DLF-Opfer - Urteile / Klagen / Anwälte

Anwalt Anschreiben

Anwalt Anschreiben

was soll man denn von:
Müller Boon Dersch (Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater)

halten?

Re: Anwalt Anschreiben

Hallo Gast,

ich nehme an, Hintergrund Deiner Frage ist dieses Schreiben:
https://www.justanswer.de/anwalt/4sogr-ich-habe-3-3-97-einen-dreil-nderfond-vom-awd-gekauft-zuerst.html

Die Kanzlei ist, wie auf der Website www.muellerboon.de nachzulesen, spezialisiert auf Kapitalanlagerecht und iÜ auf Seiten der Kapitalanleger tätig.

Das Internet ist nicht gerade bzw. ausschließlich voll des Lobs für die Kanzlei. Das blende ich jetzt mal aus, denn beurteilen kann ich die Hintergründe nicht wirklich. Die dürften für uns wohl auch erst einmal von untergeordnetem Interesse sein.

Das Anliegen der Anwälte besteht darin, Stimmrechte von DLF-Anlegern zu sammeln. Wie Ihr wisst, scheiterten bisher viele Möglichkeiten daran, dass sich die Anleger nicht gemeinsam austauschen und hinsichtlich ihres Vorgehens abstimmen konnten. Genau genommen hat ein DLF-Anleger im DLF rein gar nichts bewegen können. Wir "DLF-Opfer" haben in der Vergangenheit mehrfach Gesellschafterversammlungen (statt schriftliche Abstimmungsverfahren) gefordert, die aber regelmäßig abgelehnt wurden. Insbesondere unsere Treuhänderin und Mittelverwendungskontrolleurin ATC, die ihre "Betreuten" hierbei ohne Weiteres hätte unterstützen können und müssen, hat aus meiner Sicht bei ihren Entscheidungen nicht gerade die Anlegerinteressen im Auge gehabt. Die Abstimmungsergebnisse (regelmäßig 99,xx % Zustimmung) haben wir nie überprüfen können.

Wenn das Vorhaben klappt und genügend Anleger mitmachen (was nicht einfach sein wird, weil ein Stimmenanteil je nach Fonds von 10 bis 30 % angestrebt wird!!!), könnte bei der Aktion zumindest mal eine Gesellschafterversammlung in erreichbare Nähe rücken. Es wäre damit endlich einmal eine Tür geöffnet. Des Weiteren steht auf dem Plan, die Treuhänderin zu ersetzen, der ich persönlich keine Träne nachweinen werde. Wenn sich entsprechende Mehrheiten finden, dürften noch ganz andere Vorhaben möglich sein. "Neubesetzung der Beiräte. Erweiterung der Rechte der Beiräte. Senkung der Kosten. Und Sicherung von Unterlagen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen" stehen derzeit jedenfalls mal auf der Wunschliste der Anwälte. Die Sache, sollte der Plan aufgehen, besitzt jedenfalls hinreichend "Potenzial".

Wie man mir mitteilte, entstehen mit der Teilnahme an dieser Aktion keine Kosten. Niemand werde dadurch z.B. "gezwungen", seinen Fall komplett an die Kanzlei zur Bearbeitung zu übergeben. Das Sammeln von Mitstreitern/Stimmrechten erfolge im Interesse der bisherigen Mandanten. Es geht also im Augenblick lediglich um das Sammeln von Stimmrechten, damit insb. eine Gesellschafterversammlung bei den DLFs durchgesetzt werden kann. Eine Teilnahme setzt dann natürlich voraus, dass man seine Stimmrechte noch hat; also nicht schon verkauft hat etc…

Ich gehe davon aus, dass diese Aktion nicht nur die erste (!) ihrer Art beim DLF, sondern auch die letzte Möglichkeit für DLF-Anleger sein wird, auf ihre Beteiligung überhaupt noch Einfluss zu nehmen. Denn durch die zunehmende Abwanderung von Anlegern wird es immer schwerer, erforderliche Mehrheiten zu erreichen. Wenn die Sache so durchgezogen wird, wie angegeben, kann man aus meiner Sicht mit der Teilnahme an der Aktion als Anleger nicht viel verlieren. Allenfalls vielleicht seine Stellung als Stimmvieh.

