Marinenachricht 68/2016, alle Gebiete, Gefahr d. Überlandleitungen
Hallo Forumfreunde,
bezogen auf die Marinenachricht 01/2016 wird besonders auf die Gefahr von Überlandleitungen hingewiesen:
besondere Gefahr besteht für Segelboote, Kleinsegler, Arbeitsboote imt Kran o. ä. Aufbauten. Um Wachsamkeit wird vor allem bei Hellingen, und Kleinbootliegeplätzen gebeten. Bei Tourenplanungen ist die Lage der Überlandleitungen im Bezug auf das jeweilige Gewässer zu erfragen. Sollte das Boot oder dessen Aufbau die Kabel berühren, versuchen Sie nicht die Aufbauten oder Personen zu berühren solange Kontakt zur Stromquelle besteht oder dieselbe sich in der Nähe befindet. Die Leitungen können noch unter Spannung stehen oder dieselbe wieder aufnehmen. Ein Mindestabstand von 5m ist einzuhalten falls möglich. Halten Sie Dritte von Ihnen bzw. ihrem Boot fern um einen Lichtbogen zu vermeiden. Rufen Sie die Energieträger unter folgenden Nummern an: (353) 1850 372 999 (I) oder (44) 0800 616 817 (NI).
Fischer sollten bei Ruten- und Leinengebrauch mind. 30m Abstand zur Stromquelle einhalten.
Gruß aus Unterfranken
Quelle: Waterways Ireland