"Crossing Jordan" - Forum - Gott und die Welt

hilfe....

hilfe....

hallo ihr lieben,

häng schon eine stunde bei google rum und finde nichts brauchbares, vielleicht hat hier jemdan schon kids auf weiterführenden schulen 5.klasse oder irgend jemand eine lösung.

wir haben am wochenende eine absage von der gesamtschule erhalten, meine tochter ist tieftraurige, denn ihre kindergartenfreundin hat die zusage und niemand anderes geht zur realschule aus ihrer klasse. nun können wir widerspruch einlegen ....bloß weiß ich nciht wie und was ich dareinschreiben soll und anrufen bringt nix......einer ein plan?



Re: hilfe....

Ich könnte ja mal meinen Mann fragen? Der ist Lehrer und hat vielleicht eine Idee oder Ahnung? Allerdings Lehrer = Ahnung?? *gggg*

Re: hilfe....

ohje das wäre nett.........denn sie geht total unter wenn ich die empfehlung der Schule annehme, hab gestern nachmittag schon angemeldet zur real obwohl sie nur haupt hat und bei ihrer größe geht die mir dort unter 1,25 und 20 kg, sie fällt nicht mal auf wenn sie nach den sommer nochmals eingeschult wird bie der größe und das beste sie hat ein notendurchschnitt von 2,9. ich frag mich was der rest dann wohin soll



Re: hilfe....

so ich hab ihn gerade gefragt, leider kann er nicht wirklich weiterhlefen, weil wir hier ja keine Gesamtschulen haben und er sich nit mit der Regelung auskennt. Auch nicht wie euer Schulgesetz das Landesintern mit dem Widerspruch regelt... sorry...



Jordan: "You're not really gonna put me on a leash are ya?"
Garret: "You'd only chew through it." (--5.04)

Re: hilfe....

Hi Ludewika,

ich habe auch mal ein bisschen im Netz gesucht. Also, laut NRW Schulgesetz,
liegt es im Ermessen der Schulleiter, Schüler bei Überhang abzulehnen. Da hast
Du kaum eine Chance.
Einen Mustereinspruch o.ä. habe ich nicht gefunden, aber vielleicht hilft es ja,
sich an die Elternvertretung (Schulpflegschaft - oder wie die heißen) zu wenden.
Einen Ansprechpartner sollte Dir das Sekretäriat der Gesamtschule geben können.

Vielleicht kann man sich ja so einigen, dass Deine Tochter auf die Warteliste
kommt, und falls jemand noch abspringt oder wechselt, kann sie nachrücken.

Re: hilfe....

Also mit nem ermessensspielraum ist es immer schwierig. ich wüsse jetzt auch nicht, wie man da einen ermessensfehler begründen könnte. aber einspruch, bzw. widerspruch einlegen, je nach dem was bei den rechtsbehelfsbelehrungen drauf steht kann nicht verkehrt sein. das führt ja dazu, dass die in der schule nochmal über die sache nachdenken müssen. nur die Begründung ist in der tag schwierig...*grübel* schildere vielleicht einfach deine befürchtungen die du über die folgen für deine tochter bei einem besuch dieser schule hast und halte dich an das was in der rechtsbehelfsbelehrung drinsteht. auf der seite des landesjustizministerium gibt es übrigends ne gesetzessammlung, auch der landesgesetze und verordnungen. da könnteste vielleicht auch noch fündig werden. die ist kostenlos und man kanns auch downloaden!



Re: hilfe....

dank an euch......hab widerspruch eingelegt und zur zeit läuft bei mir die hölle ab.........sorry war nicht mehr seit mittwoch online mein stiefpapi hatte einen schweren autounfall und deswegen steh ich zur zeit neben der rolle und die tage rennen zur zeit nur so hin



Re: hilfe....

Dann wünsche ich gute besserung und hoffe, dass alles gut geht! *daumendrück*