Gericht kippt Trianel-Genehmigung. 01.12.2011
Gericht kippt Trianel-Genehmigung
Münster/Lünen
Es
steht fest: Die erste Teilgenehmigung
für das Trianel-Kraftwerk ist aufgehoben. Nach einem langwierigen und
ungewöhnlichen Verfahren hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts
Münster entschieden, sie aufzuheben, weil die Umweltverträglichkeit
nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.