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CCS-Gesetz verschoben - Hoffnung für Länderklausel. WZ vom 28.09.2010

CCS-Gesetz verschoben - Hoffnung für Länderklausel. WZ vom 28.09.2010

CCS-Gesetz verschoben – Hoffnung für Länderklausel

Berlin /bg

Entgegen ursprünglicher Planung wird die Bundesregierung heute noch
nicht das umstrittene Gesetz zur unterirdischen Speicherung von
Kohlendioxid (CCS) beschließen. Zwar will das Kabinett in seiner
heutigen Sitzung das schwarz-gelbe Energiekonzept verabschieden. Doch das CCS-Gesetz haben die Koalitionäre kurzfristig aus dem Paket herausgelöst.


Bei schleswig-holsteinischen Politikern
bestärkt das die Hoffnung, dass Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) nun doch noch die eigentlich
längst zugesagte Länderklausel in den Gesetzentwurf aufnehmen wollen.
Die Klausel würde es jedem Bundesland ermöglichen, unterirdische
CO2-Lager auf seinem Gebiet generell zu verhindern. „Man hätte das
Gesetz kaum von der Tagesordnung genommen, wenn nicht noch Änderungen
geplant wären“, sagte der nordfriesische CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing.


Auch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen erneuerte gestern in einer CDU-Präsidiumssitzung
seine Forderung nach einer Länderklausel. Ohne sie werde er den Plänen
im Bundesrat nicht zustimmen. Unterstützt wird er dabei von
Niedersachsen und der großen Koalition in Mecklenburg-Vorpommern, wo Carstensens Parteifreund und Landes-Wirtschaftsminister
Jürgen Seidel gestern ebenfalls eine eigene Entscheidungshoheit
verlangte. „Ohne Länderklausel würden wir dem Gesetz nicht zustimmen“,
sagte gestern ein Sprecher von Seidel gegenüber unserer Zeitung.
Allerdings habe man noch weitere Vorbehalte gegen die Pläne.


Aber nicht nur mit den Ländern besteht noch Abstimmungsbedarf, sondern
auch innerhalb der Bundesregierung. So fordert Agrarministerin Ilse
Aigner (CSU) einen Passus im Gesetzentwurf zu ändern, der die
Verfügungsrechte von Bauern über deren Grundstücke einschränkt. Sie
sollen künftig auch gegen ihren Willen Erkundungsarbeiten auf ihren
Feldern für mögliche Speicher hinnehmen müssen, wenn „überwiegende
öffentliche Interessen es erfordern“. Das lehnt Aigner ab.