CCS-Gesetz droht heute das Aus. WZ vom 23.09.2011
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Das umstrittene Gesetz zur unterirdischen Speicherung des Klimakillers Kohlendioxid (CO2)
steht vor der Ablehnung im Bundesrat. Das verlautete gestern aus
Kreisen der Bundesländer. Die Positionen seien sehr festgefahren, daher
sei ein Scheitern heute wahrscheinlich. Besonders umstritten ist die
sogenannte Länderklausel, die auf Druck von Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingefügt worden war. Damit können Länder unter bestimmten Voraussetzungen CO2-Speicher
verhindern. Brandenburg kritisiert, mit der Klausel könnten sich Länder
aus der Verantwortung stehlen. Scheitert das Gesetz im Bundesrat, kann
die Regierung den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern doch
noch eine Lösung zu finden. Da die EU von allen Mitgliedsstaaten eine
Regelung fordert, müsste ein Kompromiss gefunden oder bundesweit eine
Anwendung ausgeschlossen werden.
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Das umstrittene Gesetz zur unterirdischen Kohlendioxidspeicherung
(CCS) wird heute im Bundesrat höchstwahrscheinlich keine Mehrheit
finden. Die meisten Länder lehnen es in seiner jetzigen Fassung ab nur
Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern befürworten es uneingeschränkt. Selbst das bisher aufgeschlossene Mecklenburg-Vorpommern und das schwarz-gelb
regierte Sachsen haben Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung.
Wenn das Gesetz scheitert, steht alles Erreichte auf dem Spiel, warnte
gestern Schleswig-Holsteins Bundesbevollmächtigter Heinz Maurus (CDU). Auch das von Kiel erkämpfte Vetorecht für die Länder gegen CO2-Lager auf ihrem Gebiet wäre wieder in Gefahr.
Eben dieses Vetorecht ist aber ein Grund für den Widerstand im
Bundesrat. So missbilligen Brandenburg, Hamburg und inzwischen auch
Sachsen dieses Schlupfloch für die Länder und wollen es schließen. Von
Hamburg hätten wir mit Sicherheit mehr Solidarität erwartet,
kritisierte Maurus den Nachbarn. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wollen das Gesetz grundlegend korrigieren und nur für CO2
aus Industrieanlagen, nicht aber aus Kohlekraftwerken gelten lassen.
Und gleich neun Regierungen lehnen einen Passus ab, der sie zwingen
kann, 30 Jahre nach Stilllegung der Speicher die Haftung vom Betreiber
zu übernehmen. Den SPD-Ländern warf Maurus darüber hinaus übergeordnete Gründe für die Ablehnung vor nämlich taktische Überlegungen, der schwarz-gelben Bundesregierung eine Schlappe beizubringen.
Offen ist noch, ob die Länderkammer das Gesetz rundweg ablehnt oder
ob es eine Mehrheit für ein Anrufen des Vermittlungsausschusses von
Bundestag und Bundesrat gibt. Dann könnte der Entwurf überarbeitet und
noch gerettet werden. Einigen sich die Ländern dagegen nicht darauf,
müssten das Parlament oder die Regierung den Ausschuss anrufen sonst
ist das Gesetz gescheitert. Allerdings wäre dann dennoch ein neuer
Anlauf nötig: Eine EU-Richtlinie zwingt Deutschland, ein CCS-Gesetz zu beschließen. Es hätte sogar schon seit Ende Juni in Kraft sein müssen und könnte auch den völligen Ausschluss von CO2-Speichern hierzulande vorsehen. Genau den fordern etwa die CCS-Gegner in Schleswig-Holstein.
Die Bundesregierung aber will das nicht. Sie sieht in der CCS-Technik
eine Hoffnung im Kampf gegen den Klimawandel. Kritiker hingegen
fürchten ungeklärte Risiken der Technik. So haben sie die Sorge, dass
beim unterirdischen Verpressen des Kohlendioxids Salzwasser ins
Grundwasser gedrängt wird aber auch, dass das Gas wieder aus der Erde
austritt.