DLF-Opfer - Urteile / Klagen / Anwälte

DLF 93/14 - Jetzt erst entdeckt

 DLF 93/14 - Jetzt erst entdeckt

Liebe Forums-User,

als Sohn meiner Eltern habe ich nebensächlich immer von "einigen Geldanlagen" meiner Eltern mitbekommen... und mich nicht weiter dafür interessiert.

Da meine Mutter nun Probleme mit Ihrer Bank bekommt (näheres später) bat ich Ihr an da mal drüber zu schauen.

Dann der Schock - DreiLänderFonds (DLF 93/14)

Nach der Scheidung meiner Eltern wurden diese Anlagen auf meine Mutter übertragen. Leider Gottes wurden diese 1993 auf Kredit gekauft - vermittelt wie bei vielen vom AWD.

Leider hat meine Mutter diese Anlage "einfach laufen lassen". Unwissenheit, Überforderung, was weiss ich...

Dies ist nun allerdings nicht mehr möglich. Da der Kreditvertrag mit der Bank einmal mehr verlängert werden sollte ist dort wohl auf einmal der Fonds als "nicht kreditwürdig" eingestuft worden (warum dies nicht schon früher passiert ist?).

Fakt ist nun:

Was können wir tun?!?

Habt Ihr vielleicht Ideen wie man hier möglichst glimpflich aus der Sache rauskommt?
Tipps für eine Kreditverlängerung oder ähnliches?


Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Re: DLF 93/14 - Jetzt erst entdeckt

Hallo,

es tut mir leid zu hören, dass auch Ihre Mutter zu den AWD-DLF-Opfern gehört. Meine Frau und ich haben auch viel Geld verloren, aber zum Glück keine Probleme wegen eines Kredits bekommen, da wir den nach relativ kurzer Zeit abbezahlt hatten.

In diesem Forum ist es ruhig geworden. Das liegt vielleicht auch daran, dass einige noch rechtzeitig über eine Klage einen Ausweg gefunden haben. Die anderen haben vielleicht schon frustriert resigniert und das Geld abgeschrieben. Wir haben leider zu spät die Problematik erkannt und da war die Möglichkeit, gegen den AWD wegen Falschberatung zu klagen, bereits vorrüber. Einige Anwaltskanzleien bieten bzgl. der DLF-Geschichte im Internet immer noch ihre Dienste an, ich habe aber bereits mehrfach gelesen/gehört, dass man evtl. auch hier eine gewisse "Abzocke" erwarten könne - den Anwälten bringt auch eine ins Nichts führende Klage Geld ... Hier und leider auch in vielen anderen Dingen bin ich allerdings kein Experte. Gewonnene Rechtsstreitigkeiten werden aber auf den Anwaltsseiten - so wie ich es gesehen habe - nur für Fälle dargestellt, die noch vor der Verjährung ins Rollen gekommen sind.

Der Zweitmarkt bietet definitiv keine Alternative, da die 20000 Euro selbst bei einer 45000 Euro Beteiligung nicht zu holen sind. Es wurde hier im Forum aber berichtet, dass man eine direkte Anfrage an die kc-holding richten könne. Diese würden wohl in einigen Fällen Beträge über dem Zweitmarkt-Wert bieten. Daher ist eine entsprechende Anfrage dort sicherlich der erste Schritt. Vielleicht kommt man so zumindest ein wenig aus der Schuldenfalle heraus.

Viel Glück bei der Suche nach brauchbaren Lösungen.

Gruß,

femto

Re: DLF 93/14 - Jetzt erst entdeckt

Hallo "Sohn eines Opfers",

willkommen im Klub. Zunehmend verlagert sich der Klub der DLF-Geschädigten auf die Erbengeneration…

Zu Deiner Frage kann man im Forum nur oberflächlich Stellung nehmen. Unsere Meinungen, Anregungen und Hinweise ersetzen natürlich keine eingehende Beratung bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale. Ich will Dir einfach mal eine grobe Übersicht über die Möglichkeiten zusammenstellen:

Es gibt/gab für Anleger prinzipiell zwei "Ansprechpartner" - abgesehen von den Fondsinitiatoren. Zum einen die Fondsvermittler (Stichwort: Schadenersatz wegen Falschberatung), zum anderen die finanzierenden Banken (Stichwort u.a. Haustürwiderruf); letztere bei den DLFs meist BHW und Berliner Bank.

