DLF-Opfer - Urteile / Klagen / Anwälte

Alles zu spät? Trotzdem Verjährung hemmen?

Alles zu spät? Trotzdem Verjährung hemmen?

Um einen Befreiungsschlag hinsichtlich der Verjährung doch noch zu erzielen, ohne zunächst Opfer eines geldgierigen Anwaltes zu werden, bedarf es jetzt im Dezember noch einer staatlich anerkannten Gütestelle. Das sind in der Regel zugelassene Notare, die im Dezember noch ein Gütestellenverfahren einleiten müssen, egal, ob die Gegenseite da mitmachen will oder nicht. Zumindest hemmt das zunächst die drohende Verjährung. Das Problem ist jedoch, einen solchen Notar jetzt noch zu finden. Dann kann man 6 Monate lang in 2012 überlegen, ob man doch noch gerichtlich vorgehen will.
Zur Gütestelle kann man hier nachlesen:

https://www.gütestellenverband.de/was_ist.html

Gerd