Die im Anschreiben der Anwälte enthaltenen Forderungen und Ansichten kann ich nur unterschreiben. Wenn wir noch den DLF-Anteil hätten, würden wir jedenfalls mitmachen. Denn die Aktion verfolgt genau die Ziele, die auch wir "DLF-Opfer" seit Jahren verfolgt haben.

Aber natürlich muss man immer auch die Entwicklung einer Sache im Auge behalten. Schaun mer mal. Berichtet einfach hier im Forum über Eure Erfahrungen.

Wer von Euch kein Schreiben erhalten, aber dennoch Interesse hat, der wird sich sicher auch direkt an info(at)muellerboon.de wenden können.

Gruß
Britta

Re: Anwalt Anschreiben

Danke, das war genau der Grund.

aber was soll man da machen?
Ich steige duch die Firmenaufstellung rund um DLF/DHB nicht durch.
Schlechte Verwaltung, überzogene Gebühren und verschwendete Gelder kann ich mit meinem Wissen nicht feststellen, gibt es denn eigentlich Vergleichsmöglichkeiten oder Auflistungen, die solche Machenschaften irgendwie beweisen?

Ich bin Anwälten gegenüber auch eher zurückhaltend, nicht zuletzt, weil ich bei meiner Klage gegen Vermittler und Bank lediglich den Anwalt glücklich gemacht habe.

Oh man, wenn ich mich mit solchen Sachen beschäftigen wollte, dann hätte ich Aktien gekauft.

Irgendwer schrieb in diesem Forum mal, er hat seine Kohle Gedanklich bereits abgeschrieben. Ich wünschte, ich könnte das auch von mir behaupten.

Re: Anwalt Anschreiben

Das ist es ja gerade, was angeprangert wird, die Intransparenz und fehlende Kontrolle. Durch das Firmengeflecht, die Bilanzen etc. sollst Du ja vielleicht auch gar nicht durchsteigen. Der KC sind da schon ganz andere auf den Leim gegangen. Je weniger die Anleger wissen, desto besser. Die von Dir gewünschte Vergleichsmöglichkeit oder Auflistung wirst Du allenfalls dann zu sehen bekommen, wenn die Aktion der Jenaer Anwälte erfolgreich war.

Die Anwälte beauftragst Du im Übrigen nicht als Anwälte im klassischen Sinn. Sie werden allenfalls Deine Stimmrechte ausüben, nicht Deinen Fall vor Gericht vertreten. Statt der Anwälte könnten dies genausogut andere Anleger für Dich tun.

Gruß
Britta

Re: Anwalt Anschreiben

Finger weg, wer glaubt denn an eine solche Selbstlosigkeit von Anwälten mit solch einem Ruf?
Verunsicherte Anleger sind leicht einzulullen.

Re: Anwalt Anschreiben

Bin auch Empfänger einer solchen Schreibens von Müller/Boon/Dersch und frage mich natürlich, was das Motiv der Kanzlei ist, alle auffindbaren Anleger anzuschreiben.
Geld verdienen würde die Kanzlei nur durch eine Schadenersatzklage.
Wäre diese gesetzlich möglich (z.Bsp. durch die Veruntreuung von Geldern, zu hohe Einbehalte der Fondeigner u.ä.) warum muß man dann erst die Treuhänderin ersetzen ? Könnte man dann nicht sofort klagen ?
Und falls man bei einer Versammlung die erforderliche Mehrheit der Anleger hat, um die Treuhänder abzusetzen, wer wird dann neuer Treuhänder? Wird es vielleicht die Kanzlei ? Und wer garantiert einen besseren Umgang mit unserem Geld, da es ja offensichtlich eine erhebliche Gesetzeslücke gibt ?
Falls darauf jemand eine Antwort hat, würde ich sie gern lesen.
Herzliche Grüße

Re: Anwalt Anschreiben

Am besten Du stellst diese Fragen der Kanzlei Müller/Boon/Dersch direkt und berichtest dann hier von der Antwort. Vielleicht erfährst Du ja anderes als ich.