Wenn wir von Verjährung sprechen, dann betrifft das zumeist (mal nur) die Forderungen der Anleger gegen die Fondsvermittler/Finanzberater (in Deinem Fall AWD). Hier gab es dank Maschmeyer-Freund Altkanzler Schröder eine Gesetzesreform, die zu einer drastischen Verkürzung der Verjährungsfristen führte. Kurz gesagt: Bis zum 31.12.2004 konnten Anleger relativ "unproblematisch" klagen, ohne sich mit dem Thema Verjährung herumschlagen zu müssen. Es soll theoretisch aber noch eine allerletzte Deadline für DLF-Anleger geben. Und das ist Ende dieses Jahres: 31.12.2011
https://www.rechtsanwalt-ahr.de/PDFs/Presseerklaerungen/PE%20Verjaehrung%202011.pdf

Aus meiner Sicht ist dies eigentlich nur eine theoretische Möglichkeit, Steine statt Brot, aber eine Klagechance besteht prinzipiell. Die Prozessrisiken sind für Anleger seit Anfang 2005 einfach gestiegen. Daher ist es eben auch relativ ruhig geworden.

Bei Dir geht es zunächst einmal darum, wie mit der Bank umzugehen ist. Bevor Ihr mit der Bank verhandelt, würde ich Dir raten, Dich mit einem in der Sache versierten Anwalt zu unterhalten. Am einfachsten wäre es, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht (nach Möglichkeit jemand, der auf Verbraucherseite tätig ist!) zu wenden und ein relativ kostengünstiges erstes Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Unter Umständen gibt es für Dich/Euch gegenüber der Bank Möglichkeiten, zumindest sofern wir noch über die "ursprüngliche" Bank reden… Und, wie gesagt, Chancen könnten prinzipiell auch in Sachen AWD bestehen.

Ansonsten kannst Du den DLF-Anteil auch verkaufen. Ein Verkauf am Zweitmarkt wirft derzeit allerdings - wie schon erwähnt - zu wenig ab. Anleger können sich aber auch nach Stuttgart an den DLF direkt bzw. KC wenden und um ein Kaufangebot für den DLF-Anteil bitten. Die Preise sollten besser aussehen. https://www.carookee.de/forum/DLF-Opfer/3/27310128#27310128

Bei Dir geht es um einen DLF 93/14. Dieser Fonds wäre normalerweise - und war es ja auch schon - kündbar. Diese Kündigungsmöglichkeit wurde nachträglich ausgesetzt. Es dürfte hier durchaus Chancen geben, die Kündigung dennoch durchzusetzen. Allerdings wohl nur mit Hilfe eines Anwalts bzw. der Gerichte. Das ließe sich beim anwaltlichen Beratungsgespräch ebenfalls klären. Der Vorteil bei Kündigung: Der Erlös sollte höher sein als bei Verkauf. Der Nachteil: Die Auszahlung kann auf mehrere Jahre erstreckt werden.

So, ich hoffe, der Überblick hilft Dir ein wenig weiter.

Gruß
Britta

Re: DLF 93/14 - Jetzt erst entdeckt

Hallo Britta,
Hallo femto,

vielen Dank für eure Antworten! Sehr schön dass es dieses Forum hier gibt.

Zur ersten Idee, den AWD-Vermittler zur Rechenschaft zu ziehen: Diese ist nicht mehr möglich, da dieser Vermittler - wie ich herausgefunden habe - schon das zeitliche gesegnet hat. Ist ja schliesslich auch schon 17 Jahre her...

Der zweite Punkt, rechtliche Schritte gegen die Bank zu prüfen, kam mir noch garnicht in den Sinn. Wieso?
Person A legt sich einen Fond zu. Nimmt dafür einen Kredit auf. Bank B akzeptiert diesen Fond als Sicherheit. Das reicht dafür, die Bank nun unter Druck zu setzen? (Ja, es ist noch die ursprüngliche Bank - allerdings nicht mehr der ursprüngliche Kreditvertrag. Der wurde schon mehrmals verlängert).

Zu Punkt 3 - verkaufen: Bevor ich mich mit dem Zweitmarkt beschäftige also erst einmal direkt an den DLF bzw. KC mit der Bitte um ein Kaufangebot wenden? Erfolgsversprechend? Bzw. gibt es hier Tipps für eventuelle "Druckmittel" o.ä?


