DLF-Opfer - Fonds & Fiskus

ATC-Mitteilung über Einkünfte- HILFE

 ATC-Mitteilung über Einkünfte- HILFE

Wer kann mir zur folgenden Sachlage eine kurze Hilfestellung geben?

Laut ATC-Mitteilung der Einkünfte aus dem DLF sind für 2006 unter der Position "Progressionsvorbehalt (V+V, USA)" richtig dicke Gewinne angefallen, wohl u.a. auch aus Veräußerungsgeschäften. Diese sog. "Gewinne" werden jedoch laut Kapitalflussrechnung per 12/2006 wieder reduziert um den Sondereffekt für Steuervorauszahlung aus dem Verkauf der US-Wohnanlagen, so dass dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt diese Einnahmen aus Progressionsvorbehalt gemeldet wurden und der Anleger diese Einnahmen (Ausländ. Einkünfte gem. § 32 b EStG) auch versteuern muss. Unterm Strich hat der Anleger jedoch nichts davon, da so der für die (ohnehin schon mickrige) Ausschüttung verfügbare Liquiditätsüberschuss gemindert wird.

Also: Wieso muss ich diese Erträge aus Vermietung/Verpachtung USA versteuern, wenn sie mir nicht direkt zuteil werden? Empfiehlt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?? Fragen über Fragen... hoffentlich weiss jemand Antwort...

Re: ATC-Mitteilung über Einkünfte- HILFE

Hallo Taxfree,
die Frage ist sehr fachspeziell und sollte entsprechend Deiner individuellen Steuersituation von einem STEUERBERATER beantwortet werden.
Ich denke jedoch an ein Verständnisproblem Deinerseits ...
Vermutlich richtig : die hohen Einnahmen / Gewinne USA stammen aus dem Verkauf (m.E.Verschenken) der USA DLF Immobilien.
Die anteilige Einkommensversteuerung erfolgt jedoch nicht in Deutschland, sondern für Dich in USA - vermutlich macht ATC Deine USA Steuererklärung.
Der DLF hat anscheinend (durch Verkauf) in USA hohe Einnnahmen / Gewinne erzielt. Das Unternehmen DLF muss diese in USA versteuern und die Steuern dafür müssen abgeführt werden.
Anteilig werden Dir diese Einnahmen / Gewinne zugeschrieben als Progressionsvorbehalt und fliessen so in Deine dt.Steuererklärung ein.
Du versteuerst mit diesem Progressionsvorbehalt jedoch nicht diese Einnahmen (erfolgt in USA), sondern Dir wird dieser Betrag nur zu Deinem ansonsten in Deutschland zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert, damit die Höhe der Einkommenssteuer für Dein sonstiges dt. zu versteuerndes Einkommen in der Steuertabelle ( je höher das Gesamt-Einkommen, desto mehr steigt der progressive Steuersatz in %) richtig berechnet wird. Der Progressionsvorbehalt sorgt also lediglich dafür, dass Deine deutschen Einkommensanteile ( incl. positiver oder negativer DLF Einkünfte) entsprechend der Steuerprogression "richtig" / höher versteuert werden. Deine anteiligen USA DLF-Einkünfte werden normalerweise schon in USA versteuert und abgeführt. Mit Anwendung des Progressionsvorbehaltes wird so die Doppelbesteuerung vermieden.
Ich hoffe dies hilft Dir ein wenig.
Gruss
Insider

Re: ATC-Mitteilung über Einkünfte- HILFE

Hallo,

habe das gleiche Problem mit "Progressionsvorbehalt aus Vermietung und Verpachtung in den USA". Immerhin werden meinem DM 100T-Anteil ueber Euro 4T zugeschrieben, was bei mir eine Steuernachforderung fuer 2006 von ueber Euro 500 bedeutet. Mein erster Einspruch bei FA war erfolglos, jetzt weiss ich nicht mehr, was ich machen soll. Ich dachte, Einnahmen muessten auch "real" sein (also irgendwie auf dem Konto auftauchen), dem scheint aber wohl nicht so zu sein. Weiss jemand Rat, wie man trotzdem aus dieser Klemme kommt?

