DLF-Opfer - Urteile / Klagen / Anwälte

Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

Heute (07.02.2012) gefunden im Netz:

https://wirtschaft.t-online.de/schlappen-fuer-awd-kunden-erstreiten-rueckzahlungen/id_53816782/index

Re: Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

https://www.stern.de/wirtschaft/news/fehlberatung-durch-finanzkonzern-awd-kunden-bekommen-geld-zurueck-1783341.html

ich denke jetzt einfach mal positiv. meine verhandlung ist im märz. ich hoffe, ihr drückt die daumen.



Re: Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

(ich hoffe, ihr drückt die daumen)


Hallo,

aber sicher, soviel wie jeder hat (Daumen).

Wird Zeit das sich wieder etwas tut.

Gruß wolfgang

Re: Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

kurzer abschlussbericht:

ende mai wurde ein außergerichtlicher vergleich geschlossen über dessen inhalt ich (wie so oft) zu stillschweigen verpflichtet worden bin. ganz glücklich bin ich dazu nicht, aber besser, als nüscht. und ich kann sagen: ich hab es versucht!

den dlf 98/29 hab ich leider weiterhin an der backe, denn für eine rückabwicklung wegen falschberatung hatte ich einfach keine aussage kräftigen zeugen. so ist das, wenn frau ihre dinge selbständig und alleine regelt. da ist man eben allein mit dem berater. und der meinige lebt nicht mal mehr....

in meinem nächsten leben werde ich sowas nur noch vor zeugen tun. ;-)



Re: Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

Hallo Angela,

besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Auch wenn Du nicht so recht glücklich bist: Wenigstens ein kleiner Achtungserfolg. Ich habe inzwischen meine beiden DLF mit einem ca. 90%igen Verlust verkauft, lecke meine Wunden und ärgere mich über mich selbst, wie ich den soo unerfahren und gutgläubig sein konnte.
Ich lerne daraus. Alle wollen dein Bestes: DEIN GELD! Und belügen dich, dass sich die Balken biegen.

Gruß Gerd

Re: Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

Hallo angela,

nicht ärgern. Es geht dir immer noch besser als deim Berater ;-)

Liebe Grüße
Woodruff

Re: Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

Hallo.
Bin neu hier, habe aber mit viel Interesse die vielen Beiträge gelesen.
Für mich leider viel zu spät...

Bin heute mit negativem Urteil aus meiner Revisions- Verhandlung beim OLG Hamm herausgekommen, weil ich dem vorsitzenden Richter nicht einwandfrei beweisen konnte, dass eine Falschberatung durch den Berater vorlag...

Bin auch kein Jurist, und mein RA war auch stinksauer, aber es scheint heutzutage auszureichen, wenn der entsprechende Berater nachweisen kann, dass der DLF Hochglanz Prospekt (von der einschlägigen Finanzwelt seit 1994 als Altpapier bewertet) vorgelegen hätte, um alle dem finanzberater eventuell zurechenbaren Fehler auszumerzen...
Trotz schriftlich vorliegenden Ausschüttungsversprechungen und weiteren Dingen, wie Steuervorteilen, etc...

Kann sich denn jetzt jeder "Heini" mit imissionsprospekten bewaffnen und, unter Nachweis des Erhaltes dieses ominösen "Schönheitsprospektes" Fonds verkaufen, und dann in jedem Fall freigesprochen werden...? (... Originalton meines Anwalts...)

Bin momentan wirklich etwas neben der Rolle und wollte mal nachfragen ob es von Euch ähnliche Erfahrungen gibt, und, was Ihr unternommen habt.

Gruß.
Thorstinchen

Re: Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

Hallo Thorstinchen,
nach langer Zeit schau ich hier mal wieder vorbei, nachdem ich bereits vor vielen Jahren den Finanzsuboptimierer während des OLG Hamm Verfahrens " aussergerichtlich erlegen" konnte und mein DLF Problem damit erledigte.
Du fragst nach Erfahrungen + was unternommen ...
Eine aussergerichtlich "erzwungene" Vergleichslösung war seinerzeit nur möglich, weil ....
Der Erhalt des Projektes + die dadurch erfolgte Aufklärung war auch damals schon wichtiges Thema bei Gericht.

Soviel vorweg + als Hinweis.

Versuche Deinen Mißerfolg vor Gericht mal so zu sehen ....

Wenn Du dem Richter nicht die Falschberatung schlüssig beweisen konntest (DU klagst ja - DU musst daher beweisen), dann gilt die Unschuldsvermutung und es wäre demnach juristisch keine Falschberatung und der Berater hätte Dir dann auch nichts über den DLF Prospekt hinaus versprochen / zugesagt.
Den Prospekt hast DU seinerzeit offenbar erhalten, was der Gegner anscheinend nachweisen konnte.
So MUSS der Richter dann nach Gesetzeslage entscheiden -> keine Fehlberatung -> kein Schadenersatz / keine Rückabwicklung.

Sehe es auch mal so ...
Der Berater / Vermittler schuldet Dir, als Anleger in eine eindeutig so prospektierte "unternehmerische Beteiligung", nicht den Erfolg / Rendite / Werterhalt/etc. des DLF.
Dass der DLF ver-WALTER den prospektierten = versprochenen (NICHT garantierten) Erfolg / Ergebnisse / Rendite in den Jahren seit Zeichnung nicht realisieren konnte oder wollte, dafür konnte der Berater / Vermittler zum Zeitpunkt der Vermittlung nichts.

