Auslandsverträge-Klagemöglichkeit vor heimischen Gerichten:
Auslandsverträge-Klagemöglichkeit vor heimischen Gerichten: Wie der BR1 gerade meldet (6.9.12,19:05), hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass man Verträge die man im Ausland geschlossen hat, auch am heimischen Gericht einklagen kann. D.h. falls Sie ein Boot direkt in Irland gemietet haben und daraus Streitigkeiten entstehen würden, könnten Sie dies vor einem heimischen Gericht einklagen! Das sind vollkommen neue Gesichtspunkte!
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Allzeit gute Fahrt und immer eine
Handbreit Wasser unterm Kiel.
In Sturm, Wirren und Not
zeigen sich erst die echten Freunde.
(Konfuzius)
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