DLF-Opfer - Initiativen

klagen oder nicht klagen

 klagen oder nicht klagen

Hallo, in mittlerer Verzweiflung bin ich auf dieses Forum gestoßen und will mich, nachdem ich 2 Tage lang versucht habe, wirklich fast alles zu lesen, auch mal zu Wort melden.
Mir ging/geht es wie so vielen: in den 90er Jahren mit sparsamem Lebenswandel und großer Zukunftsangst bei seriös und vertrauenswürdig auftretendem Vermittler des mir ebenso erscheinenden AWD geld angelegt in "sichere Altersvorsorge" (DHB/DLF- und das 3x). Durch sehr schnell nachlassende Ausschüttungen (leider) nicht stutzig geworden, sondern immer noch an die feste Altersvorsorge geglaubt. Aufgerüttelt durch TV-Beiträge und "Stern"-Artikel im März 2011 habe ich Verbraucherzentrale, Fondsverwaltung, RA-Büro konsultiert, MBD die Vollmacht erteilt. Die Verjährungsfrist sitzt im Nacken, zu klagen wäre sicher toll, aber bei (m)einem Streitwert (ca. 30 Tsd.) sei mit Kosten zwischen 4000-8000 € zu rechnen. Rechtsschutzversicherung ist nicht, Prozessfinanzierer übernimmt nicht die Kosten.
Weiß jemand, ob es in dieser Sache Klage- oder Streit- bzw Interessengemeinschaften, einheitliche Verfahren mehrerer Kläger o. ä. in Deutschland gibt? Dass Gerichtsverfahren nicht kostenfrei sind, ist klar, aber solche Summen (s.o.) aufzubringen geht nicht mehr.
Ansonsten ist wohl verkaufen tatsächlich die beste von den schlechten Lösungen?!

Re: klagen oder nicht klagen

Editiert: 12.11.11, 13.11.11
Hallo Magret, ich kann das alles so nachfühlen.
Ich habe heute einen längeren Beitrag zur FG Finanzservice AG Heilbronn geschrieben. Auch was über eine evtl. aussergerichtliche Einigung, Klage, Mandantierung haschende Rechtsanwälte und zu erwartende Kosten. Das Forum hier hilft sicher mit Hinweisen, aber es kann das individuelle Problem nicht lösen. Bei € 30.000,- sollte man doch Geld bis € 250,- in die Hand nehmen und einen Rechtsanwalt suchen, der sich nicht im Falle einer Beauftragung zur aussergerichlichen Einigung nur € 5.000,- incl. Umsatzsteuer verdienen will, sondern das auch noch eine vertretbare Summe für den Betroffenen übrig bleibt. Bei Einschaltung des Gerichtes mit Zeugen, Gutachtern und Rechstanwälten denke ich, liegt man da locker bei € 10.000,- bis 15.000,- Kosten und einem ungewissen Ausgang des Verfahrens. Aber es ist Eile geboten, der 31.12.11 ist bald. Also schnell einen Anwalt zur Erstberatung in der Nähe suchen, der auch was vom Finanz- uns Bankwesen versteht. Und mit dem dann gemeinsam die Entscheidung treffen, was passieren soll. Ich hoffe sehr, dass es nicht schon viel zu spät ist.
Aber noch eins zum Wert der Beteiligungen. Der Börsenkurs der DLF mit Stand Mai 2011 findet man hier:
https://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Dreilaenderfonds-Anleger-sollen-Treuhaenderin-absetzen--4237945-4237954/
Wenn da noch durchschnittlich 10% Restwert bleiben, dann ist das optimistisch und die Werte sind vom Mai 2011! Also eher 5% Restwert :=((( Die nun ins Auge gefasste Überführung aller DLF in eine Aktiengesellschaft wird den Wert der Beteiligung wohl kaum erhöhen. Also, nicht länger warten wie das Karnickel vor der Schlange, aktiv werden und mit einem Rechstanwalt versuchen, noch zu retten was zu retten ist. Um einen drastischen Kapitalverlust werden wir leider nicht umhin kommen.
- Heute habe ich diesen Artikel studiert, der ist zwar schon steinalt, aber er hilft sehr, das eigenes Verhalten besser einzuordnen im Gespräch mit den Rettern in der Not, bei denen auch manche nur mein Bestes wollen: MEIN Geld
https://www.recherche-akademie.de/pages/pdf/31zuspaet.pdf
- Z.B. über diesen Link kann man einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht suchen und finden: https://www.anhservice.de/
Mir wird aber jetzt, am 13.11.11 so langsam klar: Es scheinen alle Eulen verflogen zu sein. Wer erst jetzt munter wird, hat wohl keine Chance mehr! Die Verhandlungen zu von Rechtsanwälten gern angestrebten aussergerichtlichen Einigungen können jetzt (2011) von der Gegenseite ins Jahr 2012 geschoben und dann abgelehnt werden. Dann ist die Verjährung für Altfälle eingetreten und eine Klage nicht mehr möglich :=((( Es sei denn, es gibt noch einen juristischen Trick, den ich nicht kenne, um die Verjährung zu hemmen.