Vielleicht tröstet Dich das ....

Du bist , wie zigtausend andere auch, nach einer sicher nicht guten Beratung / Vermittlung, einem meiner Meinung nach Betrugsmodell aufgessenen...... so was ist schon ganz anderen passiert.

Jetzt geh nach dem "Wundenlecken" aktiv + nach vorne dazu über, den Schaden für Dich zu minimieren und das Ding gfls. loszukriegen oder, wenn Du den Rechtsstreit über eine Rechtschutzversicherung finanzierst, dann mach prozessual weiter beim BGH wenn möglich + mach das dem Gegner klar ..... der möchte sich vielleicht kein tausenden anderen Anlegern wegweisendes Letztinstanzurteil einfangen ...

Toi toi toi

Mehr kann ich ich Dir nicht raten

Re: Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

Hallo Insider.

Vielen Dank für Deine Infos, und für die guten Ratschläge. Ich werde mal ein paar Nächte darüber schlafen, und dann entscheiden wie Ich weitermache.

Gruß.
Thorstinchen

Re: Urteil gegen AWD - noch nicht rechtskräftig

Hallo Thorstinchen,

Deine Erfahrungen dürften leider viele Anleger gemacht haben. Während die Gerichte in der Anfangsphase (s. Exinsider) ihnen noch Recht zugesprochen haben/hätten, hat sich dies nicht nur nach meinem Eindruck tendenziell gewandelt; wobei wahrscheinlich trotzdem jeweils mehrheitlich Vergleiche geschlossen wurden. Vielleicht hat die Finanzmischpoke einfach die besseren (oder besser geschmierten?) Argumente (die Banken haben/hatten ja im Bankensenat des BGH ihre ganz persönlichen Fürsprecher) oder die Gerichte sind mit der Komplexität und dem meist stark gehäuften Aufkommen der Fälle überfordert. Die Banken z.B. wurden auch deshalb gerne geschont, weil sobald man einem Anleger Recht gibt, stehen sofort zigtausend weitere auf der Matte und die Bank wäre pleite (Dann hätten wir die ganzen Finanzkrisen nicht miterleben können, weil sie ausgeblieben wären). Selbstredend, dass bei solchen Szenarien früher oder später Heerscharen von Lobbyisten aufmarschieren um den Schaden für die Allfinanzmafia klein zu halten. Kein geringerer als der ehemalige Vorsitzende Richter am BGH-Bankensenat rechtfertigte seine Bankenschonung schließlich so: "Für den BGH könne nicht allein die Gerechtigkeit im Einzelfall zählen; das Gericht müsse auch stets "gesunde volkswirtschaftliche Verhältnisse" im Auge haben."

https://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,druck-253689,00.html
Da muss man nichts mehr zu sagen, oder?

Wie ich gerade sehe, ist der jetzt auch noch Ombudsmann für Investmentfonds: Oweia: https://www.ombudsstelle-investmentfonds.de/index.php/ombudsstelle/ombudsmann-dr-h-c-gerd-nobbe

Wenn Du den Artikel (s. Link Manager-Magazin) liest, weißt Du auch, warum der Fondsprospekt in der Rechtsprechung "so gut" aufgenommen wurde, während jeder Experte ihn im Handumdrehen zerreißt. Wer sich ein klein wenig damit befasst, sollte eigentlich merken, dass insb. die Prognoserechnungen (das Depot als Renditezugpferd mit durchschnittlich 9 %) nichts anderes als gequirlte K… sein können.

Was Du juristisch noch machen kannst, ist schwer zu sagen. Wenn's noch zum BGH gehen kann, ist vielleicht noch was drin. Kommt aber halt auch drauf an, mit welchen Argumenten ihr bisher vorgegangen seid.

Was Du für Dich und andere aber ganz sicher auch tun kannst: Ich bin der Ansicht, dass man gut daran tut, möglichst vielen Leuten von den eigenen schlechten Erfahrungen mit Finanzprodukten zu erzählen. Freunden, Familie… Du wirst erstaunt sein, wie viele ebenfalls auf die Nase gefallen sind mit den "Schönheitsprodukten" der Finanzindustrie und wie wenige Fans ein Maschmeyer in der breiten Bevölkerung hat. Und evtl. kannst Du so vermeiden, dass der eine oder andere ebenfalls auf Finanzschrott hereinfällt.

Für mich selber habe ich die Devise "Boykott von Finanzschrott" ausgerufen. D.h. keine Finanzprodukte mit "Beratung" (insb. solcher, bei der die Vermittlung mit einhergeht), keine Finanzprodukte, bei denen man nicht mit "den Füßen abstimmen" kann (d.h. jederzeit aussteigen) und keine langfristigen Bindungen. Am besten einfache (nix, was man nicht versteht), "originäre" Finanzprodukte (kein Mix oder "Derivate"), kein Investment "auf Pump", am allerbesten ohne "Managementgebühren", die machen Investments fast immer unrentabel; letzteres gilt natürlich erst recht für Verkaufsprovisionen. Sowas wie Riester und Rürup habe ich mir nicht mal angesehen. Wichtig ist überhaupt, dass man sich zu nichts "überreden" lässt, z.B. unter Ausnutzung des Herdentriebs oder (Zeit)Drucks, insb. wenn man selber nicht 100 % überzeugt ist (Bauchgefühl!). …

Kopf hoch, Lebbe geht weida

Gruß
Britta