Liebe Gruesse an alle Leidensgenossen

Frosch

Re: ATC-Mitteilung über Einkünfte- HILFE

Der Frage von Frosch möchte ich mich mal anschließen.
Ich habe auch für 2006 an das FA nachzahlen müssen.
(DLF97/25)

Gruß Dirk

Re: ATC-Mitteilung über Einkünfte- HILFE

Hallo,
dass wir die "Erträge" versteuern müssen (zumindest via Progressionsvorbehalt), ist wohl nicht zu ändern. Mich stört aber sehr, dass dies auf ein Jahr konzentriert wurde (eben 2006), mit gleichmäßiger Besteuerung hat das nichts mehr zu tun. Hat vielleicht jemand eine Idee, wie ich das FA überzeugen kann, diesen außergewöhnlich hohen Progressionsvorbehalt auf mehrere Jahre zu verteilen
MfG
Roxy

Re: ATC-Mitteilung über Einkünfte- HILFE Nachzahlung Progression

Hallo,
das Problem der Nachzahlung aufgrund des hohen Progressionsvorbehaltes oder die Verteilung desselben auf mehrere Jahre wird mit dem FA kaum lösbar sein.
In 2006 wurden die Einnahme USA erzielt - ergo sind sie in dem Jahr fiskalisch via Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen.
Überlegt Euch lieber einmal, warum zwar KC + ATC an den (ausserordentlichen USA - Immo-Verkaufs-) Einnahmen partizipieren wollen durch Wahnsinns- Funktionsträgergebühren, Ihr jedoch anscheinend bei den Überschußermittlungen = Ausschüttungsbasis = Ausschüttung fast leer ausgeht.
Ich denke die Mehr - Steuern Deutschland aus Progressionsvorbehalt USA sind nicht wirklich Euer Problem.
Ich meine das eigentliche Problem ist, dass in USA unter Herstellkosten mit Verlust gegenüber der Fondskalkulation verkauft wurde und der Verkaufserlös buchhalterisch / bilanziell "eingefroren" ist, Euch nicht zu Gute kommt und irgendwann erneut, natürlich gegen Funktionsträgergebühren, in "windige Rendite-Immobilien" investiert werden soll.
Wo ist das ganze Geld aus dem Verkauf 2006 ?
Wieviel ist davon noch da ?
Wieviel wurde wofür reinvestiert ?
Wieviel Gebühren sind dafür angefallen?
Warum spürt der DLF-Anleger den "sagenhaften USA Verkaufsdeal" nicht nachhaltig bei der Ausschüttung ?
Dies solltet Ihr Euch und WF fragen !
Sagt, schreibt und meint Euer
Insider

Re: ATC-Mitteilung über Einkünfte- HILFE

Hallo Insider,

danke fuer die profunde Antwort. Persoenlich habe ich den Anteil schon abgeschrieben. Was aber die Wunden noch weiter aufreisst, sind Steuernachzahlungen fuer Gewinne, von denen ich nie etwas gesehen habe und nie etwas sehen werde. Das ist schon bitter, denn das Spiel kann ja so munter weitergehen.

Liebe Gruesse ans Forum

Frosch

Steuernachzahlungen 2006 aus Progressionsvprbehalt

https://www.kapital-consult.de/news/news_1_view.php?folder_where_from=default&folder_default_netfolderID=10004&article_default_netfolderID=10004&article_default_position=0&article_default_id=485

unter o.g. Link ist zu diesem Thema ein Hinweis der Kapital Consult an nachzulesen :

Hinweis zu dem Verkauf der US-Wohnanlagen

Durch den Verkauf der US-Wohnimmobilien im Jahr 2006 wird der erzielte Gewinn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA, in den USA besteuert. In Deutschland wird dieser Gewinn nicht erneut besteuert, sondern unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Hierdurch erhöht sich nicht das zu versteuerndes Einkommen in Deutschland allerdings steigt der Betrag, nach dem sich der individueller Steuersatz bemisst.
Zu beachten ist, dass die positiven Einkünfte 2006 aus den USA mit den aus der Vergangenheit vorgetragenen, negativen Einkünften aus den USA (sofern vorhanden) verrechnet werden können.

Re: ATC-Mitteilung über Einkünfte- HILFE

Vielleicht mal noch eine Anmerkung:
Bereits im vorläufigen Lagebericht 2006, erschienen März/April 2007, war angekündigt, dass es eine Änderung des Gesellschaftsvertrages bzgl. der Steuern geben soll. Auch im Begleitschreiben zur Beschlussfassung 2007 wurde nochmals diesbezüglich auf ein gesondertes Beschlussfassungsverfahren hingewiesen. Durchaus möglich, dass sich also noch irgendwas in Bezug auf unser Thema "Steuern" verändert.

Mich wundert eigentlich, dass mit den unzähligen Gebühren und sonstigen Kostenpöstchen noch irgendwelche nennenswerten Gewinne anfallen, die zu versteuern sind. Zu versteuernde Gewinne in den fernen USA - ein letzter Marketing-Gag unseres Mercedes-der-Kapitalanlagen-Houdini vor dem großen Abgang???

Gruß
Britta