klagen oder nicht klagen?

Wer kann mir einen Rat geben?
Haben Ende 2011 einen Güteantrag gestellt und stehen nun vor der Frage
klagen oder nicht.
Haben DLF 98/29 und keine Rechtschutzversicherung.

Re: klagen oder nicht klagen

habe ohne Versicherung geklagt und verloren, Anwälte haben gewonnen

Re: klagen oder nicht klagen

@lobedaer

Gibt es mehr Infos? Welcher Fonds, Kosten, ect.
Was hast Du nach dem erfolglosen Klagen gemacht?

Gruß
Woodruff

Re: klagen oder nicht klagen

anhservice Link funktioniert nicht - seriös?

 Re: klagen oder nicht klagen

Nettes hallo,

DLF 94/17

also ich muß mit Bedauern feststellen das einige Anklagen gegen den ehm. AWD die BHW Bank und die Gesellschaft von unserem sogenannten Herren Fink in den Gerichten nicht mit rechten Dingen abgelaufen sind. stellte fest , das jeder dritte der geklagt hat verloren hat. Mein Vertrauen in die Anwälte in Schwarz habe ich verloren, ich sage nur nicht jeder kann alles, aber man muß nicht verlieren auch wenn man schon Geschädigter ist, durfte an drei Anwalts Kanzlein meine Gebühren abtreten und das nicht zu knapp, die Frechheit kam noch dazu , ja sagten mir die netten Herren , klar können sie in Raten zahlen , aber nicht unter 500€ pro Monat und das mal drei , muß sagen das hat Stil. ,
deshalb klage ich nicht noch einmal und habe meine Anteile eh abgeschrieben, wenn was kommt freue ich mich und wenn ,dann ist das so. wir wurden alle verarscht, früher war ein geschlossener Fond gut und heute will keiner mehr von allem dem wissen, ich sage nur PROKON . unsere Obrigkeit hat es sich auf die Fahne geschrieben , jeder sollte was investieren , und wo ist das Unternehmen , weg

Re: klagen oder nicht klagen

Hallo,

es muss eine bessere Regelung für Immobilienfonds und ähnliche Konstrukte (Schiffsfonds, Medienfonds, ...) her.
Gleichzeitig muss die Risikoaufklärung verbessert werden, denn leider hatten die meisten Anleger nicht verstanden das dies eine unternehmerische Beteiligung ist, die auch mit einem Totalverlust enden kann. Alle hatten nur die 7% Ausschüttung vor Augen.

@lobedaer: Beim Klagen mss man schon gute Argumente für eine Klage haben. Da es Unternehmerische Beteiligungen sind, ist eine Kostenübernahe der Rechtsschutzversicherung imho meist negativ, dann muss man das Kosten-Risiko selber tragen.
Also: Erst Rechtsschutzversicherung fragen, dann Arumente mit dem Anwalt klären und dann erst Klagen (wenn gute Erfolgsaussichten bestehen). Einigen Anwälten ist es egal, da Sie in jedem Fall verdienen.

Gruß
Woodruff