Auf jedenfall bedanke ich mich jetzt schonmal für die Antworten - bin sowieso überascht, dass hier wirklich noch jemand "wach" ist

Viele Grüße

Re: DLF 93/14 - Jetzt erst entdeckt

... zum Verkauf direkt an kc-holding gibt es im Forum schon Beiträge (Suchen!!!). Druckmittel wird man keine haben. Freundliches oder neutrales Auftreten dürfte eher zum Ziel führen. Ich würde eine einfache Anfrage an kc-holding richten, in der ich um ein Angebot für den Rückkauf der Beteiligungen bitten würde. Ob das etwas bringt wird man sehen müssen, schaden kann es auf keinen Fall.

Die Antwort von kc-holding würde mich (und die anderen Forumsbesucher) auf jeden Fall interessieren ...

Gruß,

femto

Re: DLF 93/14 - Jetzt erst entdeckt

Hallo "Sohn eines Opfers",

wenn Du gegen "den Vermittler" klagen willst, muss es nicht zwangsläufig oder allein oder überhaupt gegen den Berater vor Ort sein. Die meisten Klagen richt(et)en sich gegen AWD, die Gesellschaft. Da liegt mehr Geld und im Zweifel auch die Hauptverantwortung. Durch den Tod des Vermittlers fällt halt ein möglicher Zeuge aus.

Die üblichen Klagen gegen die Banken setzen voraus, dass der Vermittler sie ebenfalls mit vermittelt hat. Fonds und Kredit im Verbund. In der Regel ist ja kein Anleger von selber auf den Gedanken gekommen, den Schaden über Kredit noch unbedingt verschlimmern zu wollen. In der Sache selber geht es dann zumeist um "Formalien"; ein Fall für den Anwalt. Wenn Deine Eltern die Finanzierung ausnahmsweise selbst organisiert haben sollten, sieht ein solches juristisches Vorgehen gegen die Bank in der Tat eher schlecht aus. So recht werde ich aber aus Deinen Schilderungen nicht schlau. Ich bleibe dabei: Sprich mit einem versierten Anwalt oder der Verbraucherberatung. Ca. 200 Euronen für ein erstes Anwaltsgespräch sind ein überschaubarer Betrag.

Wenn dem so ist, wie Du schreibst, und die Bank hat den DLF als Sicherheit akzeptiert, sollte sie ein Interesse an der bestmöglichen Verwertung haben. Unterstützung beim Verkauf/der Kündigung???

Zum Kaufangebot hat femto eigentlich schon das wesentliche gesagt. Folge bei meinem letzten Beitrag den Links. Normalerweise solltest Du kein Druckmittel benötigen. Die DLFs sind von Anfang an damit beworben worden, dass ein Verkauf über KC ganz einfach vermittelt werden kann. Gut möglich, dass die Kündigungsmöglichkeit eben gerade ausgesetzt wurde, um auf diese Weise "günstig" an DLF-Anteile zu kommen. Falls ich mich irren sollte, dann bring Dich in der Schlange der Verkaufsinteressenten in die Poleposition. Schildere die Dringlichkeit, drück auf die Tränendrüse, schmier Honig um den Mund oder erinnere unsere lieben Helden in Stuttgart daran, dass der DLF 93/14 ja eigentlich schon kündbar ist und kündige die Beteiligung. Sei unbequem, schreibe regelmäßig, rufe täglich an und frage danach, wann Du mit dem Angebot rechnen kannst, wo der längst überfällige Geschäftsbericht bleibt, wann die Ausschüttungen endlich gezahlt werden, warum die Kündigungsmöglichkeit abgeschafft wurde und wie die Gerichte darüber denken, was man mit dem DLF vorhat (irgendwas ist ja in der Mache), … *

Frage einfach mal an und teile uns die Reaktion mit.

Gruß
Britta

*Wir DLF-Opfer hatten vor ein paar Jahren (im alten Forum) eine tolle Tradition. Regelmäßig zu den Beschlussvorlagen wurde ein Schreiben als Vorlage zum Download für DLF-Anleger angeboten. Ein Fragenkatalog mit vielen interessanten Fragen der Anleger an ihren phG (persönlich haftenden Gesellschafter Fink) und ihre Treuhänderin (ATC in München). Ich könnte mir vorstellen, die Tradition lebt in Kürze wieder auf.