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Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Hallo Forum,

Anwälte weisen verschiedentlich darauf hin, dass es für "Altfälle" vor Gericht eine letzte Gnadenfrist bis Ende des Jahres (31.12.2011) gibt. So u.a. hier:

https://www.rechtsanwalt-ahr.de/PDFs/Presseerklaerungen/PE%20Verjaehrung%202011.pdf

Hiervon betroffen sind insb. etwaige Klagen gegen die Berater/Vermittler der Kapitalanlage. Mit Berater/Vermittler meine ich nicht nur die einzelnen Berater vor Ort, sondern insb. auch die dahinter stehende Organisation. Also z.B. AWD, FG-Finanz etc. Bei diesen Klagen geht es im wesentlichen um den Vorwurf der Falschberatung.

Wer also noch nicht tätig geworden ist und noch etwas unternehmen möchte, sollte sehen, dass er das dieses Jahr anleiert. Ob die Verjährung tatsächlich noch nicht eingetreten ist (ganz unkompliziert wird das Thema Verjährung vor Gericht sicher nicht werden und die lange Zeit, die seit der Zeichnung verstrichen ist, erleichtert die Beweisbarkeit auch nicht gerade), lässt sich nur beim Anwalt klären und kann von Fall zu Fall durchaus unterschiedlich sein. Sinnvoll ist es jedenfalls, nicht erst bis zum Torschluss zu warten, sondern sich zeitig auf den Weg zum Anwalt zu machen.

Ebenfalls sinnvoll wäre es, sollten sich hier im Forum noch ein paar Anleger finden, die ggfs. in Sachen DLF klagen wollen, sich zusammenzutun und gemeinsam auf Anwaltssuche zu gehen. Bitte bedenken: Viele "alte" Anwälte werden das Buch DLF sicher schon zugeklappt haben. Und neue Anwälte werden kurz vor Torschluss bestimmt nicht mehr so begeistert sein, wegen eines einzelnen Anlegers sich in die umfangreiche Materie einzuarbeiten.

Gruß
Britta

Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Hallo,

sind denn Fälle bekannt, bei denen jemand nach der Verjährungsfrist in Sachen DLF/AWD geklagt hat und Erfolg hatte? Ich hatte eine ähnliche Frage zu einem konkreten Fall an Insider gestellt, aber leider keine Antwort erhalten. Ich ärgere mich zwar, dass ich nicht rechtzeitig nach den ersten Anzeichen, dass etwas schief läuft, gleich rechtliche Schritte eingeleitet habe, werde mich jetzt aber sicherlich nicht mehr an die Sache heranwagen. Dennoch würde mich interessieren, wie "soft" die Frist von den Gerichten bisher gesehen wurde. Die (mehr oder weniger erfolgreichen) Fälle, die ich im Internet beschrieben sah, hatten offensichtlich alle eine Klageeinreichung vor dem Fristablauf zu Grunde liegen.

Gruß,

femto

Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Du hast vermutlich deshalb keine Antwort erhalten, weil Deine Frage zwar berechtigt sein mag, dem Prinzip AWD aber nicht Rechnung trägt.

Nach 2004 ist die Verjährungsfrist sozusagen subjektiviert worden. Damit kann und wird für jeden Anleger und jeden Falschberatungsvorwurf die Verjährung unterschiedlich aussehen, so dass Dir Urteile anderer AWD-Opfer kaum etwas nützen. Trotzdem gibt es zum Thema Verjährung verwertbare Urteile und die sehen so schlecht nicht aus.
https://www.123recht.net/article.asp?a=20503&ccheck=1

Das Wesentliche ist aber, dass es auch schon vor Ende 2004 nur wenige Urteile gab, weil AWD noch nie Interesse daran hatte, Urteile publik werden zu lassen. Sprich, es wurden überwiegend Vergleiche geschlossen. Meist mit Verschwiegenheitsvereinbarung. Es macht so oder so also keinen Sinn, sich aufs Erbsenzählen zu verlegen - wie AWD das so gerne macht - und nach Urteilen in Sachen DLF-Anleger vs. AWD zu suchen. Es gibt im Zweifel keine.

Wie Du siehst, trägt die AWD-Taktik Früchte. Immerhin hast Du schon aus der Tatsache, keine Urteile gefunden zu haben, geschlossen, eine Klage habe keinen Erfolg.

Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Bevor Du anfängst, Dir die Aussichten schön, schlecht oder sonstwie zu reden, investiere die ca. 200 € für ein erstes Beratungsgespräch bei einem versierten Anwalt. Nur wer gut informiert ist, kann die für ihn richtige Entscheidung treffen. Meine Meinung.

Gruß
Britta

Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Nachtrag

@ femto

Mir ist gerade wieder ein Urteil "über den Weg gelaufen", das Dich interessieren dürfte. Es betrifft eine Klage eines AWD-Kunden, der zwar keinen DLF, aber einen Falk-Fonds, also ebenfalls einen geschlossenen Immobilienfonds mit gigantomanischen Ausmaßen, gezeichnet hat. Die Falk-Fonds werden übrigens mittlerweile durch Insolvenzverwalter "betreut".

Interessant dürfte das Urteil für Dich zunächst mal im Hinblick auf die Verjährung sein. LG Hannover und OLG Celle hielten die Ansprüche des Klägers für verjährt. https://openjur.de/u/31007-11_u_140-08.html. Dann kam die Sache zum BGH. Und, oh Wunder, was lesen wir nun?...

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d3aa1b21c42d4046bf60e94eeff28faf&nr=51836&pos=0&anz=1

RNr 16

"Keinen Bestand hat dagegen die Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen des Klägers gegen die Beklagte im Hinblick auf weitere geltend gemachte Pflichtverletzungen, weil Verjährung eingetreten sei. Das Berufungsurteil kann insoweit schon deshalb keinen Bestand haben, weil die Beklagte im Revisionsrechtszug erklärt hat, die Einrede der Verjährung fallen zu lassen und zusätzlich auf sie zu verzichten."

Lass uns mal laut überlegen: Warum lässt AWD die Einrede der Verjährung plötzlich fallen, obwohl diese Einrede in den unteren Instanzen doch so erfolgreich war?

Gute Frage, nächste Frage: Was will uns der BGH mit der Formulierung "SCHON deshalb" mitteilen? Etwa, dass auch ohne Verzicht von AWD auf die Einrede das Ergebnis das gleiche gewesen wäre?

Gruß
Britta

Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Hallo Britta,

danke für die Informationen. Ich weiß nicht, warum der AWD hier diese Erklärung bzgl. Verjährung abgegeben hatte ("Das Berufungsurteil kann insoweit schon deshalb keinen Bestand haben, weil die Beklagte im Revisionsrechtszug erklärt hat, die Einrede der Verjährung fallen zu lassen und zusätzlich auf sie zu verzichten."). Ich denke aber nicht, dass das automatisch auch bei neuen Fällen so sein wird und insbesondere ist es sehr spekulativ darauf zu hoffen, dass auch ohne diesen Verzicht auf Einrede der Verjährung ein Gericht die Verjährungsfrist unberücksichtigt lässt. Sich hier ohne Rechtsschutzversicherungen bis zu höheren Instanzen durchzukämpfen, ist meiner Ansicht nach zu kostspielig und nicht besonders erfolgversprechen. Letzteres wird gerade an dem hier vorgelegten Fall deutlich. Die Gerichte stehen in inhaltlichen Fragen eindeutig auf der Seite der Beklagten. Lediglich die Verjährung wurde aufgehoben, um damit eine neue Runde vor Gericht zuzulassen. Das wird ein kostspieliges Gesamtverfahren, das ohne Rechtsschutzversicherung nicht tragbar ist.

Unser persönlicher Fall liegt ja noch weiter zurück (letztes Jahrtausend). Da kann man sich ja nicht einmal auf ein spätes Erkennen der Ungereimtheiten berufen. Es existieren zu den wesentlichen Punkten auch keine unterschriebenen Protokolle, so dass hier Aussage gegen Aussage stehen würde. Thema dieses Fadens ist allerdings die Verjährung. Und schon hier sehe ich Probleme auf Grund des weit zurückliegenden Vertragsabschlusses und weil der AWD evtl. nicht ein weiteres Mal den Fehler begehen wird auf diese Verjährungsfristen zu verzichten.

Interessant wäre aber wirklich zu wissen, warum der AWD sich bzgl. der Verjährung derart verhalten hat.


Gruß,

femto

Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Hallo femto,

also mir fällt nur ein einziger Grund ein, weshalb AWD auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben könnte: Es gab zuvor einen ziemlich eindeutigen Hinweis des BGH. Und mit dem daraufhin erklärten Verzicht hat AWD vermieden, ein ziemlich eindeutiges Urteil des BGH in Sachen Verjährung zu kassieren.

