Bergrecht wird nicht geändert. Bundestag am 31.01.2013
Bergrecht wird nicht geändert:
Der Bundestag hat am 31. Januar vier Initiativen der Opposition zur Änderung des Bergrechts auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/10182) abgelehnt. Mit der Mehrheit von Union, SPD und FDP lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der Grünen zur Vereinheitlichung der bergrechtlichen Förderabgabe (17/9390) ab. Die Fraktion wollte, dass die bestehende Förderabgabe von zehn Prozent einheitlich auf alle geförderten Bodenschätze erhoben wird und die zahlreichen Befreiungen davon gestrichen werden, um Mehreinnahmen von mehreren 100 Millionen Euro zu erzielen. Zur Begründung hieß es von grüner Seite, die von der Abgabe befreiten Altrechteinhaber könnten den unbeschränkten wirtschaftlichen Nutzen aus den Gewinnungsrechten ziehen, während Inhaber neuer Bewilligungen mit der Förderabgabe belastet würden. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/9560) ab, wonach das Bundesberggesetz und die Verordnung über Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben so reformiert werden sollten, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz im gesamten Verfahren deutlich verbessert werden. Mit der Mehrheit von Union, SPD und FDP wies das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/9034) zurück, das Bergrecht völlig neu zu gestalten und dabei auf Konfliktvermeidung zu setzen. Mit der gleichen Mehrheit bei Enthaltung der Linksfraktion scheiterte auch ein Antrag der Grünen (17/8133), wonach die Regierung ein völlig überarbeitetes Bundesberggesetz vorlegen sollte, das den Bergbau grundsätzlich ermöglichen sollte. Im Planungs- und Genehmigungsstadium müsse aber eine öffentliche Interessenabwägung zwischen den potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen stattfinden, so die Grünen.
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42726396_kw05_angenommen_abgelehnt/index.html