StvO in Italien
Drakonische Strafen in Italien
Wer in Italien einhändig Motorrad fährt, keinen Helm trägt oder Wheelies vorführt, hat Schlimmes zu befürchten. Bislang konnte die Polizei die Bikes der Verkehrssünder entschädigungslos konfiszieren. Jetzt ist das Gesetz abgemildert worden. Seit Januar 2007 wird bei solchen Verstößen eine "administrative Verwahrung" für 60 Tage verhängt. Bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren beträgt die Dauer 90 Tage. Neben der Geldstrafe von mindestens 68 Euro (bei sofortiger Zahlung) bis zu 275 Euro sind die Verwahrkosten zusätzlich vom Fahrer zu tragen, so die Deutsche Botschaft in Rom.
https://www.motorradonline.de/news/italienisches-verkehrsrecht.253025.htm
____________________
Wer früher stirbt ist länger tot