Die von Dir angesprochene Situation der Anleger war im Grunde nie anders gewesen. Gegen AWD vorzugehen hatte eigentlich schon immer nur dann Erfolg, wenn man bereit war, bis zum BGH zu gehen. Das gehört zur Beutesicherungsstrategie des Finanzoptimierers. Deshalb ist man ja bei AWD so peinlich darauf bedacht, ein eindeutiges Urteil gegen sich zu vermeiden.

Eine späte Klage hat jedenfalls einen unschlagbaren Vorteil: Nach meinem Eindruck ist die Stimmung, die sich gerade AWD betreffend im Lande - und damit ja wohl auch unter Richtern - breit macht, für Anleger günstig wie nie! Und irgendwie glaube ich ja, dass da noch ein bisschen mehr Musike drin sein könnte...

Gruß
Britta

Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Ein kleiner Nachtrag noch zu Deinem Statement

Das BGH-Urteil hat zu der Frage Stellung genommen, ob jeder "Berater" prinzipiell seine Provisionen gegenüber dem Anleger offen legen muss. Nach dem Urteil trifft diese Pflicht im Prinzip jetzt nur die Banken.

ABER

Es gibt seit einigen Jahren auch die BGH-Rechtsprechung, dass dann, wenn der Vertrieb/der Berater Provisionen von 15 Prozent und darüber erhalten hat, darüber aufzuklären ist. Diese Pflicht trifft JEDEN, egal ob Bank oder Drückertrupp.

Das OLG Celle stellt hierzu fest:

"Dass die besagte 15 %Grenze hier überschritten ist, behauptet nicht einmal der Kläger und ist auch sonst nicht ersichtlich."

Und genau hier liegt der Fehler. Oder das Problem der Anleger.

Wenn der Anleger nicht weiß, dass der Vertrieb 15 Prozent Provisionen erhalten hat, wird er dies im Prozess kaum vortragen. Fakt ist aber, dass AWD diese 15 Prozent für den Verkauf der Falk-Fonds bekommen hat. S.a. https://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-gegen-awd-geld-zurueck-vom-berater-1.16640

Und jetzt, femto, die Frage an Dich: Welche Provisionen hat AWD für die DLF-Vermittlung erhalten?

Gruß
Britta

Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Hallo Britta,

der AWD hat sicher eine gute Provision erhalten und daher ärgert mich die Fehlberatung umso mehr. Man wird es aber aus meinen Beiträgen heraushören. Zum einen bin ich eher Pessimist und zum anderen fehlt mir auch der Mut zu einem Schritt, der mich evtl. noch mehr Geld kosten könnte. Ich musste jetzt schon so lange mit dem Gedanken leben, dass ich das Geld verloren habe, dass ich mich damit (leider) abgefunden habe. Ich habe durchaus auch schon mit einem befreundeten Anwalt gesprochen. Dieser hat mir aber keine große Hoffnung gemacht, nachdem er sich die konkrete Situation angesehen hat.

Gruß,

femto

Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

Der AWD redet die Misere seit Jahren klein. Wie ein vertrauliches Papier zeigt, verabredete eine interne Task Force im September 2002, kritische Internetforen wie das mit dem Namen "DLF Opfer" undercover von einer Frankfurter PR-Agentur unterwandern zu lassen - zur Tarnung hier und da mit Schreibfehlern. Das Muster der Blog-Beiträge: "Habt ihr schon gehört: Der Klageerfolgsweg soll durch das LG Hannover beschränkt worden sein durch Urteile ..." Und: "Dann lohnt es sich wohl gar nicht mehr, diese Vermittler vom AWD anzugehen, oder?"

https://www.stern.de/wirtschaft/geld/maschmeyers-finanzdienstleister-awd-zehntausende-kunden-fielen-auf-riskante-fonds-herein-1661413.html#utm_source=sternde&utm_medium=zhp&utm_campaign=wirtschaft&utm_content=snippet-links

Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!

... das ist ein interessanter Artikel. Leider streitet der AWD das natürlich ab, denn sonst müsste man den AWD wegen solch einer Sache doch verklagen können und man hätte evtl. einen guten Grund anzugeben, warum man sich vor der Verjährungsfrist nicht getraut hat, eine Klage einzureichen. Das sollte die Verjährung eigentlich zunichte machen. Aber, wie beweist man dem AWD diese Vorgehensweise?

Gruß,

femto