochabend im Fährhaus Kollmar beschlossen die
Kommunalpolitiker, Einspruch dagegen einzulegen und einen erneuten
Antrag auf Aufnahme in die Eignungsgebiete zu stellen.
Die Entscheidung der Landesplanungsbehörde fußt einzig und allein
auf der Tatsache, dass die von uns angedachten Flächen im
Naturschutzgebiet liegen und andere Flächen im Land konfliktfreier zu
behandeln seien. Die zuständigen Beamten haben sich in keiner Weise mit
den Inhalten unserer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des
Regionalplans befasst, sagte der stellvertretende Bürgermeister Ernst-Hermann
Greve. Er leitete diesen Tagesordnungspunkt, da Bürgermeister Dr. Klaus
Kruse als Familienangehöriger eines betroffenen Grundeigentümers
befangen war und die Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt verlassen
musste.
Über die Tatsache, dass Gemeinde, Landbesitzer und Bürger sich in
großer Mehrheit für die Ausweisung von Windenergieflächen aussprechen
wurde hinweggegangen und eine mögliche Einzelfallprüfung erst gar nicht
in Erwägung gezogen, so Greve. Dies ist auch einer der Schwerpunkte,
mit denen der Widerspruch der Gemeinde begründet wird. Weiterhin sehen
die Kollmaraner Gemeindevertreter einen Vorteil darin, dass es in der
näheren Umgebung Kernkraftwerke gibt und somit die notwendigen Leitungen
zur Weitergabe des erzeugten Stromes bereits vorhanden sind.
Kollmar hatte insgesamt rund 180 Hektar auf vier Flächen entlang der B
431 und an der Langenhalser Wetter als Gebiet für die
Windenergieerzeugung beantragt. Sollte nach der erneuten Beantragung,
die einstimmig beschlossen wurde, doch noch eine Zusage kommen, sehen
die Gemeindevertreter die Priorität in einer ca. 130 Hektar großen
Teilfläche entlang der Langenhalser Wetter. Gleichzeitig wollen sie dann
auch einen Antrag auf Entlassung der dann genehmigten Fläche aus dem
Landschaftsschutzgebiet stellen.
Hermann Mohrdieck