Bootsurlaub-Waterway-Holidays-Observer - Recht im Net und Internetfallen

Negative Bewertung in einem Internetportal muss gelöscht werden

Negative Bewertung in einem Internetportal muss gelöscht werden

Negative Bewertung in einem Internetportal muss gelöscht werden

Liebe Mitglieder,

Der BR1 meldet dass das LG eine Löschung über einen negativen Beitrag in einem Bewertungsportal angeordnet hat.

Da werden sich also so Leute warm anziehen müssen, die ständig Negatives in irgendwelchen Foren verbreiten!

Zitat:

Negative Arztbewertung muss gelöscht werden

Ein Internet-Bewertungsportal muss die negative Beurteilung eines Zahnarztes löschen. Das hat das Nürnberger Landgericht entschieden. Ein Mediziner war gegen den Betreiber der Plattform vor Gericht gezogen.

Zitat Ende.

https://www.br.de/franken/inhalt/aktuelles-aus-franken/zahnarzt-bewertung-landgericht-nuernberg100.html


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Allzeit gute Fahrt und immer eine
Handbreit Wasser unterm Kiel.

In Sturm, Wirren und Not
zeigen sich erst die echten Freunde.
(Konfuzius)
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