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freu dich auf morgen

freu dich auf morgen

freu dich auf badenia....

https://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:arglistige-taeuschung-der-anleger-bgh-beglueckt-opfer-von-schrottimmobilien/50213995.html

Der Fall Badenia
90er-Jahre Drückerkolonnen verkaufen überteuerte Immobilien an meist einkommensschwache Anleger. Die Vertriebsleute arbeiten dabei mit der Bausparkasse Badenia zusammen. Anwälte gehen davon aus, dass mehr als 7000 Menschen auf die Masche reingefallen sind.

2004 Der Selbstmord einer jungen Krankenschwester, die ihren Immobilienkredit nicht mehr bezahlen konnte, sorgt für Schlagzeilen. Seitdem ist vom Schrottimmobilienskandal die Rede und das Image der Badenia erheblich angekratzt.

Ab 2007 Nachdem die Badenia jahrelang viele Prozesse gewonnen hat, häufen sich erstmals die Schadensersatzurteile gegen die Bausparkasse. Nun bietet das Unternehmen vermehrt auch Vergleiche an.

März 2010 Der Ex-Kreditchef der Badenia, Elmar A., wird vom Mannheimer Landgericht zu einer Bewährungsstrafe sowie gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er hatte zugegeben, als Teil eines Steuersparmodells für überteuerte Wohnungen viel zu hohe Darlehen vergeben zu haben.

Juli 2010 Eine Krankenschwester bekommt 14 Jahre nach dem Kauf einer Immobilie vor dem Bundesgerichtshof recht. Der verurteilt die Badenia zur Rückabwicklung des Vertrags sowie zu Schadensersatz. Die Richter rieten der Bausparkasse zudem, sich mit den Käufern zu vergleichen (Az.: XI ZR 104/08).

Re: freu dich auf morgen

die können es auch nicht glauben...

Die Bausparkasse Badenia hat im Streit um sogenannte Schrottimmobilien erneut eine Niederlage erlitten. Nach einem Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag darf sie die Steuervorteile, die geprellte Anleger durch den Kauf der überteuerten Objekte eventuell hatten, nicht auf Schadensersatzzahlungen anrechnen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger eine Wohnung gekauft, um Steuern zu sparen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe wurde er über die Höhe der Mieteinnahmen getäuscht und hatte Anspruch auf Schadensersatz. Die Steuervorteile des Anlegers sollten allerdings auf seinen Schadensersatz angerechnet werden. Dem widersprachen die BGH-Richter. „Der Abzug der Steuervorteile vom Schaden des Klägers ist nicht berechtigt“, erklärten sie.

Außerdem habe Badenia nicht belegen können, dass der Kläger durch den Kauf der Wohnung überhaupt nennenswert Steuern gespart habe. Badenia hatte Käufe von überteuerten Wohnungen als Steuersparmodelle mit Krediten finanziert.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/badenia-verliert-wieder-vor-gericht/3898066.html