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Marinenachricht 70/2015, alle Gebiete, das Belegen von Schiffen an öffentl. Anlegern

Marinenachricht 70/2015, alle Gebiete, das Belegen von Schiffen an öffentl. Anlegern

Hallo Forumfreunde,

Bootsführer sollten an öffentlichen Anlegren ihre Schiffe nur an dafür vorgesehenen Pollern und Klampen belegen. Andere hafen- und Anlegerbauteile wie Geländer, Strommasten, Wasserhähne, Lichtmasten, Sicherheitspoller, Leitern o. ä. sind für diesen Zweck nicht geeignet und können die Zugkräfte eines Bootes nicht aufnehmen, dadurch werden diese Einrichtungen beschädigt. Außerdem stellen Leinen, die zu diesen Bauteilen gespannt werden, Stolperfallen dar.


Gruß aus Unterfranken


Quelle: Waterways Ireland




Re: Marinenachricht 70/2015, alle Gebiete, das Belegen von Schiffen an öffentl. Anlegern


Es gibt auch sehr unhöfliche Menschen. Am Erne hatten wir an einer Anlegestelle am White Island angelegt und die Angel ausgeworfen. Da kam ein Boot, und der Bootsführer sagte ohne zu grüßen: "Nehmen Sie die Angel hier weg, wir wollen bei IHnen anlegen"!
Das taten wir natürlich nicht, die legten dann nebenan an und sagten: "Jetzt ziehen wir uns aus und dann  machen wir es uns gemütlich"!



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Allzeit gute Fahrt und immer eine
Handbreit Wasser unterm Kiel.

In Sturm, Wirren und Not
zeigen sich erst die echten Freunde.
(Konfuzius)
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