Gruß
Britta

Re: Anwalt Anschreiben

Da einige meiner damaligen Kunden o. g. Schreiben erhalten haben, habe ich die Kanzlei Müller-Boon-Kollegen bereits Ende März angemailt.

Vorgestern habe ich diese Mail ein zweites Mal mit Bitte um rasche Antwort verschickt.

Keine Antworten.

Da mir das Anschreiben und die darin angesprochenen Sachverhalte bzw. geplanten Vorgehensweisen plausibel erscheinen ist es um so enttäuschender, daß wohl auch in diesem Fall mal wieder nur auf Kosten der enttäuschten Anlegerschaft Geld verdient werden soll.

Das Antwortformular, hatte mich allerdings bereits stutzig gemacht. Denn seriös wäre es wenn zumindest eine Ankreuzmöglichkeit angeboten worden wäre mit der man zukünftige Kontakaufnahmen oder die Weitergabe der Anschrift untersagen kann.

Re: Anwalt Anschreiben

Hallo ehemaliger Vermittler,

mir ging es bzgl. der Kontaktaufnahme ähnlich. Bei mir brauchte es auch mehrere Anläufe. Andererseits kann ich mir gut vorstellen, dass es in der Kanzlei derzeit etwas turbulenter zugehen dürfte, gerade wegen der vielen Rückfragen.

Vielleicht können wir die Chancen auf Antwort dadurch erhöhen, dass wir sämtliche Fragen hier im Forum bündeln und einer für alle auf "Jagd" nach Antworten geht und dann hier berichtet.

Wer erklärt sich bereit?


Es handelt sich nun mal nicht um ein typisches Werbeschreiben, sondern um ein Schreiben von (anwaltlich vertretenen) Gesellschaftern an Mitgesellschafter. Dass Anschriften nicht weitergegeben werden, versteht sich - jedenfalls nach meinem Verständnis - eigentlich von selbst. Und Anwälte sind jetzt auch nicht unbedingt berühmt dafür, dass sie einfach so Kundenadressen weitergeben.

Gruß
Britta

Re: Anwalt Anschreiben

Zwischenzeitlich hatte ich ein ausführliches Telefonat mit RA Müller von o. g. Sozietät.

Konkrete Fragen kann ich also sicherlich in weiten Teilen beantworten. Wobei es meiner Meinung nach durchaus für jeden Anleger Sinn macht, ein solches individuelles Gespräch zu suchen.

Mein persönliches Fazit zum heutigen Zeitpunkt:

Die im Anschreiben formulierten plausiblen Ansätze und Vorhaben, sollen in der Tat kostenfrei - deshalb aber aus standesrechtlichen Gründen, nur mittelbar durch die Verfasser - durchgeführt und umgesetzt werden.

Im Gegensatz zu den "XXX ..." (geändert, Admin. Bitte keine pauschalen Vorwürfe gegen Dritte.), scheint dieses Angebot auf seriösen Füßen zu stehen.

Das eigentliche Interesse der Kanzlei Müller, Boon, Dersch & Kollegen, durch dieses Engagement Vertrauen bei den zig tausend DLF Anlegern zu schaffen und dadurch Mandate im größeren Stil einzuwerben ist meiner Meinung nach legitim.

Insbesondere auch unter dem Aspekt der zum Jahresende auslaufenden Verjährungsfristen.

Jeder betroffene Anleger sollte allerdings genau prüfen, ob eine Klage im jeweiligen Einzelfall Sinn macht oder eher nicht.

O.g. Kanzlei plant nach eigener Aussage nur Mandate anzunehmen die kostenseitig durch eine Rechtschutzversicherung oder einen Prozess-Finanzierer abgedeckt ist.

Im Übrigen wird voraussichtlich jeder DLF-Anleger mindestens ein weiteres Mal angeschrieben werden, egal ob er das Antwortschreiben zurückgeschickt hat oder nicht. Diese Schreiben sollen über den Stand der im Anschreiben benannten Vorgehensweisen informieren und eine möglichst hohe Stimmenzahl für diese Bestrebungen sammeln.