DLF-Opfer - Urteile / Klagen / Anwälte

neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

gefunden im Internet unter

https://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/3668/95/


DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

Urteil Landgericht Nürnberg - Fürth vom 16.1.2008: Anlageberater muss Beteiligung am Dreiländerfonds DLF 94/17 rückabwickeln; Anleger erhält vollen Schadenersatz.

Anleger der diversen DLF-Fonds (u.a. DLF 98/29, DLF 94/17, DLF 93/14, DLF 97/25, DLF 97/22, DLF 97/26, Walter Fink KG), denen der Abschluss der DLF - Beteiligung im Rahmen eines Beratungsgespräches vermittelt wurde, haben nach Auffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte gegen die jeweiligen Vermittler, bzw. die dahinter stehende Beratungsgesellschaft doch noch eine Chance, ihr Geld zurück zubekommen:

Mit Urteil vom 16.1.2008 hat das Landgericht Nürnberg - Fürth einen Anlageberater dazu verurteilt, dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger den diesem aus dem Erwerb einer Beteiligung am Dreiländerfonds DLF 94/17 entstandenen Schaden in Höhe von € 45.821,91 nebst Zinsen - Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung am DLF 94/17 auf den Berater - zu ersetzen.

Der Anleger war anlässlich der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt worden, dass bei der Beteiligung Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals bestehen. Vielmehr wurde die Beteiligung als ideale Anlage zur Altersvorsorge angepriesen.

Anleger, die sich bei Dreiländerfondsbeteiligungen fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher überprüfen lassen, ob sie mit Erfolg Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend machen können. Häufig werden Anleger auch seitens der Berater nicht darauf hingewiesen, dass es für derartige Beteiligungen keinen gut funktionierenden Zweitmarkt gibt, sondern eine Veräußerung nur schwierig und in der Regel allenfalls unter Inkaufnahme erheblicher Verluste möglich ist. Hierüber muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ungeschminkt aufgeklärt werden.

In der Regel decken Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Vorgehen gegen Anlageberater ab, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des Beitritts bereits bestand.

Daneben bestehen Möglichkeiten, gegen die finanzierende Bank mit Erfolg vorzugehen, wenn die Beteiligung im Rahmen einer Haustürsituation vermittelt wurde und der Anleger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht nach HaustürWG aufgeklärt wurde. Insbesondere die von der BHW Bank verwendeten Widerrufsbelehrungen bis 2001 enthalten häufig einen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof unzulässigen Zusatz und machen die Belehrung unwirksam. Dies ist eine weitere Chance für alle Anleger, die ihre Beteiligung über Darlehen finanziert haben.

Re: neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

endlich mal was positives! danke, insider!

habe mich gleich angemeldet und werde zu gegebener zeit berichten.

Re: neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

hatte binnen zwei tagen eine mail mit der anforderung von unterlagen und einen ansprechpartner in einer münchner anwaltskanzlei. haben schon telefoniert.
werde jetzt die unterlagen einscannen und hinschicken, dann sehen wir weiter. bin erst mal positiv.

Re: neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

Angela24,

war ist daraus geworden?

Gruß
Woody

Re: neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

mal ein kurzer zwischenbericht:

nachdem mein rechtsschutzversicherung auf die anfrage der kanzlei nicht reagiert hatte, ich mich aber wegen anderer dinge nicht kümmerte, blieb alles liegen.

auf meine jetzige anfrage hin wurde dies nachgeholt.

eine klage auf rückabwicklung wegen falschberatung geht raus bzw. ist gerade raus an den geldvermehrer.

werde weiter berichten.



Re: neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

der geldvermehrer hat sich in einem mehrseitigen schreiben und einer aneinederreihung von urteilen zur wehr gesetzt. man hätte mich über das risiko eines eventuellen totalverlusts aufgeklärt.

bloß seltsam, dass in den aufzeichnungen, die der berater bei seinen erklärungen gemacht hat, nichts davon vorkommt, wenn ich schon so senil bin, dass ich davon nichts mitbekommen habe. :md:

CLLB hat bei der rechtsschutzversicherung um zusage für die klage ersucht. sobald diese eingeht, wird klage eingereicht.

von wegen altersvorsorge...... wenn mein 25 000 euronen-anteil nur noch 5 000 wert ist!

betrug ist das!



