Können die tatsächlich die Vertragsbedingungen im Nachhinein ändern?
Hallo zusammen, hier Ausschnitte eines Schreibens von mir an Herrn Fink : __________________________________________________ DLF 9417 und 9722 Kündigung 31.12.2013
ich halte mehrere der o.a. DLF-Beteiligungen, die alle zum 31.12.2013 wirksam gekündigt wurden.
- Wie Sie selbst schreiben, war der letzte Kündigungstermin für den 31.12.13 der 30.06.13. Viele Kündigungen waren schon viel früher eingegangen, so auch meine. die schon im März 2011 gekündigt wurden. Spätestens am 30.06.13 war Ihnen also die endgültige Größenordnung der Kündigungen der einzelnen DLF-Beteiligungen bekannt. Es wäre demnach dann schon die Möglichkeit gegeben, die notwendige Liquiditätsbeschaffung an zu gehen und nicht je nach Ausgang Ihrer auf den letzten Drücker angesetzten Kündigungsrücknahmeaktion in 2014.
- Für mich als Anleger erhebt sich nun folgende Frage: Wenn ich die Kündigung auf den 31.12.14 verschiebe, die Anzahl der verschobenen Kündigungen jedoch nicht ausreicht, um die beschriebene kurzfristige Veräußerung mit den entsprechenden Nachteilen zu vermeiden, würden dann zum Stichtag 31.12.14 diese Nachteile nicht ebenfalls auf mich zu kommen? Und wären dann nicht noch weitere Nachteile zu erwarten, durch die dann fehlenden Mieteinnahmen, die den Jahresabschluß 2014 nach unten drücken?
- Kann eine Kündigung verschoben werden, unter dem Vorbehalt, dass eine ausreichende Anzahl Anleger ebenfalls ihre Kündigung verschieben, damit die beschriebenen Nachteile ausgeschlossen werden? Diese Anzahl sollte bis spätestens am 20.12.13 fest stehen.
- Wann würden die zum 31.12.14 gekündigten Abfinungsguthaben ausgezahlt?
- Die 20 Jahresfrist ist für DLF 9417 erst 2015 abgelaufen. Für den 9722 wäre es 2016. Ihr in Punkt 4 (Fortsetzung / Planung) letzter Absatz geschriebener Hinweis gibt vor, dass bei einer Verschiebung der Kündigung auf den 31.12.14 der 10 %ige Abschlag entfällt. Ist das eine bindende Zusage oder wird hier stillschweigend vorausgesetzt, dass nur die Kündigung zurückgenommen wird, ohne eine neue Kündigung vor den 20 Jahresterminen aus zu sprechen?
- Können einzelne Anleger eine Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft verlangen? Und ist dieses Verlangen bindend?
________________________________________________________
Ergänzend zu meinem Schreiben vom 1.12.13 habe ich nach genauerem Studium des Gesellschaftsvertrages noch folgende Fragen bzw. Anmerkungen zu Ihrem Scheiben vom 29.11.13 speziell zu Punkt 3 und 4:
1. Betr. 3. 2. Abschnitt. Der von Sachverständigen ermittelte Immobilienwert ist für das Abfindungsguthaben nicht von Bedeutung. Ob weiter im Bestand gehalten oder kurzfristig veräußert wird, interessiert hier ebenfalls nicht. § 23.GV (Gesellschaftsvertrag) regelt ganz klar wie der Immobilienwert zu ermitteln ist. Nämlich auf Grund der auf den 31.12.2013 zu erstellenden Handelsbilanz und den darin nachgewiesenen in 2013 zugeflossenen Jahresnettomieten multipliziert mit dem Jahresmietfaktor der Immobilie zum Kaufzeitpunkt. Dabei ist es für den zum 31.12.2013 ausgeschiedenen Gesellschafter völlig unerheblich, wie ein eventueller Veräußerungspreis einer Immobilie später zu Stande kommt.
2. Betr. 3. 3. Abschnitt Wie die Gesellschaft Liquidität beschafft, liegt nicht in der Entscheidung des ausscheidenden Gesellschafters. Da dieser nicht den Verkauf von Vermögenswerten und Auflösung von Liquiditätsreserven verlangen kann, ist er auch nicht an eventuellen Verlusten durch voreilige Verkäufe zu beteiligen, die nach seinem Ausscheiden getätigt werden. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit das Auseinandersetzungsguthaben in verzinsten Raten auszuzahlen. Wenn sie davon nicht Gebrauch machen will, liegt dies ebenfalls nicht in der Verantwortung des ausscheidenden Gesellschafters. . 3. Betr. 3. letzter Abschnitt Der für den 31.12.2012 ermittelte Immobilienwert ist hier ebenfalls nicht relevant, sondern der auf den 31.12.2013 zu ermittelnde. Was, bitte schön, ist unter Berücksichtigung anderer Faktoren zu verstehen? Wieso wirken sich künftige Reorganisierungsmaßnahmen auf den Wert des Kommanditanteils an der DLF-Immobilienportfolio zum Stichtag 31.12.2013 aus?
4. Betr. 4. Letzter Abschnitt Hier wird suggeriert, dass die Rücknahme bzw. Verschiebung der Kündigung zum Wegfall des 10% Abschlags führt. Die 20 Jahresfrist ist für DLF 9417 aber erst 2015 abgelaufen. Für den 9722 wäre es je nach Vertragsabschluss 2016 oder später. __________________________________________________________
Über Antworten der KC werde ich ggF. kurzfristig informieren.
Grüße und Nerven behalten! |