Re: neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

jetzt!!!hab ich endlich die zusage meiner rechtsschutzversicherung für klage in erster instanz.

bin mal gespannt, wann sich die kanzlei wieder meldet. wöchentlich nachfragen mag ich wirklich nicht.

außerdem ist mir zu ohren gekommen, dass der geldvermehrer-mitarbeiter, der meine beratung durchgeführt hat, schon sitzen soll. was dran wahr ist kann ich nicht überprüfen. beim geldvermehrer arbeitete er jedenfalls schon länger nicht mehr, sondern freiberuflich.

ich halte euch auf dem laufenden.



Re: neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

@Angela24

Gerade habe ich in einem anderen Beitrag geschrieben, dass ich wegen der Verjährungsfrage nicht an den Erfolg einer Klage glaube, die nach der Verjährungsfrist eingereicht wurde. Deine Klage scheint aber nach Ablauf der Verjährungsfrist zu liegen. Ist das richtig? Was hat sich inzwischen ergeben?

Gruß,

femto

Re: neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

gar nichts!

die kanzlei wollte schon vor einem jahr klage einreichen. eigentlich! nachdem aber die damals vermittelnde freundin (die eine awd-ausbildung begonnen und später abgebrochen hat) lapidar meinte, sie könne sich an nichts erinnern, denke ich, es scheint ziemlich erfolglos. wir hätten sie als zeugin benötigt, um belegen zu können, dass die anlage das ziel der altersvorsorge hatte und dem finanziellen ausgleich dienen sollte, da ich versorgungsausgleichspflichtig bin gegenüber meinem exmann.

die kanzlei hat noch zusage der rechtsschutzversicherung erhalten. danach habe ich nie mehr was von gehört.

ich hab nicht den nerv, einem anwalt ständig in den hintern zu treten, dass er seinen job macht. man hätte mich wenigstens informieren können, was stand der dinge ist. habe x anrufe getätigt, bin immer vertröstet worden.

kann dies nicht empfehlen.



Re: neues LG Urteil v.16.1.2008 - DLF Dreiländerfonds: Anleger erhält vollen Schadenersatz

... ehrlich gesagt hatte ich soetwas Ähnliches erwartet. Die Chancen, Beratungsfehler nach der Verjährungsfrist noch erfolgreich vor Gericht anerkannt zu bekommen, dürften grundsätzlich zumindest gering sein. Dazu müsste man zunächst die viel fundamentalere Frage klären, warum die Verjährung in dem speziellen Fall nicht in Kraft treten soll. Danach - wenn man eben überhaupt soweit kommt - hat man noch das Problem, dass man normalerweise aus einer Situation "Aussage gegen Aussage" heraus das Gericht überzeugen muss. Der gesunde Menschenverstand wird dann zwar sagen, dass bei der großen Übereinstimmung der vielen Einzelfälle von AWD-Beratungen wohl der Kläger im Recht ist, da ja offensichtlich ein Beratungsschema zugrunde gelegen hat, Jursiten beeindruckt das aber offensichtlich nicht unbedingt. Vielmehr muss der Einzelfall geklärt werden und das kann schwierig werden. Eigentlich spricht Dein Ergebnis für die Anwaltskanzlei, denen wohl die Schwierigkeit der Situation klar war. Wäre es ihnen nur ums Geld gegangen, so hätten sie wohl sofort losgelegt. Ich denke, dass die Situation von vorneherein für uns alle viel besser ausgesehen hätte, wenn Sammelklagen in Deutschland zugelassen wären. In diesem Falle hätte sich wohl eine große Menge an Klägern mit in vielen Details übereinstimmenden Beschwerdemustern gefunden, die nicht so einfach unter den Teppich gekehrt werden kann.